487/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Haubner, Dolinschek
und
Kollegen
an den
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend
Scheintätigkeit der Regierungsmitglieder der Retrokoalition
Seit der Angelobung dieser Bundesregierung sind fast acht Wochen übers Land gezogen, und die praktische Arbeit der Regierung scheint das zu halten, was von den Koalitionspartnern im Regierungsübereinkommen für die 23. Gesetzgebungsperiode vereinbart wurde: Leere Worthülsen und wenig Inhalte.
Das öffentliche Bild der "Tätigkeit" der neu angetretenen Bundesregierung ist, mit wenigen Ausnahmen, von publikumswirksamen Friseurterminen und dem Fehlen des Willens zur Fortsetzung des Reformkurses der vormaligen Bundesregierung geprägt.
„Indizien dafür, dass die neue Regierung in Bälde an die Arbeit geht, gibt es nicht," ist einem wenig ermutigenden Kommentar der Salzburger Nachrichten vom 5. Februar 2007 in diesem Zusammenhang zu entnehmen. „Aber die Zeit drängt ja nicht. Nach Ansicht wissender Spitzenbeamter reicht die Arbeit, die sich die Große Koalition in ihrem Pakt für die kommenden vier Jahre vorgenommen hat, gerade einmal für ein Jahr. Wozu also beeilen?" ergibt in der Folge die offensichtlich von Resignation getragene Analyse des Verfassers dieses Artikels.
Da diese Untätigkeit von den österreichischen Steuerzahlerinnen und -zahlern mit immerhin mehr als € 300.000,-- (oder mehr als ATS 4,3 Millionen) pro Monat finanziert wird, ist es in deren Interesse dringend erforderlich, umgehend Aufklärung über die bisher erbrachten Leistungen dieser Bundesregierung zu erhalten.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie vielen Sitzungen des Ministerrates wurden Sie seit Angelobung dieser Bundesregierung eingeladen?
2. An wie vielen davon haben Sie teilgenommen?
3. Wieviele Vorträge aus ihrem Ressort wurden bisher auf die Tagesordnung dieser Ministerräte gebracht?
4. Wieviele davon betrafen legistische Vorhaben?
5. Um welche legistischen Vorhaben hat es sich jeweils konkret gehandelt?
6. Wieviele legistische Vorhaben wurden im Vergleichszeitraum der beiden letzten Gesetzgebungsperioden seitens Ihres Ressorts im Ministerrat eingebracht?
7. Um welche legistischen Vorhaben hat es sich hiebei jeweils gehandelt?
8. Wie viele sonstige Ministerratsvorträge haben Sie seit Angelobung dieser Bundesregierung bisher im Ministerrat eingebracht?
9. Um welche Vorträge hat es sich hiebei konkret gehandelt?
10. Wieviele legistische Vorhaben ihres Ressorts befinden sich derzeit im Begutachtungsverfahren?
11. Um welche legistischen Vorhaben handelt es sich hiebei konkret?
12. In welcher Form wurde die parlamentarische Opposition hiebei eingebunden?
13. Wieviele legistische Vorhaben befanden sich im Vergleichszeitraum der beiden letzten Gesetzgebungsperioden seitens Ihres Ressorts in Begutachtung?
14. Um welche legistischen Vorhaben hat es sich hiebei jeweils gehandelt?
15. Wieviele legistische Vorhaben befinden sich derzeit konkret in Vorbereitung?
16. Um welche legistischen Vorhaben handelt es sich hiebei konkret?
17. Wie viele der im Regierungsübereinkommen festgeschriebenen Arbeitskreise, Kommissionen etc. betreffen Vorhaben des Regierungsübereinkommens, die im Kompetenzbereich Ihres Ressorts angesiedelt sind?
18. Wie viele dieser Arbeitskreise, Kommissionen etc. haben ihre Tätigkeit bereits aufgenommen?
19. Um welche Arbeitskreise, Kommissionen etc. handelt es sich hiebei konkret und welche Personen gehören diesen an (bitte getrennt nach Arbeitskreis, Kommission etc. und dann alphabetisch nach Namen unter Nennung des/der Vorsitzenden und ihrer/seiner Vertreter/innen)?
20. Welche Dienstreisen haben Sie seit Angelobung dieser Bundesregierung wohin unter- nommen?
21. Wieviele hievon waren Dienstreisen im Inland und wie viele hievon waren Auslandsdienstreisen bzw. Reisen innerhalb der Europäischen Union?
22. In welcher Höhe (in absoluten Zahlen) haben diese jeweils das Budget belastet?
23. Welchem Zweck haben diese Reisen jeweils konkret gedient?
24. Welche positiven Effekte für die Republik Österreich bzw. ihre Staatsbürger konnten hiebei jeweils erzielt werden? Wenn keine, warum?
25. Wie viele Personen aus Ihrem Ressort haben an diesen Dienstreisen jeweils teilgenommen?
26. Welche Kosten sind der Republik Österreich hieraus jeweils konkret erwachsen?
27. Wieviele Privatpersonen (wie Medienvertreter, Vertreter der Wirtschaft, etc.) haben Sie auf diesen Reisen jeweils begleitet?
28. An welchen Veranstaltungen (bitte konkrete Nennung mit Datum und Ort) haben Sie in Ihrer Funktion als Bundesminister seit Angelobung dieser Bundesregierung teilgenommen?
29. Wie hoch waren die jeweils dadurch verursachten budgetären Aufwendungen, bzw. konnten sie durch ihre Teilnahme steuerpflichtige Einkünfte oder sonstige geldeswerte Zuwendungen erzielen?