182/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.12.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Josef Muchitsch,...
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Schwerarbeitsregelung
Mit 1. Jänner 2007 wird mit der Schwerarbeitsregelung der Pensionsharmonisierung der zweite
Teil der so genannten Schwerarbeitsregelung in Kraft treten.
Diese unsoziale Regelung wird es z.B. nur wenigen Beschäftigten im Bauwesen ermöglichen, als
„Schwerarbeiter" früher in Pension gehen zu können, dies allerdings mit Abschlägen.
Alle übrigen SchwerarbeiterInnen werden nicht in der Lage sein, die Anspruchsvoraussetzungen
zu erfüllen.
Im Baubereich gibt es lediglich 558 von den insgesamt bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und
Abfertigungskasse gemeldeten 127.393 Beschäftigten (Stand 7.12.2006), die älter als 60 Jahre
sind. Alle übrigen sind auf Grund gesundheitlicher Schädigungen, die durch die schwere Arbeit
verursacht wurden, gezwungen, die Invaliditätspension in Anspruch zu nehmen bzw. werden in
die Arbeitslosigkeit „abgeschoben". Sie alle können diese so genannte Schwerarbeitsregelung
nicht in Anspruch nehmen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1)
Warum wurden die Zugangskriterien zur Schwerarbeitsregelung so
ausgerichtet, dass
sie
in der Praxis von kaum einem Schwerarbeiter/einer Schwerarbeiterin erfüllt
werden
können?
2)
Werden Sie, als derzeit verantwortliche Ministerin Maßnahmen
setzen, um die
Schwerarbeitsregelung
so zu verändern, dass schwer arbeitende Menschen auch
tatsächlich die Möglichkeit
haben, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen?
3)
Werden die Anspruchsvoraussetzungen auf ihre praktische Relevanz überprüft und
neu definiert?
4)
Wird ein früherer Pensionsantritt für
SchwerarbeiterInnen ohne Abschläge ermöglicht
werden, und dies auch für jene, die aus gesundheitlichen Gründen
gezwungen sind,
vor dem 60. Lebensjahr aus dem Berufsleben auszuscheiden?
5)
Warum wurden Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen, wie z.B. die
Schwerarbeitsstudie
von WIFO und FORBA, die von Gewerkschaft Bau-Holz und
Arbeiterkammer in Auftrag gegeben wurde, und die praxisorientierten Vorschläge der
Sozialpartner vom verantwortlichen Bundesministerium nicht in die Diskussion um
die
Schwerarbeitsregelung aufgenommen und warum haben sie in dieser keinen
Niederschlag gefunden?
6)
Ist es mit der geplanten unsozialen Schwerarbeitsregelung beabsichtigt,
dass nur
wenige schwer arbeitende Menschen einen Anspruch erwerben?