293/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.01.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Krist

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Steuerbefreiung für Fußballer etc. bei der Fußballeuropa-Meisterschaft 2008 in

der Schweiz und Österreich?

Mit der AB 3847/XXII.GP vom 31.03.2006 wurden in der fast gleichlautenden
Parlamentarischen Anfrage die Fragen der Abgeordneten von BM a.D. Mag. Grasser
dahingehend beantwortet, dass hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Spielerprämien eine
mit der Schweiz akkordierte bzw. abgestimmte Vorgehensweise gewählt werden wird. Eine
Entscheidung wurde bislang nicht bekannt. Bei der Fußball-WM in Deutschland wurden die
Spielerprämien mit 21 % besteuert.

Medienberichten war nun wieder zu entnehmen, dass die beiden nationalen Fußballverbände der
UEFA für die EM prinzipiell Steuerfreiheit in Aussicht gestellt hatten. Aus grundsätzlichen
Überlegungen werden die Fragen zur Vorgehensweise in dieser Steuerfrage neuerlich gestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.   Wie hoch werden zur Zeit seitens des BMF die mit der EURO 2008 zu erwartenden
Steuereinnahmen geschätzt?

2.                        Ist die UEFA oder der ÖFB ebenfalls an Sie oder den Bundesminister für Finanzen a.D.
Mag. Grasser herangetreten, allen an der EURO 2008 beteiligten Personen (Sportler, Trainer
etc.), Verbänden und Gesellschaften, die nicht in Österreich ansässig sind, die Steuern die
nach dem Quellensteuerprinzip zu zahlen wären, zu erlassen?

3.                        Wenn ja, welche Entscheidung hat ihr Vorgänger oder Sie zu welchem Zeitpunkt getroffen
bzw. werden Sie noch treffen?

4.                        Wenn nein, welche Entscheidung werden Sie im Falle eines derartigen


Ansuchens treffen?

5.                        Haben Sie sich mit der Schweiz auf eine gemeinsame Linie bei dieser
Steuerfrage festgelegt?

6.                        Wenn ja, wie lautet diese? Wenn nein, wann wird diese festgelegt werden?

7.                        Was hat sich an den Antworten Ihres Vorgängers zur Anfrage 2141/J seit 22.11.2004
geändert?