214/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim

und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend den illegalen Handel mit Sichtvermerken

Vor kurzem wurden über die Medien neue Details in der Visaaffäre bekannt. Ein ehemaliger
Vizekonsul an der österreichischen Botschaft in Belgrad, der im Dezember 2006 in Belgrad
verhaftet wurde, soll laut Medienberichten noch heuer mit Visa für den Schengen-Raum
gehandelt haben und dabei allein im heurigen Jahr rund 50.000 Euro eingestreift haben.
Hinweise, dass er in die Visaaffäre verwickelt sei, soll es bereits seit dem Jahr 2002 gegeben
haben. Der besagte Vizekonsul arbeitete bis August 2006 an der österreichischen Botschaft
und verließ diese nach Angaben des Außenamtes „auf eigenen Wunsch“ (Die Presse 11.12.
2006) im Oktober.

Noch im April 2006 hatte sich Außenministerin Ursula Plassnik im Rahmen einer
Fragestunde im Nationalrat vehement gegen die von SPÖ und Grünen geforderte Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich des illegalen Handels mit Sichtvermerken
ausgesprochen und betont, dass alle erhobenen Vorwürfe nicht ihre Amtszeit sondern die
Vergangenheit betreffen würden.

In der Fragestunde des Bundesrates im Juni 2006 meinte Staatssekretär Winkler, in Sachen
Visahandel werde allen Verdachtsmomenten mit Nachdruck nachgegangen. Man habe in den
letzten Monaten auch im Lichte der Erfahrungen alle personellen Maßnahmen, die notwendig
sind, gesetzt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1.  Weshalb wurden seitens Ihres Ressorts nicht die erforderlichen Maßnahmen gesetzt,
um den illegalen Handel mit Sichtvermerken zu unterbinden?


2.             Weshalb versagen die internen Kontrollmechanismen nach wie vor?

3.             Weshalb hatten die angeblich seit dem Jahr 2002 bestehenden Hinweise auf die
Involvierung des nun verhafteten ehemaligen Vizekonsuls an der österreichischen
Botschaft in Belgrad keinerlei Konsequenzen?

4.             Wenn in Folge des Bekanntwerdens des Visaskandals, wie vom BMaA beteuert, alle
personellen Maßnahmen die notwendig waren, gesetzt wurden, wieso war der nun
verhaftete Vizekonsul bis August 2006 an der österreichischen Botschaft in Belgrad
im Einsatz?

5.             Wurde der nun verhaftete ehemalige Vizekonsul der österreichischen Botschaft in
Belgrad entlassen oder beendete er, wie das Außenamt am 11.12. 2006 mitteilte (Die
Presse, 11.12. 2006) seine Tätigkeit auf eigenen Wunsch?

6.             Medienberichten zufolge sollen in den letzten Jahren mindestens 40.000
Sichtvermerke an österreichischen Vertretungsbehörden illegal gehandelt worden sein.
Wurde mittlerweile geklärt, wie hoch die Zahl der an österreichischen
Vertretungsbehörden illegal ausgestellten Visa tatsächlich ist?

7.             Falls nein, warum nicht?

8.             Falls ja, um wie viele Sichtvermerke handelt es sich?

9.             Welche Konsequenzen ziehen Sie aus den zuletzt bekannt gewordenen Entwicklungen
in der Visaaffäre?