300/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavač,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsehen

Einem Artikel aus den Oberösterreichischen Nachrichten vom 5. Jänner 2007 (siehe Rückseite) ist folgender Sachverhalt zu entnehmen:

Im Zuge einer Trauung am Standesamt Steyr antwortete die Braut auf die Frage der Standesbeamtin, ob sie mit ihrem Verlobten die Ehe eingehen möchte, (wie sich später herausstellte im Scherz) mit „Nein“, woraufhin die Standesbeamtin die Trauung abbrach. Laut Zeitungsartikel wurde das Paar zusätzlich mit einer Art „Hochzeitssperre“ belegt.

Eine telefonische Nachfrage beim Standesamt Steyr ergab, dass das Paar mit keinerlei behördlichen Sanktionen, somit auch mit keiner „Hochzeitssperre“, belegt wurde, wofür es auch keine Rechtsgrundlage gibt.

Als eine Maßnahme zur Verhinderung von Zwangsehen würde aber eine derartige Vorgangsweise dennoch Sinn machen. Würde nämlich im Falle einer Zwangsehe einer der Verlobten vor dem Standesbeamten die Frage verneinen, mit dem anderen Verlobten die Ehe eingehen zu wollen, so kann dadurch zumindest wichtige Zeit gewonnen werden. Zeit, die möglicherweise dazu genützt werden kann, eine Beratungsstelle aufzusuchen, sich einer Person des Vertrauens zuzuwenden oder sonst etwas zu unternehmen, wodurch die eigene Position gestärkt werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.                            Ist Ihnen der oben geschilderte Sachverhalt bekannt und wie beurteilen Sie ihn?

2.                            Erachten Sie die Schaffung einer so genannten „Hochzeitssperre“ für jene Fälle, in denen ein Verlobter vor dem Standesbeamten die Frage verneint, mit dem anderen die Ehe eingehen zu wollen, als eine sinnvolle Maßnahme zur Verhinderung von Zwangsehen?

2.a     Falls ja, werden Sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten lassen, um ihn als Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten?

3.       Welche Maßnahmen planen Sie im Rahmen Ihres Ressorts - oder in Zusammenarbeit mit, anderen Behörden und Einrichtungen - zur Bekämpfung von Zwangsehen?