590/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.03.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Mag. Kuzdas

und GenossInnen

an den Bundesminister für Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend

die „Errichtung der A 5 Nordautobahn; Abschnitt Schrick bis Drasenhofen".

Die Errichtung und Fertigstellung der Nordautobahn von Eibesbrunn bis Drasenhofen ist im
Bundesstraßengesetz vorgesehen.

Der erste Abschnitt der A 5, „Eibesbrunn bis Schrick", wird als PPP-Modell realisiert.
Für den 2. Abschnitt, „Schrick bis Drasenhofen", läuft derzeit das UVP-Verfahren.
Hinsichtlich der Errichtung dieses Abschnitts hat BM a. D. Hubert Gorbach die schriftliche
Anfrage 100/J XXIII. GP mit Schreiben 80/AB XXIII. GP, GZ BMVIT-11500/002-I/PR3/2006
vom 11. Jänner 2007 beantwortet.

Im vom BMVIT präsentierten Infrastrukturprogramm mit Prioritätenreihung sind der Baubeginn
für das Jahr 2010 und die Verkehrsfreigabe für 2013 geplant. Dies steht im Widerspruch zur
genannten Anfragebeantwortung.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.  Warum wurde der Baubeginn und die geplante Verkehrsfreigabe für den Abschnitt „Schrick
bis Drasenhofen", entgegen der Angaben in der zitierten Anfragebeantwortung, um drei Jahre
auf 2010 (Baubeginn) bzw. 2013 (Verkehrsfreigabe) verschoben?

2.             Ist die Prioritätenreihung mit den Verantwortungsträgern im Land Niederösterreich (LH Dr.
Erwin Pröll) akkordiert?

3.             Kann durch die Vergabe des Abschnittes „Schrick bis Drasenhofen" im Wege eines PPP-
Modells ein vorgezogener Baubeginn und eine geplante Verkehrsfreigabe 2010/2001 erreicht
werden?


4.             Wenn nein, gibt es alternative Modelle, die einen vorgezogenen Baubeginn mit dem Ziel
einer Verkehrsfreigabe 2010/2011 ermöglichen und

5.             Welche Konsequenzen würden sich dadurch für die Autobahnbenutzer ergeben?