243/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Kosten für die Senkung der Klassenschülerlnnenhöchstzahl
Einer
APA-Meldung vom 7.12.2006 ist zu entnehmen, dass das Bildungsministerium die
Personalkosten
für die Senkung
der Klassenschülerlnnenhöchstzahl auf
25 bei einer
aufsteigenden
Einführung für die Sechs- bis 14-Jährigen im
Vollausbau nach vier Jahren
mit rund 210 Mio.
Euro berechnet. Für die AHS-Oberstufen sowie an den
berufsbildenden
mittleren und höheren Schulen
kämen nach
Angaben des Ministeriums weitere 275 Mio.
Euro
dazu. Die Gesamtkosten für die Senkung der Klassenschülerlnnenzahlen
betrügen
demnach
rund 485 Mio. Euro.
Die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich
bisher geweigert,
Auskunft über die Kosten dieser Maßnahme zu
geben und eine diesbezügliche Berechnung
abgelehnt. Es ist
auch nicht nachvollziehbar, woher das Ministerium die nun veröffentlichten
Zahlen bezieht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Auf welchen Grundlagen beruhen die Berechnungen für die Kosten
der Senkung
der Klassenschülerlnnehöchstzahlen,
die der APA-Meldung vom 7.12. 2006 zu
entnehmen
sind?
2.
Woher bezieht das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur diese
Zahlen?
3. Wann wurden die Berechnungen durchgeführt?
4.
Wie genau
errechnen sich die Kosten für
die Senkung der
Klassenschülerhöchstzahlen an
den Pflichtschulen?
5.
Wie genau errechnen sich die Kosten für die Senkung
der
Klassenschülerhöchstzahlen von 275 Millionen Euro an den weiterführenden
Schulen?
6.
Aus welchem
Grund hat das Ministerium zuvor die Bekanntgabe derartige
Berechnung verweigert?
7.
Wurden bei diesen Berechnungen die sinkenden Schülerinnenzahlen
und die sich
daraus ergebenden Kosteneinsparungen bei Fortsetzung der aktuell gültigen
gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt?
8.
Wenn nein: Wieso wurden wissentlich Kosten bekannt gegeben, die deutlich
über
den
tatsächlich anfallenden liegen werden?
9.
Wenn ja: Wie hoch wären im Schuljahr 2009/2010 bzw. im
Schuljahr 2010/2011,
also
am Ende der nächsten Legislaturperiode, die Ausgaben für die
Pflichtschullehrerinnen
unter Berücksichtigung der Prognosen für die Zahl der
SchülerInnen unter Beibehaltung der aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen?
10. Wenn ja: Wie hoch wären im
Schuljahr 2009/2010 bzw. im Schuljahr 2010/2011,
als
am Ende der nächsten Legislaturperiode, die Ausgaben für die
Pflichtschullehrerinnen
unter Berücksichtigung der Prognosen für die Zahl
der
SchülerInnen bei einer Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf
25.