646/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.04.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Josef Muchitsch

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend Gesundheitspolitik

In der Gesundheitspolitik ist unter anderem eine Anhebung und Bündelung der KV-Beiträge geplant.
Wichtigstes Ziel aller Maßnahmen muss es sein, das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem in
Österreich zu stärken und eine gleiche, qualitativ hochwertige, Gesundheitsversorgung für alle
Menschen sicherzustellen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit
nachstehende

Anfrage:

1.              Was genau bedeutet die Bündelung der KV-Beiträge und der zweckgewidmeten Steuern im
Regierungsprogramm?

2.              Wird der Hauptverband verfassungskonform organisiert?

3.              Sind weitere Zentralisierungsmaßnahmen geplant?

3.   Wie wird die 2% Deckelung der Rezeptgebühren verwaltungstechnisch umgesetzt?

3.              Kommen auf die Beschäftigten der SV-Träger weitere Verwaltungskostendeckelungen zu?

4.              Wie soll das Effizienzpotenzial It. Regierungsprogramm generiert werden?

5.              Wie erklärt sich die Differenz zwischen Effizienzpotenzial 300 Mio plus 100 Mio. zwischen
dem Einsparungspotenzial auf Seite 167 zum Thema Sozialversicherung in der Höhe von
insgesamt
880 Mio.?

6.              Was bedeutet Vereinheitlichung des Leistungsrechtes? Was ist damit konkret gemeint?

7.              Bei der Zusammenlegung von Bauern und Gewerblichen Sozialversicherungsanstalten stellt sich
die Frage, wer die Unfallversicherung
übernimmt (AUVA oder die neue Versicherungsanstalt der
Selbstständigen)? Welche finanziellen Auswirkungen hat diese Fusion auf die anderen KV-
Tr
äger?

8.   Wie wird die Beitragserhöhung der KV von 0,15% umgesetzt?