314/J XXIII. GP

Eingelangt am 31.01.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend missbräuchliche Verwendung von Daten der Vorarlberger Gebietskrankenkasse zur Stimmungsmache im Nationalratswahlkampf 2006

 

 

Am 13. bzw. 14. September vergangenen Jahres, also mitten im Nationalratswahlkampf, berichteten die Vorarlberger Nachrichten von einem Mann, der in den letzten sechzehn Jahren bei 27 verschiedenen Unternehmen jeweils nur kurz gearbeitet haben soll. Mit einer detaillierten Liste der beschäftigenden Unternehmen versehen wurde die Behauptung aufgestellt, der namentlich nicht genannte Betreffende habe jeweils nur so lange gearbeitet, dass ihm wieder Ansprüche aus Leistungen der Arbeitslosenversicherung zustünden.

 

Einmal davon abgesehen, dass diese Angabe irreführend ist, weil es keine Mindestbeschäftigungsdauer gibt, um neuerlich Leistungen aus der Notstandshilfe zu erhalten, stellt sich in diesem Fall insbesondere die Frage, wie die Vorarlberger Nachrichten bzw. der von ihr als Informant genannte Landesrat Dieter Egger zu den persönlichen Daten des Betroffenen gelangte. Da es sich offenkundig nur um Daten der Gebietskrankenkasse handeln kann, liegt der Verdacht, dass die Veröffentlichung nur in Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung erfolgt sein kann, sehr nahe.

 

Unbestreitbar handelt es sich bei der Auflistung der Versicherungszeiten des Betroffenen um Daten, die besonderem Schutz unterliegen. Dies umso mehr, als die Daten offenkundig mit dem Ziel weitergegeben wurden, dem Betroffenen eine schädliche Neigung, wenn nicht gar eine strafbare Handlung zu unterstellen. Tatsächlich kann dem von der Veröffentlichung seiner persönlichen Daten Betroffenen aber keine Verletzung des Gesetzes vorgeworfen werden.

 

Die der Veröffentlichung folgende Debatte war von Forderungen nach Verschärfung der Zugangsbestimmungen zu Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, insbesondere betreffend Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, verbunden. Es wurde dabei der Eindruck erweckt, dass ein großer Teil der BezieherInnen von Leistungen nach AlVG diese unrechtmäßig und unter ungebührlicher Interpretation des AlVG erhalten würden. Insbesondere wurden dabei Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft angegriffen und eine Verschärfung des Fremdenrechts gefordert.

 

Die empörende und einem Rechtsstaat unwürdige Situation, die durch die Veröffentlichung persönlicher Daten von Versicherten ausgelöst wurde, verdeutlicht sich nicht allein an der Tatsache, dass sich SpitzenpolitikerInnen wie der Vorarlberger Landeshauptmann Sausgruber oder der damalige Bundeskanzler Schüssel dazu bemüßigt fühlten, ohne Kenntnis der Situation politische Statements abzugeben und dabei moralische Wertungen zu Lasten des Betroffenen vorzunehmen, sondern auch daran, dass dem Betroffenen selbst die Möglichkeit fehlte, sich gegen derartige Angriffe angemessen zur Wehr zu setzen, ohne sich dabei öffentlich noch leichter angreifbar zu machen. So hätte etwa eine Klage oder ein Verlangen nach Richtigstellung falscher Tatsachenbehauptungen den Betroffenen und seine Familie angesichts der bewusst gegen seine Person gerichtete Stimmungsmache nur noch stärker öffentlichen Anfeindungen ausgesetzt, da er dazu mit seinem Namen in die Öffentlichkeit hätte treten müssen.

 

Ungeachtet der Frage, ob der Betroffene Leistungen zu Recht oder zu Unrecht bezogen hat, hat er Anspruch auf den Schutz seiner persönlichen Daten und seiner Privatheit.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wurde untersucht, woher die dem Vorarlberger FPÖ-Obmann zugegangenen Daten stammen?

 

1.1. Wenn ja: In welchen Institutionen, Ämtern oder Körperschaften der Selbstverwaltung wurden Untersuchungen geführt und zu welchem Ergebnis führten die jeweiligen Untersuchungen?

 

1.2. Wenn nein: Warum nicht?

 

2. Wie oft wurden die persönlichen Daten des Betroffenen bzw. Teile derselben im Bereich der Vorarlberger Gebietskrankenkasse im Zeitraum zwischen 1.1.2006 und 13.9.2006 abgerufen?

 

3. Von wie vielen verschiedenen MitarbeiterInnen der Vorarlberger Gebietskrankenkasse wurden die persönlichen Daten des Betroffenen bzw. Teile derselben im Bereich der Vorarlberger Gebietskrankenkasse im Zeitraum zwischen 1.1.2006 und 13.9.2006 abgerufen?

 

4. Befinden sich unter den MitarbeiterInnen der Vorarlberger Gebietskrankenkasse Personen, die im  Zeitraum zwischen 1.1.2006 und 13.9.2006 Daten des Betroffenen oder mehrfach abgerufen haben?

 

5. Wurde seitens der Behörde angesichts der offenkundigen Verletzung von Gesetzen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet?

 

6.       Wurden in dieser Angelegenheit disziplinäre Maßnahmen gegen MitarbeiterInnen eingeleitet?

6.1.Wenn ja: zu welchem Ergebnis führten diese disziplinären Maßnahmen bzw. in welchem Verfahrensstadium befinden sie sich?

6.2.Wenn nein: warum nicht?

 

7. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um eine Wiederholung der Weitergabe persönlicher Daten Versicherter an PolitikerInnen zum Zwecke politischer Stimmungsmache in Zukunft auszuschließen?

 

8. Welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten Versicherter wurden in Folge der Veröffentlichung persönlicher Daten Versicherter in den Vorarlberger Nachrichten bei den Sozialversicherungsträgern getroffen?

 

9. Liegt es im Interesse Ihres Ministeriums, dass mit persönlichen Daten aus dem Bereich der Sozialversicherungen seitens bestimmter politischer Gruppen eine Hetzjagd auf Versicherte betrieben wird?

 

9. Liegt es im in Interesse Ihres Ministeriums, dass mit persönlichen Daten  aus dem Bereich der Sozialversicherungen seitens bestimmter politischer Gruppen rassistische Resentiments gegen Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft geschürt werden?

 

10. Hat sich die Vorarlberger Gebietskrankenkasse beim Betroffenen für die unzulässige Veröffentlichung seiner persönlichen Daten entschuldigt?

10.1. Wenn nein: Warum nicht?