335/J XXIII. GP
Eingelangt am 20.02.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Finanzierung des erhöhten Pflegegeldes
Zeitraum 1.1. bis 31.12.2004
Mit 1.7. 1993 trat das
Bundespflegegeldgesetz in Kraft. Um die Finanzierung des
neunen Pflegegeldes sicherzustellen, wurde zeitgleich die Erhöhung der
Krankenversicherungsbeiträge um jeweils 0,4 % für DienstnehmerInnen
und
Dienstgeber, sowie um 0,5 % für PensionsbezieherInnen beschlossen. Wie die
Studie von Prof. Christoph Badelt zeigt, ist die Einführung des
Bundespflege-geldes ein großer Fortschritt. Auch für die PflegegeldbezieherInnen
hat es wesentliche Verbesserungen gebracht. Menschen mit Behinderung sind ihrem
Ziel, nämlich dem Recht auf selbstbestimmtes Leben wieder ein Stück
näher gekommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie viele Menschen hatten mit Stichtag 31.12.2004 Anspruch auf Pflegegeld in
der Pensionsversicherung, Unfallversicherung, sowie Bahn,
Bundespensionsamt, Post und Bundessozialamt?
(Aufstellung getrennt nach:
Pensionsversicherung, Unfallversicherung und
sonstige Entscheidungsträger) sowie Pflegegeldstufen und Anzahl der
anspruchsberechtigten Personen)
2.
Wie hoch war die Gesamtsumme, die tatsächlich für obigen Zeitraum an
die anspruchsberechtigten Personen ausbezahlt wurden?
(Aufstellung getrennt nach Bund und den jeweiligen Bundesländern)
3.
Wie hoch waren die vereinbarten Beträge der Krankenversicherung für
den
obigen Zeitraum?
4. Wie hoch waren die vereinnahmen Beträge der Krankenversicherung für den obigen Zeitraum?
5.
Wie hoch waren die vereinbarten Mehreinnahmen durch die (oben bereits
erwähnte) Krankenversicherungsbeitragserhöhungen, für obigen
Zeitraum?
6. Wie hoch waren die vereinnahmten Mehreinnahmen durch die (oben bereits erwähnte) Krankenversicherungsbeitragserhöhungen, für obigen Zeitraum?