214/J XXIII. GP
Eingelangt am 21.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim
und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend den illegalen Handel mit Sichtvermerken
Vor
kurzem wurden über die Medien neue Details in der Visaaffäre bekannt.
Ein ehemaliger
Vizekonsul an der österreichischen Botschaft in Belgrad, der im Dezember
2006 in Belgrad
verhaftet wurde, soll
laut Medienberichten noch heuer mit Visa für den Schengen-Raum
gehandelt haben und dabei allein im heurigen Jahr rund 50.000 Euro eingestreift
haben.
Hinweise, dass er in die Visaaffäre
verwickelt sei, soll es bereits seit dem Jahr 2002 gegeben
haben. Der besagte Vizekonsul arbeitete bis August 2006 an der
österreichischen Botschaft
und verließ diese nach Angaben des Außenamtes „auf eigenen
Wunsch“ (Die Presse 11.12.
2006) im Oktober.
Noch im April 2006 hatte sich
Außenministerin Ursula Plassnik im Rahmen einer
Fragestunde im Nationalrat vehement gegen
die von SPÖ und Grünen geforderte Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich des illegalen Handels mit
Sichtvermerken
ausgesprochen und betont, dass alle erhobenen Vorwürfe nicht ihre Amtszeit
sondern die
Vergangenheit betreffen würden.
In der Fragestunde des Bundesrates
im Juni 2006 meinte Staatssekretär Winkler, in Sachen
Visahandel werde allen Verdachtsmomenten
mit Nachdruck nachgegangen. Man habe in den
letzten Monaten auch im Lichte der Erfahrungen alle personellen
Maßnahmen, die notwendig
sind, gesetzt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
auswärtige
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Weshalb wurden seitens Ihres Ressorts nicht die
erforderlichen Maßnahmen gesetzt,
um den illegalen
Handel mit Sichtvermerken zu unterbinden?
2. Weshalb versagen die internen Kontrollmechanismen nach wie vor?
3.
Weshalb hatten
die angeblich seit dem Jahr 2002 bestehenden Hinweise auf die
Involvierung des nun verhafteten ehemaligen
Vizekonsuls an der österreichischen
Botschaft in Belgrad keinerlei Konsequenzen?
4.
Wenn in Folge des Bekanntwerdens des Visaskandals, wie vom BMaA
beteuert, alle
personellen
Maßnahmen die notwendig waren, gesetzt wurden, wieso war der nun
verhaftete Vizekonsul bis August 2006 an
der österreichischen Botschaft in Belgrad
im Einsatz?
5.
Wurde der nun
verhaftete ehemalige Vizekonsul der österreichischen Botschaft in
Belgrad entlassen oder beendete er, wie das
Außenamt am 11.12. 2006 mitteilte (Die
Presse, 11.12. 2006) seine Tätigkeit auf eigenen Wunsch?
6.
Medienberichten
zufolge sollen in den letzten Jahren mindestens 40.000
Sichtvermerke an österreichischen
Vertretungsbehörden illegal gehandelt worden sein.
Wurde mittlerweile geklärt, wie hoch die Zahl der an
österreichischen
Vertretungsbehörden illegal ausgestellten Visa tatsächlich ist?
7. Falls nein, warum nicht?
8. Falls ja, um wie viele Sichtvermerke handelt es sich?
9.
Welche Konsequenzen ziehen Sie aus den zuletzt bekannt gewordenen
Entwicklungen
in
der Visaaffäre?