296/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bucher
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend geplante jährliche Gebühren- bzw. Abgabenerhöhungen entsprechend dem Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode.

Die im von SPÖ und ÖVP gemeinsam erarbeiteten Regierungsprogramm auf Seite 164 angekündigte Absicht „Zur Abgeltung der Teuerung werden sämtliche Gebühren wie z.B. Vignette einer jährlichen Valorisierung unterzogen", lässt einen breiten Interpretationsrahmen und weiten Definitionsraum zu. Die auch in Fachkreisen viel diskutierte Frage einer exakten Trennlinie zwischen Gebühr und Abgabe wird mit der oben zitierten Aussage aus dem Regierungsprogramm nicht gelöst, sondern lässt vielmehr durch die Subsumierung der zeitabhängigen Abgabe für die Benützung von Bundesstraßen (der sog. Autobahnvignette) unter dem Überbegriff Gebühren den Schluss zu, dass hier neben sämtlichen Gebühren auch Abgaben betroffen sind.

Somit ist die reale Tragweite bzw. die tatsächlich auf die österreichische Bevölkerung zukommenden Mehrbelastungen dieser Ankündigung aus obiger Formulierung nicht erkennbar.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher aus gegebenem Anlass an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage

1.            Was genau ist mit dem im Regierungsprogramm auf Seite 164 genannten Begriff Valorisierung“ gemeint?

2.            Lässt die Satzfolge zur Abgeltung der Teuerung" auf eine über die Inflationsrate hinausgehende Anhebung schließen bzw. ist dies so angedacht?

3.            Ist unter der Bezeichnung sämtliche Gebühren" auch die Studiengebühr zu verstehen?


4.             Wie begründen Sie ihre indirekte Behauptung, die Autobahnvignette sei eine Gebühr im Bezug auf einen rechtlichen wie auch ökonomischen Hintergrund?

5.             Wie hoch waren die Einnahmen aus den Gebühren und Abgaben in den letzten fünf Jahren?

6.             Welche Gebühren bzw. Abgaben sind von der geplanten Valorisierung dezidiert betroffen?

7.             Um welchen Prozentsatz bzw. Betrag werden die einzelnen Gebühren bzw. Abgaben in den jeweiligen Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 erhöht werden?

8.             Wie hoch sind bzw. waren die Einnahmen aus den von der Valorisierung betroffenen Gebühren bzw. Abgaben in den letzten fünf Jahren?

9.             Welche zusätzliche Mehrbelastung wird durch die geplante Valorisierung der oben genannten Gebühren und Abgaben auf die österreichische Bevölkerung zukommen?