224/J XXIII. GP
Eingelangt am
08.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Audit Familie & Beruf
Anfang Juni dieses Jahres erging an Sozialministerin
Haubner eine Anfrage, in der die
Anfragestellerin
Auskunft über die in ihrem Ressort vergebenen Berateraufträge im
Vorjahr
2005 begehrte. In der einen Monat später Zugestellten Antwort listet die Bundesministerin
insgesamt sieben Beratungsunternehmen bzw. Berater auf, mit denen das
Sozialressort im
beauskunfteten Zeitraum Dienstleistungsverträge abgeschlossen hat.
Ungeachtet der nicht
unbeträchtlichen Kosten der
hinzugezogenen externen Expertise von rund 313.000 Euro
geben nun zwei der in der Anfragebeantwortung angeführten
Beraterfirmen Anlass für eine
weitere Anfrage.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an die
Bundesministerin für
soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1. In Ihrer Anfragebeantwortung 4171/AB XXII. GP.-NR vom 7.7.2007 führen Sie den
Verein work-life-balance und die Firma Palz & Partner KEG an, mit denen Sie
im
Budgetjahr 2005 jeweils einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen haben. Wie
sich
aber von der Homepage
http://www.compnet.at/html/palzpartnerworklifebalanceconsultingagenturkeg_BlFEE
74F-B886-4E5C-8331-13B7BEF80B54.php entnehmen lässt, stellen
diese nicht zwei
von einander unabhängig agierende Firmen
dar, sondern sind vielmehr als ein
Unternehmen namens „Palz &
Partner work life balance Consulting Agentur KEG"
mit Sitz in Baden zu betrachten.
Können Sie das bestätigen?
2.
Wenn ja, aus welchen Gründen wurde jeweils ein Beratungsauftrag an
work life
balance
und Palz & Partner KEG vergeben, wenn beide als ein Unternehmen namens
„Palz &
Partner work life balance Consulting Agentur KEG" anzusehen sind?
3.
Ist es richtig, dass der an „Palz & Partner KEG"
vergebene Werkvertrag zur
„Weiterentwicklung und
Optimierung des Audit Familie
und Beruf" nicht
ausgeschrieben
wurde?
4. Falls Sie 3. bejahen: Warum erfolgte keine vorhergehende Ausschreibung?
5.
Wie gestaltet sich der genaue Auftrag des an Palz & Partner KEG
vergebenen
Werkvertrags zur „Weiterentwicklung
und Optimierung des Audit Familie und Beruf"?
6. Stimmt es,
dass die BeraterInnen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit beim Audit Familien
und Beruf dazu angehalten
werden/wurden, eine Schulung bei Frau Mag. Doris Palz
zu absolvieren?
7.
Wenn dem so ist/war, aus welchen Gründen wurde diese
Schulungserfordernis
notwendig und mit
welchen Kosten schlugen/schlagen sie sich zu Buche?
8.
Ende August wurde eine neue Richtlinie zum Audit Familie & Beruf 2006
in Kraft
gesetzt.
Auch jene bereits im Rahmen des Audits tätigen BeraterInnen wurden im
Zuge
der Umsetzung der neuen Richtlinie zur
Absolvierung von Schulungen
angehalten.
Dies deshalb, so die Argumentation seitens der Leiterin der Audits Familie
& Beruf, Heike Trammer, weil die im Jahr 2002 und 2004 durchgeführten
Schulungen
gemäß
neuem Kriterienkatalog obsolet geworden seien. Konsequenz: Sehen die
AuditorInnen
von der in der neuen Richtlinie vorgesehenen Schulungsverpflichtung
ab, führt dies
zum Verlust ihrer Lizenz. Wie ist es möglich, die Rahmenrichtlinie zum
Audit Familie & Beruf 2006 auch auf jene
BeraterInnen auszuweiten, wenn selbige
bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie einen Vertrag mit dem BMSG
abgeschlossen
haben? Müsste die neue Richtlinie
nicht lediglich für neue BeraterInnen Anwendung
finden?
9.
Ab wann wurde Fr. Mag. Doris Palz mit der Schulung der BeraterInnengruppe
im
Rahmen des Audit Familie & Beruf beauftragt? Bis zu welchem Zeitpunkt lief
der
Schulungsauftrag
von Fr. Mag. Palz?
10.
Können Sie bestätigen, dass Fr. Mag. Palz mit der im Jahr
2004 absolvierten Schulung
im Rahmen des Audits
Familie & Beruf nicht mehr beauftragt wurde?
11. Wenn ja, warum?
12.
Ist es richtig, dass Fr. Mag. Palz Mitglied des Audit Rates, einem
nationalen
Gremium, das sich mit
der Sicherung der Qualität des european work & family audits
beschäftigt, ist und dort für die
Überprüfung der Berichte sowie die Arbeit der
BeraterInnen verantwortlich zeichnet?
13.
Wenn ja, aus welchen Gründen wurde Fr. Mag. Doris Palz mit dieser
Aufgabe
betraut?
14. Erhält Fr. Mag. Palz für die allenfalls unter 12. beauskunftete Funktion ein Honorar?
15. Wenn ja, wie hoch ist dieses?
16.
Am 4. August dieses
Jahres hieß es im
„Standard", dass der
für die
Öffentlichkeitsarbeit
der Familien & Beruf Management GmbH zuständigen und
ehemaligen
FPÖ-Generalsekretärin, Theresia Zierler,
„beste Chancen'' im
Sozialministerium
eingeräumt werde, „nach der Wahl zur Geschäftsführerin
von
Haubners kleinem Familybusiness aufzurücken". Daraus ist
aber nichts geworden. Zur
Geschäftsführerin
der Familien & Beruf GmbH wurde schließlich Ihre ehemalige
Kabinettschefin
im Sozialministerium,
Irene Slama, bestellt.
Wurde der
Geschäftsführer-Posten
gemäß § 4 Abs. 1 Bundesgesetz über die Errichtung
der
Gesellschaft
„Familie & Beruf Management GmbH" ausgeschrieben?
17. Wenn ja, wann erfolgte die Ausschreibung?
18.
Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, Ihre ehemalige
Kabinettschefin zur
Geschäftsführerin
der Familie & Beruf Management GmbH zu bestellen?
19.
Welches Gremium (um die namentliche Nennung der Mitglieder wird gebeten)
zeichnete
für die Auswahl der Geschäftsführung der Familien & Beruf
Management
GmbH verantwortlich?
20. Fall Sie
Frage 16 verneinen: Warum wurde die Neubesetzung der Familie & Beruf
GmbH-Geschäftsführung
keiner Ausschreibung unterworfen, und welche Gründe
führten
zum Entschluss, Ihre ehemalige Kabinettschefin zur Geschäftsführerin
der
Familie
& Beruf Management GmbH zu bestellen?