283/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.01.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Auftrag für Wissensmanagement im BMF um 3 Millionen Euro

Am 30.11.2006 vergab Ihr Vorgänger im Amt Karl-Heinz Grasser eine Rahmenvereinbarung für Leistungen in den Bereichen Projektmanagement und Projektcontrolling, Organisationsentwicklung und Wissensmanagement mit einem Gesamtauftragsvolumen von 3 000 000,00 EUR.[1]

Abgeschlossen wurde die Rahmenvereinbarung mit folgenden sechs Firmen:

„Trading & Consulting 'HPC' GmbH, Myrthengasse 12/7, A-1070 Wien;
Bearing Point GmbH, Schwarzenbergplatz 16, A-1010 Wien und Bearing Point GmbH, Olof-Palme-Straße 31, D-60439 Frankfurt am Main;
SQS Software Quality Systems GmbH, Nußdorfer Straße 20/16, A-1090 Wien;
42virtual Business Services GmbH, Palais Savoy, Johannesgasse 15, A-1010 Wien;
ICG Infora Consulting Group GmbH, Entenplatz 1a, A-8020 Graz;
Horváth und Partner Management Consulting GmbH, Biberstraße 15, A-1010 Wien.“

Ausschlaggebend für die Auftragsvergabe waren folgende Zuschlagskriterien:  


“Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf folgende Kriterien:
1. Qualität der inhaltlichen Überlegungen des Angebots betreffend die laut Ausschreibungsunterlagen abzudeckenden Leistungsbereiche. Gewichtung: 20.
2. Adäquanz der angebotenen personellen Kapazität. Gewichtung: 40.
3. Kosten der Unterstützungsleistungen. Gewichtung: 40.“

Das Projekt wurde vom BMF folgendermaßen beschrieben:

„Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung des Auftraggebers beim Management und Controlling von (vorwiegend IT-Groß-)Projekten, bei Reorganisations- und OE-Maßnahmen sowie bei der (Weiter-)Entwicklung entsprechender Wissensmanagementsysteme. Im Detail umfasst der Auftrag daher:


- die Unterstützung bei der Initialisierung (ab Voruntersuchung), Definition, Organisation und Durchführung sowie beim laufenden Betrieb. Dies umfasst den Einsatz von Controlling- und Anwendungswerkzeugen, strukturierten Schätzverfahren und die Durchführung von Workflowanalysen sowie Projektstatusanalysen, Risikomanagement und Dokumentation. Weiters die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des bestehenden Projekt- und Ressourcen-Planungsinstrumentariums und Einführungsunterstützung durch Schulungen und Workshops;


- die Unterstützung des Auftraggebers bei der Konzeption, Umsetzung und Evaluierung interner Reorganisationsmaßnahmen inklusive damit verbundener Personalentwicklungsmaßnahmen und der Weiterentwicklung bestehender Steuerungssysteme. Dies umfasst die Entwicklung zielgerechter Konzepte (v.a. Reorganisationskonzept, Führungskonzept, MIS-Konzept), die Definition der Anforderungen für Detailaufgaben, Maßnahmen zur Umsetzung der entwickelten Konzepte sowie die Durchführung begleitender Evaluationen (Konsequenzanalysen);


- die Unterstützung des Auftraggebers bei der Konzeption, Einführung und Evaluierung von Wissensmanagement zur bestmöglichen Erschließung und Weiterentwicklung der bestehenden Wissens- und Erfahrungsbasis, insbesondere im Zusammenhang mit den vorgenannten Aufgabenstellungen. Das Wissen soll innerhalb des Ressorts adäquat bereitgestellt werden (Wissenstransparenz und -verteilung) und in strategische Konzepte und operative Aktivitäten umfassend einfließen (Wissensnutzung). Gegenstand des Auftrages ist daher die Wissenserschließung (Erfahrungen, Best Practices), eine umfassende und entscheidungsgerechte Verfügbarmachung des Wissens sowie die Verankerung des Wissensmanagements in neuen Projekten und Aufgabenstellungen. Einem Human Ressource-orientierten Verständnis von Wissensmanagement folgend soll der Berater den Auftraggeber auch bei der Konzeption und Verankerung eines zielgerichteten Wissenserwerbes (organisationales Lernen) durch Maßnahmen der Personalentwicklung, Aus- und Weiterbildung sowie der Einführung neuer Lernmethoden unterstützen.“

Trotz dieser blumigen Auftragsbeschreibung ist nach wie vor nicht klar, für welche konkreten Maßnahmen in Ihrem Ministerium sechs externe Beratungsfirmen drei Millionen Euro Steuergeld bekommen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Welche konkreten Vorhaben sollen im Rahmen dieser 3-Millionen-Vereinbarung abgewickelt werden?

 

2.      Auf welchen Zeitraum erstreckt sich diese 3-Millionen-Euro-Vereinbarung?

 

3.      Die Leistungen werden so beschrieben: „die Unterstützung bei der Initialisierung (ab Voruntersuchung), Definition, Organisation und Durchführung sowie beim laufenden Betrieb. Dies umfasst den Einsatz von Controlling- und Anwendungswerkzeugen, strukturierten Schätzverfahren und die Durchführung von Workflowanalysen sowie Projektstatusanalysen, Risikomanagement und Dokumentation. Weiters die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des bestehenden Projekt- und Ressourcen-Planungsinstrumentariums und Einführungsunterstützung durch Schulungen und Workshops;“ - welche konkreten Maßnahmen planen Sie in diesem Bereich?

