276/J XXIII. GP
Eingelangt am
23.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Jugend und Familie
betreffend „Gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2006"
Mit der AB 4119/XXII.GP vom 23.06.2006 wurden von der Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen die diesbezüglichen Parlamentarische Anfrage beantwortet.
Presseberichten zufolge gab es bereits Manipulationsversuche und durch die Krankenkassen
nachgewiesene Missbrauchsfalle mit e-cards. So wurde über ein Betrugsverfahren in Salzburg
berichtet, wonach dem Beschuldigten vorgeworfen wurde, seine e-card einem bekannten
Landsmann überlassen zu haben, der keinen Versicherungsschutz hatte.
„Konkret habe sich der Landsmann im LKH unter Vorlage der e-card des Beschuldigten einer
Blinddarm-OP unterzogen. Der 34-Jährige bestritt den Vorwurf: er habe die Karte verloren - der
andere müsse sie gefunden und missbräuchlich verwendet haben. Prozess vertagt."
(SN 22.12.2006)
Aus
systematischen Gründen werden für das Gesamtjahr 2006 wieder
ähnliche wie im Jahr zu
vor bzw. auch neue
Fragen gestellt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Gesundheit, Jugend
und Familie
nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen
bekannt, wie viele e-cards bis 31.Dezember 2006 als gestohlen erklärt
wurden
(Aufschlüsselung
auf Krankenkassen)?
2.
Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards bis 31.Dezember 2006 als verlustig
erklärt wurden
(Aufschlüsselung
auf Krankenkassen)?
3.
Welche Verfahrensschritte wurden durch die Krankenkassen eingeleitet,
wenn ein
Karteninhaber seine
e-card verloren hatte?
4.
Erfolgte jeweils sofort eine Verlustmeldung durch den Karteninhaber?
Wenn nein, mit
welchen Konsequenzen
war dies für diese jeweils verbunden?
5.
Wie unterscheidet sich eine neu ausgegebene Karte von der
ursprünglichen, als verlustig,
gestohlen oder defekt
gemeldeten e-card?
6.
Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards bis 31.Dezember 2006 als defekt
erklärt wurden
(Aufschlüsselung
auf Krankenkassen)?
7.
Welche Verfahrensschritte wurden durch die Krankenkassen eingeleitet,
wenn ein
Karteninhaber
seine Karte als defekt gemeldet hatte?
8.
Wie viele e-cards mussten wegen Diebstahl, Verlust oder Defekt 2006 neu
ausgestellt
werden? Mit welchen
Kosten war dies verbunden?
9.
Ist Ihnen bekannt, ob andere Personen als die Karteninhaber mit
gestohlenen oder als
verlustig erklärten e-cards Leistungen aus dem Gesundheitssystem
erschlichen haben?
Wenn ja, um wie viele
Missbrauchsfälle handelte es sich dabei? Um welche Formen von
Missbrauchsfällen handelte es sich
dabei? Wie hoch war jeweils der Schaden? Wurden bzw.
werden Schadenersatzansprüche an diese Personen bzw. die
Karteninhaber gestellt?
10. Ist Ihnen
bekannt, ob es im Jahr 2006 zu Missbrauchsfällen gekommen ist, bei welchen
der
rechtmäßige Karteninhaber einer anderen Person seine e-card
„geborgt" hat, damit diese
Person rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann?
Wenn ja, um
wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei? Um welche Formen von
Missbrauchsfällen
handelte es sich dabei? Wie hoch war jeweils der Schaden? Wurden
oder werden Schadenersatzansprüche an diese Person bzw. die Karteninhaber
gestellt?
11. Wie wurden derartige Missbrauchsfälle mit e-cards (Fragen 9 und 10) bekannt?
12.
Sind die Missbrauchsfälle mit e-cards im Vergleich zu
Missbrauchsfallen früherer Jahre mit
Krankenscheinen
zurückgegangen? Wenn ja, wie ist dies zu erklären?
13.
Sind durch die Verwendung des e-cards-Systems signifikante
Änderungen bei
Missbrauchsfällen
(z.B. Vorgangsweisen) eingetreten? Wenn ja, welche?
14. Welche Gegenmaßnahmen wurden seitens Ihres
Bundesministeriums und des
Hauptverbandes bislang gegen den bekannt
gewordenen e-card Missbrauch gesetzt? Welche
sind für 2007 geplant?
15.
Sind Missbrauchsfälle auch im internationalen Bereich bekannt
geworden (Europäische
Krankenversicherungskarte)? Was ergab die Beobachtung dieser Missbräuche?
Mussten
Gegenmaßnahmen gesetzt werden? Wenn ja, mit welchen Staaten?
16.
In welchen
EU-Mitgliedsstaaten gab es 2006 Probleme mit der Anerkennung der
Europäischen Krankenversicherungskarte?
Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
17.
Wie ist der Stand der Erweiterung des Projekts der internationalen
computerlesbaren
Krankenversicherungskarte?
Wann wird diese EU-weit realisiert sein?
18.
Wie kann ein Teilnehmer am e-card-System (z.B. ein Praktischer Arzt)
erkennen, dass
eine Karte als
verlustig oder gestohlen gemeldet wurde?
19.
In wie vielen Fällen wurde 2006 online in der Arztordination
festgestellt, dass kein
Versicherungsschutz
besteht?
20.
In wie vielen
Fällen war dies auf defekte Karten oder nicht funktionierende
Lesegeräte
zurückzuführen? In wie vielen
Fällen lag der Grund für die Nichtfunktion außerhalb des
Einflusses der Sozialversicherung?
21.
Welche Personengruppen verfügen mit Stichtag 01.01.2007 in
Österreich noch über keine e-
card?
22.
Wann sollen die Sozialhilfeempfänger tatsächlich in die
soziale Krankenversicherung (e-
card) aufgenommen
werden und eine e-card erhalten?
23. Wann werden alle Krankenanstalten an das e-card-System angeschlossen sein?
24.
Soll aus Sicht des Ressorts die Musterkrankenordnung der
Krankenversicherungsträger
geändert werden
oder hat sich diese aus Sicht des Ressorts bewährt?