184/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.12.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Muchitsch
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Finanzierung Projekt Koralmtunnel
Mit 15. Dezember 2004 wurden vom Bundesministerium für Finanzen, dem
Bundesministerium für Verkehr, den Ländern Kärnten und Steiermark sowie den ÖBB ein
Vertrag zum Bau des Koralmtunnels unterzeichnet.
Grundlage des Vertrages ist, die Inbetriebnahme dieses internationalen Verkehrsweges zum
ehest möglichen Zeitpunkt anzustreben und die Fertigstellung des Koralmtunnels und der
Koralmbahn zwischen Graz und Klagenfurt bis zum Jahr 2016 sicherzustellen.
Wegen der regionalwirtschaftlichen Bedeutung und der Chance, den transeuropäischen
Korridor V der EU von Budapest nach Venedig über die Steiermark und Kärnten laufen zu
lassen, haben sich diese beiden Bundesländer verpflichtend bereiterklärt, einen
Baukostenzuschuss in Höhe von je € 140 Mio. zum prognostizierten 4 Mrd. Euro-Projekt zu
leisten. Außerdem wurde in dieses Projekt bereits eine dreistellige Millionen-Summe
investiert.
Es kann nicht sein, dass die Umsetzung dieses „Europa-Projektes“ verzögert bzw.
hintangestellt wird,
Ein Verschieben dieses Projektes macht die Umsetzung nicht billiger und würde außerdem
die wirtschaftliche Entwicklung in Südösterreich blockieren.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Verkehr,
Innovation
und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Wie hoch waren die prognostizierten Baukosten bei Vertragsabschluss 2004?
2. Gibt es eine Einigung zur Aufbringung der Baukosten?
3. Wie hoch sind die jährlichen Baukostenzuschüsse von Seiten des Bundes?
4.
Ist eine
budgetäre Bedeckung von Seiten des Bundes gegeben bzw. hat es
diesbezüglich
eine Mitteilung ans Finanzministerium
gegeben und wenn nicht, wie hat man sich die
Finanzierung vorgestellt?
5.
Ist - um eine
Umsetzung zu ermöglichen - überhaupt daran gedacht worden, den
Infrastrukturbaukostenzuschuss von Seiten des Bundes zu erhöhen?
6.
Kann der
Vertrag zwischen dem Bund, den Ländern Steiermark und Kärnten sowie
den
ÖBB überhaupt eingehalten werden
und was sind die Folgen daraus, wenn dies nicht der
Fall ist?
7.
Wer trägt konkret die Schuld an einer möglichen Verzögerung
bzw. an der Nicht-
Finanzierung
dieses Projektes?