543/J XXIII. GP
Eingelangt am 21.03.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Wimmer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Illegale Beschäftigung auf Schlachthöfen bzw. Fleischverarbeitungsbetrieben in
Österreich"
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Schlachthöfe (inkl. Zerlege- bzw. Verarbeitungsbetriebe)
in Österreich wurden
durch
die KIAB oder sonstige Behörden im Jahr 2006 überprüft
(Aufschlüsselung auf
Bundesländern)?
2.
Welche Ergebnisse (z.B. Beanstandungen) ergaben diese
Überprüfungen?
Welche Sanktionen
wurden ausgesprochen?
3.
Wie viele so genannte SchwarzarbeiterInnen oder
Scheinselbstständige wurden dabei
angetroffen
(Aufschlüsselung nach Bundesländern)?
4. Wie lange waren diese SchwarzarbeiterInnen bzw. Scheinselbstständige bereits dort tätig?
5.
Waren diese SchwarzarbeiterInnen (bzw. Scheinselbstständige)
für die dortige Tätigkeit
im Sinne der
Veterinär- und Hygieneauflagen ausgebildet?
6. Wie erfolgte deren Entlohnung?
7. In welcher Höhe erfolgte die Entlohnung?
8. Wie hoch war die durchschnittliche bzw. höchste Arbeitsdauer pro Tag?
9.
Wurden bei diesen Überprüfungen auch Verstöße
gegen einschlägige gesetzliche
veterinärrechtliche Bestimmungen (z.B. Fleischuntersuchungsgesetz, LMG)
festgestellt?
Wenn ja, wie viele
und konkret welche Verstöße?
10.
Wurden von Ihrer Behörde in Folge die jeweils fachzuständigen
Behörden (z.B.
Lebensmittelaufsicht,
Landesveterinärverwaltungen) informiert?
Wenn ja, in welcher Form?
11. Zu welchen Konsequenzen führten jeweils diese Verständigungen?
12.
Wie viele illegal Beschäftigte oder Scheinselbstständige
wurden im Rahmen der
Kontrollen
2006 durch die KIAB oder sonstige Behörden im Schlachthof in
Großharras
vorgefunden
(Aufschlüsselung auf Nationalitäten)?
13. Wie lange waren diese bereits dort tätig?
14.
Waren diese SchwarzarbeiterInnen (bzw. Scheinselbstständige)
für die dortige Tätigkeit
im Sinne der Lebensmittel-, Veterinär- und Hygieneauflagen ausgebildet?
15. Wie erfolgte deren Entlohnung?
16. In welcher Höhe erfolgte die Entlohnung?
17. Wie hoch war die durchschnittliche bzw. höchste Arbeitsdauer pro Tag?
18.
Wurden seitens
Ihrer Behörden die zuständige Arbeitsinspektion, die
Lebensmittelaufsicht oder die
zuständige Landesveterinärverwaltung über einschlägige
Verstöße gegen das LMG, Fleischuntersuchungsgesetz etc. informiert?
Wenn ja, zu welchen Konsequenzen führten diese Informationen?