 

4.      Welche Sektionen und Abteilungen im Ressort sind von diesen Maßnahmen betroffen? Sind auch andere Teile der Finanzverwaltung davon betroffen?

 

5.      Die Leistungen werden so beschrieben: „Unterstützung des Auftraggebers bei der Konzeption, Umsetzung und Evaluierung interner Reorganisationsmaßnahmen inklusive damit verbundener Personalentwicklungsmaßnahmen und der Weiterentwicklung bestehender Steuerungssysteme. Dies umfasst die Entwicklung zielgerechter Konzepte (v.a. Reorganisationskonzept, Führungskonzept, MIS-Konzept), die Definition der Anforderungen für Detailaufgaben, Maßnahmen zur Umsetzung der entwickelten Konzepte sowie die Durchführung begleitender Evaluationen (Konsequenzanalysen);“ - welche konkreten Maßnahmen planen Sie in diesem Bereich?

 

6.      Welche Sektionen und Abteilungen im Ressort sind von diesen Maßnahmen betroffen? Sind auch andere Teile der Finanzverwaltung davon betroffen?

 

7.      Die Leistungen werden so beschrieben:  „die Unterstützung des Auftraggebers bei der Konzeption, Einführung und Evaluierung von Wissensmanagement zur bestmöglichen Erschließung und Weiterentwicklung der bestehenden Wissens- und Erfahrungsbasis, insbesondere im Zusammenhang mit den vorgenannten Aufgabenstellungen. Das Wissen soll innerhalb des Ressorts adäquat bereitgestellt werden (Wissenstransparenz und -verteilung) und in strategische Konzepte und operative Aktivitäten umfassend einfließen (Wissensnutzung). Gegenstand des Auftrages ist daher die Wissenserschließung (Erfahrungen, Best Practices), eine umfassende und entscheidungsgerechte Verfügbarmachung des Wissens sowie die Verankerung des Wissensmanagements in neuen Projekten und Aufgabenstellungen. Einem Human Ressource-orientierten Verständnis von Wissensmanagement folgend soll der Berater den Auftraggeber auch bei der Konzeption und Verankerung eines zielgerichteten Wissenserwerbes (organisationales Lernen) durch Maßnahmen der Personalentwicklung, Aus- und Weiterbildung sowie der Einführung neuer Lernmethoden unterstützen“ - welche konkreten Maßnahmen planen Sie in diesem Bereich?

 

8.      Welche Sektionen und Abteilungen im Ressort sind von diesen Maßnahmen betroffen? Sind auch andere Teile der Finanzverwaltung davon betroffen?

 

9.      Inwieweit wird nicht nur an die adäquate Bereitstellung von Wissen innerhalb des Ressorts gedacht sondern auch an die Verfügbarmachung des im Ressort vorhandenen Wissens für andere Ressorts sowie auch für die interessierten SteuerzahlerInnen?

 

10.    Haben Sie bereits Projekte mit einer der sechs Beratungsfirmen abgewickelt?

 

11.    Wenn ja, zu welchen Themen? Haben sie einen messbaren Nutzen gebracht?

 

12.    Was ist konkret unter dem Zuschlagskriterium „Adäquanz der angebotenen personellen Kapazität“ zu verstehen?

 

13.    Was ist konkret unter dem Zuschlagskriterium „Qualität der inhaltlichen Überlegungen des Angebots betreffend die laut Ausschreibungsunterlagen abzudeckenden Leistungsbereiche“ zu verstehen?

 

14.    Warum gewichten Sie die „Qualität der inhaltlichen Überlegungen des Angebots betreffend die laut Ausschreibungsunterlagen abzudeckenden Leistungsbereiche“ mit 20 aus 100 und „die Adäquanz der angebotenen personellen Kapazität mit 40“ aus 100?

 

15.    In welcher Weise erfüllen die sechs Firmen das Kriterium „Adäquanz der angebotenen personellen Kapazität“?

 

16.    Welche Defizite in der Amtsführung ihres Vorgängers – immerhin hätte er sieben Jahre Zeit gehabt selbst Maßnahmen zum optimalen Knowledge-Transfer in seinem Ressort zu setzen – rechtfertigen Ihrer Meinung nach eine Auftragsvergabe mit dem Volumen von 3 Millionen Euro an externe Berater?

 

17.    Inwieweit konnten Sie persönlich schon von den Tätigkeiten der externen Berater profitieren und den Wissenstransfer bei der Amtsübergabe zwischen Ihnen und ihrem Vorgänger optimieren?

 

18.    Halten Sie es für sinnvoll, dass dieser 3-Millionen-Auftrag noch nach der Wahl und vor der Angelobung der neuen Regierung von Ihrem Vorgänger vergeben wurde?

 

 

 

 

 



[1] Die folgenden Informationen entstammen aus der amtlichen Bekanntmachung der Auftragsvergabe durch das BMF.