184/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.12.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Muchitsch

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Finanzierung Projekt Koralmtunnel

Mit 15. Dezember 2004 wurden vom Bundesministerium für Finanzen, dem

Bundesministerium für Verkehr, den Ländern Kärnten und Steiermark sowie den ÖBB ein

Vertrag zum Bau des Koralmtunnels unterzeichnet.

Grundlage des Vertrages ist, die Inbetriebnahme dieses internationalen Verkehrsweges zum

ehest möglichen Zeitpunkt anzustreben und die Fertigstellung des Koralmtunnels und der

Koralmbahn zwischen Graz und Klagenfurt bis zum Jahr 2016 sicherzustellen.

Wegen der regionalwirtschaftlichen Bedeutung und der Chance, den transeuropäischen

Korridor V der EU von Budapest nach Venedig über die Steiermark und Kärnten laufen zu

lassen, haben sich diese beiden Bundesländer verpflichtend bereiterklärt, einen

Baukostenzuschuss in Höhe von je € 140 Mio. zum prognostizierten 4 Mrd. Euro-Projekt zu

leisten. Außerdem wurde in dieses Projekt bereits eine dreistellige Millionen-Summe

investiert.

Es kann nicht sein, dass die Umsetzung dieses „Europa-Projektes“ verzögert bzw.

hintangestellt wird,

Ein Verschieben dieses Projektes macht die Umsetzung nicht billiger und würde außerdem

die wirtschaftliche Entwicklung in Südösterreich blockieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.              Wie hoch waren die prognostizierten Baukosten bei Vertragsabschluss 2004?

2.              Gibt es eine Einigung zur Aufbringung der Baukosten?

3.              Wie hoch sind die jährlichen Baukostenzuschüsse von Seiten des Bundes?

4.              Ist eine budgetäre Bedeckung von Seiten des Bundes gegeben bzw. hat es diesbezüglich
eine Mitteilung ans Finanzministerium gegeben und wenn nicht, wie hat man sich die
Finanzierung vorgestellt?


5.              Ist - um eine Umsetzung zu ermöglichen - überhaupt daran gedacht worden, den
Infrastrukturbaukostenzuschuss von Seiten des Bundes zu erhöhen?

6.              Kann der Vertrag zwischen dem Bund, den Ländern Steiermark und Kärnten sowie den
ÖBB überhaupt eingehalten werden und was sind die Folgen daraus, wenn dies nicht der
Fall ist?

7.              Wer trägt konkret die Schuld an einer möglichen Verzögerung bzw. an der Nicht-
Finanzierung dieses Projektes?