583/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.03.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Elmar Mayer, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend Mitfinanzierung der Zentralküche am Landeskrankenhaus Feldkirch“

Am Landeskrankenhaus Feldkirch (LKHF) soll eine so genannte Zentralküche samt Wirtschaftshof zur Versorgung der Landeskrankenhäuser Feldkirch, Rankweil, Bludenz, Hohenems und Bregenz sowie (angeblich nur in geringem Maß) auch externer Einrichtungen mit im Cook & Chili -Verfahren produzierten Speisen errichtet werden.

Die Tagesproduktionskapazität von über 9.600 Mahlzeiten übersteigt das 3-fache des Bedarfes der genannten Landeskrankenhäuser.

Gemutmaßt werden kann, dass für dieses Projekt auch Mittel aus dem Bund eingesetzt werden, da die freiwerdenden räumlichen Kapazitäten der bestehenden Küche für medizinische Zwecke genutzt werden könnten. Dies wiederum widerspricht allerdings dem Grundsatz, Überkapazitäten abzubauen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.) Wurden für dieses politisch und baurechtlich äußerst umstrittene Großprojekt des Landes bzw. der Krankenhausbetriebsgesellschaft auch Zuschüsse aus Bundesmitteln beantragt und zugesprochen?

a.) Wenn ja, wie hoch ist der Anteil an Bundesmitteln und wie wurde vom Land Vorarlberg bzw. von der Krankenhausbetriebsgesellschaft begründet, dass nicht die vorhandene Küche des LKHF renoviert, sondern eine neue Küche gebaut werden soll?

2.) Wurde in diesem Zusammenhang vom Land Vorarlberg bzw. von der Krankenhausbetriebsgesellschaft angegeben, was mit den frei werdenden Räumlichkeiten der derzeitigen Küche des Landeskrankenhauses Feldkirch geschehen soll?

3.) Ist es im Rahmen eines möglichst schonenden Umgangs mit Steuergeldern nicht angebracht, dass die Fondskrankenanstalten des Landes Vorarlberg ihre medizinischen und versorgungstechnischen Leistungen aufeinander abstimmen und ökonomisch sinnvoll koordinieren?


4.) Am Krankenhaus der Stadt Dornbirn soll ebenfalls eine neue Küche gebaut werden, um das genannte Krankenhaus und mehrere lokale Gesundheitseinrichtungen zentral mit Speisen zu versorgen. Wenn die politisch und baurechtlich äußerst umstrittene geplante Zentralisierung der Speisenversorgung der Vorarlberger Landeskrankenhäuser allen Widerständen zum Trotz tatsächlich umgesetzt werden soll, wäre es dann nicht geboten, diese mit der ebenfalls geplanten Zentralisierung der Speisenversorgung der Gesundheitseinrichtungen der Stadt Dornbirn gemeinsam organisieren und betreiben zu lassen?

5.) Ist es generell gesundheitspolitisch sinnvoll und erwünscht, dass sich

Rechtsträger von Krankenanstalten nicht auf ihr medizinisches Kerngeschäft konzentrieren, sondern in Konkurrenz zu Cateringbetrieben treten und Krankenhäuser als Catering-Großbetriebe agieren lassen?