539/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.03.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Stückelungsabsichten bei der UVP zur A26 (Linzer Westring)

 

 

 

 

 

 

Die Trasse für die Linzer Westring-Autobahn A26 wurde im BGBL II Nr. 367/2006 vom 28. September 2006 zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

 

Medienberichten zufolge soll nun die UVP nicht für den gesamten Bereich erfolgen, sondern zweigeteilt werden. Angeblich soll zuerst nur der Südteil und die Brücke einer UVP unterzogen werden.

 

Damit  würden sämtliche Fakten verfälscht, zusätzlich würde der Transit ausgeblendet.

 

Die Übereinstimmung einer derartigen Vorgangsweise mit geltendem innerstaat­lichen und europäischen Recht scheint nicht gegeben, in diesem Zusammenhang ist auf die bereits mehrfachen und äußerst peinlichen Probleme Österreichs mit der Einhaltung bzw. korrekten Anwendung der Vorgaben der UVP-Richtlinie der EU im Zusammenhang mit dem Stückelungsverbot bei der Prüfung von Infrastruktur­projekten hinzuweisen. Erinnert sei etwa an die B100 im Kärntner Drautal, wo übereifrige blauorange Regionalpolitiker irrigerweise meinten, das EU-Recht mache außerhalb ihres Einflussbereiches Halt, oder auch an einschlägige Probleme der ÖBB im Gasteinertal.

 

Eine weitere Wiederholung dieser blamablen Vorkommnisse ist aus Sicht der Grünen unbedingt zu vermeiden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.             Wann soll die UVP für die A26 beginnen?

 

2.             Wird sie für das gesamte Bundesstraßenplanungsgebiet durchgeführt oder stimmen die Gerüchte, dass zuerst nur der Südteil und die Brücke einer UVP unterzogen werden sollen?

 

3.             Sollte tatsächlich eine Teilung ins Auge gefasst werden, weshalb beabsichtigt man diese?

 

4.             Können Sie bestätigen, dass der Plan einer Stückelung der A26-UVP seine Ursachen in der Absicht hat, die negativen Wirkungen des Projekts auf die Umweltsituation und die damit verbundenen Probleme bei der Genehmigungs­fähigkeit zu umgehen?

 

5.             Ist eine Teilung der UVP Ihrer Ansicht nach trotz der klaren Vorgaben der UVP-RL und ihrer innerstaatliche Umsetzung zulässig, wenn ja, aus welchen Gründen?

 

6.             Können Sie ausschließen, dass die beabsichtigte UVP-Stückelung bei der A26 zu erneuten Problemen mit der EU-Kommission bis hin zur Verurteilung Österreichs analog u.a. zur B100 führen könnte?

 

7.             Welche Rechtsmittel gegen eine allfällige Teilung/Stückelung der UVP gibt es?