253/J XXIII. GP
Eingelangt am 16.01.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Bösch
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend der Ernennung eines Zivildieners zum Bundesminister für
Landesverteidigung
Als der
nunmehrige Bundesminister für Landesverteidigung, Mag. Norbert
Darabos,
im Jahre 1987 seinen
Zivildienst antrat, galt folgende Verfassungsbestimmung:
Zivildienstgesetz 1986 § 2 (1)
„Wehrpflichtige im Sinne des Wehrgesetzes
1978, BGBl. Nr. 150, sind auf ihren
Antrag nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 und 3 von der Wehrpflicht zu
befreien und
zivildienstpflichtig, wenn sie es - von den Fällen der persönlichen Notwehr oder
Nothilfe abgesehen - aus schwerwiegenden, glaubhaften Gewissensgründen
ablehnen, Waffengewalt gegen andere Menschen anzuwenden und daher bei
Leistung des Wehrdienstes in schwere
Gewissensnot geraten würden. (BGBl. Nr.
496/1980,
Art. II HZ 2)“
§ 5 (3)
„Der Wehrpflichtige hat in seinem Antrag die nach § 2 Abs. 1 maßgebenden Gründe
darzulegen und sich ausdrücklich bereit zu erklären, für den Fall, daß seinem Antrag
stattgegeben wird, Zivildienst zu leisten und die Zivildienstpflichten gewissenhaft zu
erfüllen.“
Der Bundesminister für Landesverteidigung hat die Verfügungsgewalt und das
Befehlsrecht über die österreichischen
Streitkräfte und im Einsatzfall Befehle zu
erteilen, welche über Leben und Tod unserer Soldaten
entscheiden.
Bundes-Verfassungsgesetz
Artikel
80.
(1) Den Oberbefehl über das Bundesheer führt der Bundespräsident.
(2)
Soweit nicht nach dem Wehrgesetz der Bundespräsident über das Heer
verfügt,
steht die Verfügung dem zuständigen Bundesminister innerhalb der ihm
von der
Bundesregierung erteilten Ermächtigung zu.
(3)
Die Befehlsgewalt über das Bundesheer übt der zuständige
Bundesminister (Art.
76 Abs. 1) aus.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundeskanzler
folgende
Anfrage:
1. War Ihnen zum
Zeitpunkt der Angelobung der Regierung bewußt, daß Herr
Mag.
Norbert Darabos den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen
abgelehnt
hat?
2.
Welche Gründe haben Sie bewogen ausgerechnet eine
Person, welche den
Dienst
mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt, als Bundesminister für
Landesverteidigung
vorzuschlagen?
3.
Halten Sie die Bestellung einer Person, welche den Dienst mit der Waffe
aus
Gewissensgründen ablehnt,
zum Bundesminister für Landesverteidigung als
vertretbar?
4.
Halten Sie die Bestellung einer Person, welche den Dienst mit der Waffe
aus
Gewissensgründen ablehnt,
zum Bundesminister für Landesverteidigung als
Vorteil für die österreichische Landesverteidigung?
5.
Sind Sie der Meinung, daß ein
Bundesminister für Landesverteidigung,
welcher
aus schwerwiegenden, glaubhaften Gewissensgründen
abgelehnt
hat, Waffengewalt
gegen andere Menschen anzuwenden und daher durch die
Ableistung des Wehrdienstes in schwere
Gewissensnot geraten wäre, ein
gutes Vorbild für Grundwehrdiener und Kadersoldaten
darstellt?
6.
Haben Sie im Kreise Ihrer Partei keine geeigneten Experten für den Posten
des Verteidigungsministers, wie zum Beispiel Abg. Anton Gaal, Abg. Stefan
Prähauser, oder GenMjr i.R. Mag. Karl
Semlitsch?
7.
Welche Fakten veranlaßten
Sie, Mag. Darabos den
oben genannten
vorzuziehen?
Wien, am 16. Jänner 2007