277/J XXIII. GP

Eingelangt am 23.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2006"

Mit der AB 4119/XXII.GP vom 23.06.2006 wurden von der Bundesministerin für Inneres die

diesbezüglichen Fragen für das Jahr 2005 beantwortet.

Presseberichten zufolge gab es bereits Manipulationsversuche und durch GKK nachgewiesene

Missbrauchsfälle mit e-cards. So wurde über ein Betrugsverfahren in Salzburg berichtet, wonach

dem Beschuldigten vorgeworfen wurde seine e-card einem bekannten Landsmann überlassen zu

haben, der keinen Versicherungsschutz hatte.

Konkret habe sich der Landsmann im LKH unter Vorlage der e-card des Beschuldigten einer

Blinddarm-OP unterzogen. Der 34-Jährige bestritt den Vorwurf: er habe die Karte verloren - der

andere müsse sie gefunden und missbräuchlich verwendet haben. Prozess vertagt. "

(SN 22.12.2006)

Aus systematischen Gründen werden dieselben bzw. neue Fragen für das Jahr 2006 gestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele e-cards wurden bis 31 .Dezember 2006 gegenüber der Polizei beziehungsweise den
Sicherheitsbehörden als gestohlen gemeldet?

2.                Wie teilen sich diese Diebstahlsmeldungen auf die Bundesländer auf (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

3.                Ist Ihnen bekannt, ob andere Personen als die Karteninhaber mit gestohlenen oder als
verlustig erklärten e-cards Leistungen aus dem Gesundheitssystem erschlichen haben?
Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei? Um welche Formen von
Missbrauchsfällen handelte es sich dabei? Wie hoch war jeweils der Schaden? Wurden bzw.
werden Schadenersatzansprüche an diese Personen bzw. die Karteninhaber gestellt?

4.                Ist Ihnen bekannt, ob es im Jahr 2006 zu Missbrauchsfällen gekommen ist, bei welchen der

rechtmäßige Karteninhaber einer anderen Person seine e-card „geborgt" hat, damit diese

Person rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann?

Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfalle handelte es sich dabei? Um welche Formen von

Missbrauchsfällen handelte es sich dabei? Wie hoch war jeweils der Schaden? Wurden oder
werden Schadenersatzansprüche an diese Person bzw. die Karteninhaber gestellt?

4.              Wie wurden derartige Missbrauchsfälle (Fragen 2 und 3) mit e-cards bekannt?

5.              In wie vielen Fällen wurden Strafanzeigen erstattet?

6.              Sind die Missbrauchsfalle mit e-cards im Vergleich zu Missbrauchsfällen früherer Jahre mit
Krankenscheinen zurückgegangen? Wenn ja, wie ist dies zu erklären?

7.              Sind durch die Verwendung des e-cards-Systems signifikante Änderungen bei
Missbrauchsfällen (z.B. Vorgangsweisen) eingetreten? Wenn ja, welche?

8.              Welche Gegenmaßnahmen wurden seitens Ihres Bundesministeriums und des
Hauptverbandes bislang gegen den bekannt gewordenen e-card Missbrauch gesetzt? Welche
sind für 2007 geplant?

9.              Sind Missbrauchsfälle auch im internationalen Bereich bekannt geworden (Europäische
Krankenversicherungskarte)? Was ergab die Beobachtung dieser Missbräuche? Mussten
Gegenmaßnahmen gesetzt werden? Wenn ja, mit welchen Staaten?