290/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.01.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Gerichtsgebühren - Eintragungsgebühren, etc. nach dem GGG im Jahr 2006“

Mit der AB 3861/XXII.GP vom 03.04.2006 wurden die Fragen von der damaligen
Bundesministerin für Justiz beantwortet. Aus systematischen Gründen werden ähnliche bzw.
dieselben Fragen für das Jahr 2006 wieder gestellt

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.                                     Wie viele Geschäftsfalle (Eintragungs- und Gebühren Vorgänge) gab es im Jahr 2006 nach
denen Gebühren nach Tarifpost 9 GGG anfielen (Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte
etc.)?

2.                                     Welche Gesamteinnahmen wurden 2006 nach Tarifpost 9 GGG erzielt (Aufschlüsselung
auf Bezirksgerichte etc.)?

3.                                     Wie viele Eintragungs- und Gebührenvorgänge (GGG) gab es im Jahr 2006
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte etc.)?

4.                                     Welche Einnahmen wurden 2006 nach dem Gerichtsgebührengesetz insgesamt erzielt
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte etc.)?

5.                                     Mit wie vielen Geschäftsfallen und mit welchen Einnahmen nach dem GGG wird 2007
gerechnet?

6.                                     Wird es nach der Novelle zum Gerichtsgebührengesetz 2005 weitere Änderungen
geben?                                                                                                                                      
Wenn ja, was soll noch geändert werden?