192/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.12.2006
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Anfrage
Der
Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an
die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „Übertragungsplan
hinsichtlich der Vermögensübertragung
von der Hochschüle-
rinnen- und
Hochschülerschaft der Universität Innsbruck an die Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft
der Medizinischen Universität Innsbruck“
Durch die Abtrennung der Medizinischen Universität vom
Gesamtverband der Innsbrucker
Universität wurde auch die Teilung der
Studentenvertretung - und ihres Vermögens
- not-
wendig.
Da die Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft der Universität Innsbruck
und die Hoch-
schülerinnen- und Hochschülerschaft
der Medizinischen Universität Innsbruck dem Bundes-
ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bis zum
31. 5. 2005 keinen Übertragungs-
plan vorgelegt haben, wurde seitens des
Ministeriums am 14. Juli 2006 ein vom Wirtschafts-
prüfer und Steuerberater Dr. Rolf
Kapferer erarbeiteter Vorschlag eines Übertragungsplans
eines entsprechenden Anteils des Vermögens der
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
der Universität Innsbruck an die Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft der Medizinischen
Universität Innsbruck vom Ministerium gemäß § 58a Abs. 8
des Bundesgesetzes über die
Vertretung
der Studierenden an der den Universitäten (Hochschülerinnen-
und Hochschüler-
schaftsgesetz
1998 - HSG 1998), BGBl. I Nr. 22/1999, in der Fassung des
Bundesgesetzes,
BGBl.
I. Nr. 1/2005,
genehmigt. (Das Gutachten findet sich unter
http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/uw/uni/uplan_oehinnsbr.xml)
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten
Abgeordneten an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
folgende
Anfrage:
1.
Welche Kosten entstanden dem Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur
durch die Erstellung des oben genannten Gutachtens des Wirtschaftsprüfers
und
Steuerberaters Dr. Rolf Kapferer?
2.
Welche Kosten entstanden der Hochschülerinnen-
und Hochschülerschaft beider
Innsbrucker
Universitäten durch die Erstellung des oben genannten Gutachtens
des
Wirtschaftsprüfers und
Steuerberaters Dr. Rolf Kapferer?
3.
Welche weiteren Kosten (direkt bzw. It. Kostenrechnung) fielen im Laufe
dieses Ver-
fahrens
an?
4.
Was waren die Gründe, dass seitens der Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft
der
Universität Innsbruck bzw. der Hochschülerinnen-
und Hochschülerschaft der Me-
dizinischen
Universität Innsbruck bis zur genannten Frist 31. 5. 2005 kein Übertra-
gungsplan
vorgelegt wurde?
5. Warum wurde der Übertragungsplan nicht durch das BMBWK selbst erstellt?
6.
Wie verliefen
die entsprechenden Verfahren der Vermögensaufteilung der Hochschü-
lerinnen- und Hochschülerschaften nach der Abtrennung der
Medizinischen Universi-
täten in Wien
und Graz?
7. Welche Kosten fielen bei diesen beiden Vermögensaufteilungen an?
8.
Wie hoch war das Hochschülerschaftsvermögen, um
dessen Aufteilung es im Falle
Innsbrucks
ging?