590/J XXIII. GP
Eingelangt am
29.03.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Mag. Kuzdas
und GenossInnen
an den Bundesminister für Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
die „Errichtung der A 5 Nordautobahn; Abschnitt Schrick bis Drasenhofen".
Die
Errichtung und Fertigstellung der Nordautobahn von Eibesbrunn bis Drasenhofen
ist im
Bundesstraßengesetz vorgesehen.
Der
erste Abschnitt der A 5, „Eibesbrunn bis Schrick", wird als
PPP-Modell realisiert.
Für den 2. Abschnitt, „Schrick bis Drasenhofen", läuft
derzeit das UVP-Verfahren.
Hinsichtlich der Errichtung dieses Abschnitts hat BM a. D. Hubert Gorbach die
schriftliche
Anfrage
100/J XXIII.
GP
mit Schreiben 80/AB XXIII. GP, GZ BMVIT-11500/002-I/PR3/2006
vom 11. Jänner 2007 beantwortet.
Im vom BMVIT präsentierten
Infrastrukturprogramm mit Prioritätenreihung sind der Baubeginn
für
das Jahr 2010 und die Verkehrsfreigabe für 2013 geplant. Dies steht im
Widerspruch zur
genannten
Anfragebeantwortung.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Verkehr,
Innovation
und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Warum wurde
der Baubeginn und die geplante Verkehrsfreigabe für den Abschnitt
„Schrick
bis
Drasenhofen", entgegen der Angaben in der zitierten Anfragebeantwortung,
um drei Jahre
auf
2010 (Baubeginn) bzw. 2013 (Verkehrsfreigabe) verschoben?
2.
Ist die Prioritätenreihung mit den Verantwortungsträgern im
Land Niederösterreich (LH Dr.
Erwin
Pröll) akkordiert?
3.
Kann durch die Vergabe des Abschnittes „Schrick bis
Drasenhofen" im Wege eines PPP-
Modells
ein vorgezogener Baubeginn und eine geplante Verkehrsfreigabe 2010/2001
erreicht
werden?
4.
Wenn nein, gibt es alternative Modelle, die einen vorgezogenen Baubeginn
mit dem Ziel
einer
Verkehrsfreigabe 2010/2011 ermöglichen und
5. Welche Konsequenzen würden sich dadurch für die Autobahnbenutzer ergeben?