253/J XXIII. GP

Eingelangt am 16.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Bösch

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend der Ernennung eines Zivildieners zum Bundesminister für

Landesverteidigung

Als der nunmehrige Bundesminister für Landesverteidigung, Mag. Norbert Darabos,
im Jahre 1987 seinen Zivildienst antrat, galt folgende Verfassungsbestimmung:
Zivildienstgesetz 1986
§ 2 (1)

Wehrpflichtige im Sinne des Wehrgesetzes 1978, BGBl. Nr. 150, sind auf ihren
Antrag nach Ma
ßgabe des § 5 Abs. 1 und 3 von der Wehrpflicht zu befreien und
zivildienstpflichtig, wenn sie es - von den F
ällen der persönlichen Notwehr oder
Nothilfe abgesehen - aus schwerwiegenden, glaubhaften Gewissensgr
ünden
ablehnen, Waffengewalt gegen andere Menschen anzuwenden und daher bei
Leistung des Wehrdienstes in schwere Gewissensnot geraten w
ürden. (BGBl. Nr.
496/1980, Art. II HZ 2)“

§ 5 (3)

Der Wehrpflichtige hat in seinem Antrag die nach § 2 Abs. 1 maßgebenden Gründe

darzulegen und sich ausdrücklich bereit zu erklären, für den Fall, daß seinem Antrag

stattgegeben wird, Zivildienst zu leisten und die Zivildienstpflichten gewissenhaft zu

erfüllen.“

Der Bundesminister für Landesverteidigung hat die Verfügungsgewalt und das
Befehlsrecht
über die österreichischen Streitkräfte und im Einsatzfall Befehle zu
erteilen, welche über Leben und Tod unserer Soldaten entscheiden.

Bundes-Verfassungsgesetz
Artikel 80.

(1)         Den Oberbefehl über das Bundesheer führt der Bundespräsident.

(2)         Soweit nicht nach dem Wehrgesetz der Bundespräsident über das Heer verfügt,
steht die Verfügung dem zuständigen Bundesminister innerhalb der ihm von der
Bundesregierung erteilten Erm
ächtigung zu.

(3)         Die Befehlsgewalt über das Bundesheer übt der zuständige Bundesminister (Art.
76 Abs. 1) aus.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundeskanzler folgende


Anfrage:

1.  War Ihnen zum Zeitpunkt der Angelobung der Regierung bewußt, daß Herr
Mag. Norbert Darabos den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen
abgelehnt hat?

2.             Welche Gründe haben Sie bewogen ausgerechnet eine Person, welche den
Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt, als Bundesminister für
Landesverteidigung vorzuschlagen?

3.             Halten Sie die Bestellung einer Person, welche den Dienst mit der Waffe aus
Gewissensgründen ablehnt, zum Bundesminister für Landesverteidigung als
vertretbar?

4.             Halten Sie die Bestellung einer Person, welche den Dienst mit der Waffe aus
Gewissensgründen ablehnt, zum Bundesminister für Landesverteidigung als
Vorteil für die österreichische Landesverteidigung?

5.             Sind  Sie der Meinung,  daß ein  Bundesminister für Landesverteidigung,
welcher aus schwerwiegenden, glaubhaften Gewissensgründen abgelehnt
hat, Waffengewalt gegen andere Menschen anzuwenden und daher durch die
Ableistung des Wehrdienstes in schwere Gewissensnot geraten w
äre, ein
gutes Vorbild für Grundwehrdiener und Kadersoldaten darstellt?

6.             Haben Sie im Kreise Ihrer Partei keine geeigneten Experten für den Posten
des Verteidigungsministers, wie zum Beispiel Abg. Anton Gaal, Abg. Stefan
Prähauser, oder GenMjr i.R. Mag. Karl Semlitsch?

7.             Welche   Fakten   veranlaßten   Sie,   Mag.   Darabos   den   oben   genannten
vorzuziehen?

 

Wien, am 16. Jänner 2007