182/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Josef Muchitsch,...

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Schwerarbeitsregelung

Mit 1. Jänner 2007 wird mit der Schwerarbeitsregelung der Pensionsharmonisierung der zweite

Teil der so genannten Schwerarbeitsregelung in Kraft treten.

Diese unsoziale Regelung wird es z.B. nur wenigen Beschäftigten im Bauwesen ermöglichen, als

Schwerarbeiter" früher in Pension gehen zu können, dies allerdings mit Abschlägen.

Alle übrigen SchwerarbeiterInnen werden nicht in der Lage sein, die Anspruchsvoraussetzungen

zu erfüllen.

Im Baubereich gibt es lediglich 558 von den insgesamt bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und

Abfertigungskasse gemeldeten 127.393 Beschäftigten (Stand 7.12.2006), die älter als 60 Jahre

sind. Alle übrigen sind auf Grund gesundheitlicher Schädigungen, die durch die schwere Arbeit

verursacht wurden, gezwungen, die Invaliditätspension in Anspruch zu nehmen bzw. werden in

die Arbeitslosigkeit abgeschoben". Sie alle können diese so genannte Schwerarbeitsregelung

nicht in Anspruch nehmen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1)                                    Warum wurden die Zugangskriterien zur Schwerarbeitsregelung so ausgerichtet, dass
sie in der Praxis von kaum einem Schwerarbeiter/einer Schwerarbeiterin erfüllt
werden können?

2)                                    Werden Sie, als derzeit verantwortliche Ministerin Maßnahmen setzen, um die
Schwerarbeitsregelung so zu verändern, dass schwer arbeitende Menschen auch
tatsächlich die Möglichkeit haben, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen?

3)                                    Werden die Anspruchsvoraussetzungen auf ihre praktische Relevanz überprüft und
neu definiert?

4)                                    Wird ein früherer Pensionsantritt für SchwerarbeiterInnen ohne Abschläge ermöglicht
werden, und dies auch f
ür jene, die aus gesundheitlichen Gründen gezwungen sind,
vor dem 60. Lebensjahr aus dem Berufsleben auszuscheiden?

5)                                    Warum wurden Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen, wie z.B. die
Schwerarbeitsstudie von WIFO und FORBA, die von Gewerkschaft Bau-Holz und
Arbeiterkammer in Auftrag gegeben wurde, und die praxisorientierten Vorschl
äge der
Sozialpartner vom verantwortlichen Bundesministerium nicht in die Diskussion um die
Schwerarbeitsregelung aufgenommen und warum haben sie in dieser keinen
Niederschlag gefunden?

6)                                    Ist es mit der geplanten unsozialen Schwerarbeitsregelung beabsichtigt, dass nur
wenige schwer arbeitende Menschen einen Anspruch erwerben?