519/J XXIII. GP
Eingelangt am 13.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Laura Rudas
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Kündigungsmöglichkeiten bei Lehrverträgen"
Im Regierungsabkommen
für die XXIII. Gesetzgebungsperiode werden im
Abschnitt
„Arbeitsmarkt & Arbeitswelt" in Punkt
„l)Jugendbeschäftigung/Lehrlinge" auf Seite 48 die
„Wechselseitige
Kündigungsmöglichkeit (Kündigungsfrist 1 Monat) am Ende des
ersten und
zweiten Lehrjahres; gleichzeitig vorheriges Mediationsverfahren
(Abschluss vor dem
Zeitpunkt des Kündigungstermines) und danach Aufnahmegarantie für den
Lehrling in die
Erstausbildungsangebote" erwähnt.
Manche Betriebe nehmen mehr
Lehrlinge auf, als sie tatsächlich behalten wollen. Zudem ist
die Höhe der vorzeitigen Lösungen von Ausbildungsverträgen in
manchen Branchen, wie
beispielsweise dem Gastgewerbe oder bei FrisörInnen, auffallend. Nach
einer Erhebung der
Arbeiterkammer 2005 wurde festgestellt,
dass bei FrisörInnen in Wien von 760 Lehrverträgen
293 in der Probezeit gelöst wurden(38,6%), im Gastgewerbe wurden
33,2% aller Verträge in
dieser Zeitspanne aufgekündigt.
Der Übergang von Ausbildung in den Beruf wird brüchiger.
Die Zahl der Arbeit Suchend gemeldeten Personen zwischen 15 und 24 Jahren ist vom Jahr
2000 bis 2006 von 35.497 auf 59.824 angestiegen, wobei die Zahl der Arbeit Suchend
gemeldeten Personen zwischen 20 und 24 Jahren im gleichen Zeitraum von 23.990 auf 38.540
stieg.
Die Zahl der SchulungsteilnehmerInnen zwischen 15 und 24 Jahren ist von 2000 bis 2006 von
7.551 auf 21.729 gestiegen.
Man
kann daher von einer prekären Übergangsphase zwischen 15 und 24
Jahren sprechen.
Das bedeutet vielfach
für Jugendliche: mangelndes Einkommen, fehlende soziale und
gesellschaftliche Anerkennung, fehlende soziale Sicherheit.
Die
unterfertigenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft
und
Arbeit nachfolgende
Anfrage
1. Existiert eine
Arbeitsgruppe, die sich mit der oben genannten wechselseitigen
Kündigungsmöglichkeit, dem
Mediationsverfahren und der Aufnahmegarantie für den
Lehrling in die Erstausbildungsangebote beschäftigt?
Wenn ja, wer genau arbeitet in dieser Arbeitsgruppe mit?
2. Gibt es bereits einen genauen Entwurf für das Mediationsverfahren?
Wenn ja, wie sieht dieser Entwurf aus?
3.Wird es eine Evaluierung geben, ob die wechselseitige Kündigungsmöglichkeit
einstellungsfördernd wirkt?
Wenn ja, welche Konsequenzen können sich aus dieser Evaluierung ergeben?
4.Werden im Berufsausbildungsgesetz konkrete Kündigungsgründe für die Beendigung von
Lehrverhältnissen am Ende des ersten und zweiten Lehrjahres festgeschrieben?
5.Welche Maßnahmen sind geplant, um einem Missbrauch dieser im Einleitungstext
genannten Kündigungsmöglichkeit zuvorzukommen?
6.Wie werden die Auffangnetze genau aussehen?
7..Für wie viele Betroffene sind die Auffangnetze ausgerichtet?
8.Wie sieht die finanzielle Bedeckung für die Auffangnetze aus?
9. Ist das Angebot im Bereich der überbetrieblichen Berufsausbildung insoweit
flächendeckend vorhanden, dass die im Einleitungstext genannte Aufnahmegarantie für den
Lehrling in die Erstausbildungsangebote tatsächlich besteht?
10.Wird die Möglichkeit einer Fortsetzung der Lehrausbildung ohne Wohnsitzwechsel
garantiert?
11. Wird die Differenz zwischen der Lehrlingsentschädigung und der Beihilfe zur Deckung
des Lebensunterhalts, die Jugendliche in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen
erhalten, ersetzt?
12.Wie wird die Ausbildungsgarantie gewährleistetet?
13.Ist bei der Ausbildungsgarantie der Qualitätsfaktor, d.h. Selbstbestimmung und keine reine
Berufszuweisung, berücksichtigt?