578/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.03.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend ÖBB "SparSchiene"-Angebote

 

 

Die Österreichischen Bundesbahnen bieten seit Juni 2003 ihren KundInnen ab 19 bzw. 29 Euro Bahntickets inklusive Sitzplatzreservierung in über 100 Städte in Deutschland, Italien, Ungarn, Polen, Tschechien, der Schweiz, Frankreich, Kroatien, der Slowakei und Slowenien an. Die Preise sind „all inklusive“, dh ohne zusätzliche Gebühren, Taxen oder Buchungspauschalen zu verstehen. Diese sogenannten „SparSchiene“-Angebote gibt es täglich das ganze Jahr für Sitz-, Liege- und Schlafwagen.

Dabei verschweigt die ÖBB, dass die Kontingente für die „SparSchiene“-Angebote gerade an stark nachgefragten Tagen wie Ferienbeginn, verlängertes Wochenende usw. von vornherein gering sind.

 

Die Marketingidee, den derzeit häufig anzutreffenden Billigflügen ein vergleichbares Modell auf der Schiene entgegenzusetzen, ist prinzipiell begrüßenswert, jedoch kontraproduktiv, wenn KundInnen von der Tatsache der Beschränkung der Ticketkontingente uninformiert sind.

Tatsächlich bewirkt diese Vorgangsweise nämlich, dass viele potenzielle BahnkundInnen im „Bermudadreieck“ aufgrund des teuren Standardtarifes, oft ausverkauften „SparSchiene“-Angeboten und zahllosen undurchschaubaren Sondertarifen an die Konkurrenz der Billigflieger abwandern. Dies ist ein Umstand, der angesichts der zur Zeit geführten Debatte um CO2 Reduktionen im Reiseverkehr nicht zielführend ist.

 

In einem Artikel im „Der Standard“ vom 13.03.2007 wird als Beispiel der vergebliche Versuch einer zweifachen Mutter geschildert, „SparSchiene“-Tickets nach Paris zu erstehen. Dabei handelt es sich nicht um einen Einzelfall, vielmehr wird von ähnlich gelagerten vergeblichen Versuchen auch anderweitig berichtet.

Nicht die Tatsache der Voraussetzung einer frühen Buchung ist ein Problem, sondern vielmehr die unterschiedlichen Auskünfte, ab welchem Zeitpunkt bestimmte Tickets erhältlich sind. Weiters ist nicht verständlich, dass Reisebüros alle „SparSchiene“-Tickets für eine bestimmte Destination bereits vor dem Verkaufszeitpunkt an die KundInnen erwerben können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

 

1.       Wie viele Plätze sind pro Destination und Tag für „SparSchiene“-Angebote vorgesehen?

 

2.       Wie viele Tickets stehen an besonders stark nachgefragten Tagen wie Ferienbeginn, verlängertes Wochenende usw. pro Destination zur Verfügung?

 

3.       Ist es üblich, alle „SparSchiene“-Tickets für eine bestimmte Destination vor dem Beginn des Verkaufs an KundInnen im Gesamtpaket an ein Reisebüro zu verkaufen?

 

4.       Wie ist diese Praxis mit § 22 Abs. 2 Eisenbahngesetz zu vereinbaren?

 

5.       Wie ist diese Praxis mit § 6 Abs. 2 Eisenbahnbeförderungsgesetz zu vereinbaren?

 

6.       Bei welchen Destinationen erfolgt die Freischaltung und Verwaltung des Kontingents durch das Bahnunternehmen des jeweiligen Ziellandes?

 

7.       In wie vielen Fällen wurde nach erfolglosem Versuch, ein „SparSchiene“-Ticket zu erwerben, das nächstgünstige Ticket verkauft bzw. erworben?

 

8.       Wie viele Beschwerden gab es seit Einführung der „SparSchiene“-Tickets:

 

a.       bei der bei der laut einer Gesetzesnovelle im Jahr 2006 bei der Schienen Control GmbH vorgesehenen "unabhängigen Beschwerdestelle",

b.       beim BMVIT direkt,

c.       seitens des Fahrgastbeirats,

d.       bei der von BM Faymann trotz der mehrfach bestehenden und teilweise öffentlich finanzierten Beschwerdeeinrichtungen zusätzlich angeregten "Plattform" für ÖBB-Beschwerden und -Probleme bei der Kronen Zeitung,

e.       bei den Beschwerdestellen der ÖBB?

Wir ersuchen um Übermittlung der entsprechenden Wahrnehmungen Ihrer VertreterInnen bzw. Staatskommissäre in den diversen ÖBB-Gremien.

 

1.       Wie wird die Kundenzufriedenheit im Zusammenhang mit dem „SparSchiene“-Angebot evaluiert?