264/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Privatisierung des Abfertigungsrisikos

 

Einrichtungen, die aus Bundesmitteln für ihre Tätigkeit gefördert werden, sind in den letzten Jahren immer häufiger damit konfrontiert, dass die von ihnen zu bildenden Rücklagen für Abfertigungen nach dem alten System nicht mehr in den Förderrichtlinien anerkannt werden.

 

Dadurch kommen Einrichtungen, die für die öffentliche Hand förderungswürdige Bereiche betreuen und für diese Tätigkeiten Fördermittel erhalten, unter starken finanziellen Druck .

Da die Einrichtungen als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, für Personen, die im alten Abfertigungssystem verblieben sind, Rückstellungen zu bilden, bedeutet das für die Einrichtungen ein finanzielles Risiko, das im Falle einer Kündigung sogar zur existentiellen Gefährdung der Einrichtung führen kann.

Nach  einer neuen Schätzung der Mitarbeitervorsorgekassen sind zwar ca. 80 Prozent der unselbständig Erwerbstätigen mittlerweile im neuen Abfertigungssystem, aber immerhin noch 20 Prozent, vor allem jene Personen, die seit dem Jahr 2003 nicht ihren Arbeitsplatz gewechselt haben, im alten.

Da wir nicht annehmen, dass die Förderrichtlinien des Bundes darauf abstellen, dass alle mehrjährigen Beschäftigungsverhältnisse aufgelöst werden, damit es für die Zukunft keine alten Abfertigungsansprüche mehr gibt, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1). Werden von Ihrem Ressort in den Förderrichtlinien auch jene Kosten, die als Abfertigungsrückstellungen ausgewiesen sind, anerkannt?

 

2). Wenn nein:

a)     warum nicht?

b)     seit wann nicht mehr?

c)      auf welche gesetzlichen Bestimmungen stützt Ihr Ressort die Auffassung, dass die Förderung von Abfertigungsrückstellungen nicht  zulässig ist?

d)     gibt es eine Differenzierung zwischen gemeinnützigen und auf Gewinn orientierten Einrichtungen betr. Anerkennung der Abfertigungsrückstellungen?

 

3). Da viele der geförderten Einrichtungen die von ihnen erbrachten Dienstleistungen über die ehrenamtliche Arbeit hinaus durch ordentliche Beschäftigungsverhältnisse organisieren, die weitgehend bzw. ausschließlich aus öffentlichen Mitteln gefördert werden, stellt sich die Frage, wie diese Einrichtungen ihren (geförderten) Auftrag einerseits und ihre gesetzlichen Verpflichtungen andererseits erfüllen sollen?  Welche Empfehlungen geben Sie den geförderten Einrichtungen, wie sie mit Abfertigungsansprüchen nach dem alten System umgehen sollen?

 

4). Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei von Ihnen geförderte Einrichtungen, die gemeinnützig tätig sind, Abfertigungsrückstellungen als Förderkosten anerkannt werden?