243/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

betreffend Kosten für die Senkung der Klassenschülerlnnenhöchstzahl

Einer APA-Meldung vom 7.12.2006 ist zu entnehmen, dass das Bildungsministerium die
Personalkosten für die Senkung der Klassenschülerlnnenhöchstzahl auf 25 bei einer
aufsteigenden Einführung für die Sechs- bis 14-Jährigen im Vollausbau nach vier Jahren
mit rund 210 Mio. Euro berechnet. Für die AHS-Oberstufen sowie an den berufsbildenden
mittleren und h
öheren Schulen kämen nach Angaben des Ministeriums weitere 275 Mio.
Euro dazu. Die Gesamtkosten für die Senkung der Klassenschülerlnnenzahlen betrügen
demnach rund 485 Mio. Euro.

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich bisher geweigert,
Auskunft
über die Kosten dieser Maßnahme zu geben und eine diesbezügliche Berechnung
abgelehnt. Es ist auch nicht nachvollziehbar, woher das Ministerium die nun veröffentlichten
Zahlen bezieht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.              Auf welchen Grundlagen beruhen die Berechnungen für die Kosten der Senkung
der Klassensch
ülerlnnehöchstzahlen, die der APA-Meldung vom 7.12. 2006 zu
entnehmen sind?

2.              Woher bezieht das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur diese
Zahlen?

3.              Wann wurden die Berechnungen durchgeführt?

4.      Wie genau errechnen sich die Kosten für die Senkung der
Klassensch
ülerhöchstzahlen an den Pflichtschulen?

5.              Wie genau errechnen sich die Kosten für die Senkung der
Klassenschülerhöchstzahlen von 275 Millionen Euro an den weiterführenden
Schulen?

6.              Aus welchem Grund hat das Ministerium zuvor die Bekanntgabe derartige
Berechnung verweigert?

7.              Wurden bei diesen Berechnungen die sinkenden Schülerinnenzahlen und die sich
daraus ergebenden Kosteneinsparungen bei Fortsetzung der aktuell g
ültigen
gesetzlichen Bestimmungen ber
ücksichtigt?

8.              Wenn nein: Wieso wurden wissentlich Kosten bekannt gegeben, die deutlich über
den tatsächlich anfallenden liegen werden?

9.              Wenn ja: Wie hoch wären im Schuljahr 2009/2010 bzw. im Schuljahr 2010/2011,
also am Ende der nächsten Legislaturperiode, die Ausgaben für die
Pflichtschullehrerinnen unter Berücksichtigung der Prognosen für die Zahl der
SchülerInnen unter Beibehaltung der aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen?


10. Wenn ja: Wie hoch wären im Schuljahr 2009/2010 bzw. im Schuljahr 2010/2011,
als am Ende der nächsten Legislaturperiode, die Ausgaben für die
Pflichtschullehrerinnen unter Berücksichtigung der Prognosen für die Zahl der
Sch
ülerInnen bei einer Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25.