294/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.01.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend ÖBB-Seebahnhof und Grundstücksverkauf am Traunsee in Gmunden

 

 

Auf die Anfrage 4584/J, XXII.GP vom 12. 07. 2006 an den damals zuständigen Minister Hubert Gorbach, die davon ausging, dass direkt neben dem Traunsee auf ehemaligen Grundstücken der ÖBB durch einen privaten Investor ein Hotel errichtet werden soll (laut OÖ-Nachrichten Salzkammergut vom 5. 7. 06 und laut Gemeinderatsbeschluss vom 10. 7. 06 der Stadtgemeinde Gmunden) hatte Minister Gorbach mit Verweis auf  Art. 52 Abs. 2 B-VG  geantwortet, „...dass sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer AG) und auf die Ingerenzmöglichkeiten des Bundes bezieht, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden. Daraus folgt, dass die von Ihnen gestellten Fragen nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind, da sie sich ausschließlich auf Handlungen von Unternehmensorganen beziehen. Sie wären daher auch von diesen zu beantworten.“(4489 AB/J)

 

Minister Gorbach verwies darauf, direkt mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG in Kontakt zu treten. Dies habe ich auch umgehend gemacht und an den damals zuständigen Leiter, Herrn Zimmermann ein entsprechendes Schreiben im September 2006 gerichtet. Bis heute habe ich keine schriftliche Antwort erhalten. Selbst persönliche Rückfragen bei Herrn Zimmermann und nach dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen bei diversen MitarbeiterInnen bzw. dem zuständigen Aufsichtsratsvorsitzenden der ÖBB-Holding Herrn Reithofer haben zu keinem Ergebnis geführt. Letzterer hat mich an den ÖBB-Vorstand Herrn Huber verwiesen und ließ mir per Mail ausrichten, dass die ÖBB grundsätzlich keine Auskünfte erteile. Meine Bemühungen um einen Rückruf von Herrn Huber blieben ergebnislos. Andererseits entnehme ich der oberösterreichischen Rundschau – Salzkammergut vom Mittwoch den 24. Jänner 2007, dass das besagte Grundstück jetzt durch die Gemeinde Gmunden um einen bedeutend höheren Preis als ursprünglich kolportiert, verkauft werden soll.

 

Die Tatsache der Ignoranz gegenüber einem Abgeordneten des betreffenden Wahlkreises ist umso bedenklicher, als ich bei einer ähnlich-lautenden Anfrage an das BMLFUW betreffend Involvierung der ÖBF AG im gegenständlichen Fall bereits im September eine weitgehend detaillierte und umfassende Antwort erhalten habe. Darüber hinaus verweise ich auch auf die Regierungserklärung von Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer vom 16. Jänner 2007, in der er dafür eintritt, „dass das Parlament – möglichst im Konsens aller Parteien – die Minderheits- und Kontrollrechte verbessert“ (S. 23 der Regierungserklärung).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Werden Sie in ihrem Wirkungsbereich darauf achten, dass das Interpellationsrecht der Abgeordneten des Nationalrates umfassend gewahrt bleibt? Insbesondere, dass Auskünfte zu konkreten Projekten bei denen öffentliche Rechtsträger involviert sind im öffentlichen Interesse und umfassend gegeben werden?

 

2.      Seit wann wurden zwischen den ÖBB und der Stadtgemeinde Gmunden Verhandlungen über den Verkauf dieser Liegenschaften im Umfeld des alten Seebahnhofes in Gmunden geführt? Wer war/ist der bisherige Nutzer/Pächter dieser Liegenschaften?

 

3.      Welche Grundstücke (Einlagezahl) sind im einzelnen konkret vom Verkauf
betroffen? Wie groß sind diese Grundstücke in Summe?
  Wie sind oder waren diese Grundstücke zum Verkaufszeitpunkt gewidmet?

 

4.      Wer war oder ist für den Verkauf dieser Grundstücke innerhalb der ÖBB
zuständig? Wer hat die konkreten Verkaufsverhandlungen geführt?

 

5.      Welcher Preis wurde für die einzelnen Grundstücke in Abhängigkeit von der bestehenden Widmung (Bauland, Grünland etc.) je m2 und in Summe erzielt? Wann wird/wurde der Verkaufsvertrag rechtskräftig unterzeichnet? Wofür werden die Verkaufserlöse verwendet werden?

 

6.      Warum wurden die Grundstücke nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben? Welche Immobilien-Vergleichswerte aus welchen Jahren wurden für die Bewertung der Quadratmeter-Grundstückspreise des Seebahnhofareals herangezogen?

 

7.      Wurde der Denkmalschutz, der beim alten Seebahnhof besteht aufgehoben?
Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, wie argumentieren Sie dann
den Verkauf?

 

8.      Warum wurde der Seebahnhof nicht revitalisiert und in ein öffentliches
Verkehrskonzept integriert?

 

9.      Wann und wo wird der Ersatzbahnhof errichtet werden? Wie viel wird die Errichtung eines Ersatzbahnhofes kosten und ist die Finanzierung dieses Ersatzbahnhofes mit den Verkaufserlösen gesichert?