647/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Josef Muchitsch

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Pensionen und Schwerarbeit

Die derzeit gültige Schwerarbeitsregelung bringt den meisten schwer arbeitenden
Menschen nichts, weil sie die
äußerst eng definierten Anspruchsvoraussetzungen
nicht erreichen. Es ist daher notwendig, diese Regelung komplett zu
überarbeiten
und auf die Bed
ürfnisse der schwer arbeitenden Menschen abzustimmen.
Gleichzeitig m
üssen Maßnahmen gesetzt und Rahmenbedingungen geschaffen
werden, um den ArbeitnehmerInnen die M
öglichkeit zu geben, länger und gesund in
Besch
äftigung zu bleiben.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1)          Die Hacklerregelung soll nun bis 2010 verlängert werden. Welche
Ma
ßnahmen sind längerfristig geplant? Ist an eine Verlängerung der
Hacklerregelung ab 2010 gedacht?

2)          Wird es in dieser Legislaturperiode eine Anhebung des gesetzlichen
Pensionsalters geben?

3)          Wird es Maßnahmen für jene geben, die auf Grund schwerster Arbeit und
daraus resultierender gesundheitlicher Sch
ädigungen nicht in der Lage sind,
ihren Beruf bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter auszu
üben? Werden
diese Menschen weiterhin mit Abschl
ägen bei der Pension zu rechnen haben?

4)          Ist beabsichtigt, die Zugangskriterien bei der Invaliditäts- und
Berufsunf
ähigkeitspension zu verbessern oder zu verschlechtern?

5)          Welche Korrekturen werden im derzeitigen Pensionssystem durchgeführt, um
eine Vereinfachung bzw. Transparenz bei der Pensionsberechnung zu
erreichen?


6)         Welche konkreten Maßnahmen werden zur Entschärfung der unsozialen
Pensionsreform 2003/2004 angestrebt?

7)         Wie sollen Anspruchsvoraussetzungen zur Schwerarbeitsregelung
ausgerichtet sein, so dass sie in der Praxis von einem Schwerarbeiter/einer
Schwerarbeiterin erf
üllt werden können?

8)         Was wird unternommen, um die Schwerarbeitsregelung so neu auszurichten,
dass schwer arbeitende Menschen tatsächlich die Möglichkeit haben,
Anspruchsvoraussetzungen zu erf
üllen?

9)         Werden die Anspruchsvoraussetzungen auf ihre praktische Relevanz
überprüft und neu definiert? Werden die einzelnen Regeln nach dem
Nachtschichtschwerarbeitergesetz dabei ber
ücksichtigt?

 

10)    Wird ein früherer Pensionsantritt für SchwerarbeiterInnen ohne Abschläge
ermöglicht werden. Auch für jene, die aus gesundheitlichen Gründen
gezwungen sind, vor dem 60. Lebensjahr aus dem Berufsleben
auszuscheiden?

11)    Was werden die verantwortlichen Ministerien unternehmen, um
sicherzustellen, dass schwerst arbeitende Menschen k
ünftig während ihres
Berufslebens lang eine berufsbegleitende Gesundheitsvorsorge in Anspruch
nehmen k
önnen und dass ihre beruflichen Belastungen möglichst minimiert
werden?

12)    Werden Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen, wie z. B. die von
Gewerkschaft Bau-Holz und Arbeiterkammer in Auftrag gegeben wurde, und
die praxisorientierten Vorschl
äge der Sozialpartner in die Diskussion um die
Schwerarbeitsregelung aufgenommen. Werden sie in einer Neuregelung
Niederschlag finden?

13)    Ist es mit der neuen Schwerarbeitsregelung beabsichtigt, dass nur wenige
schwer arbeitende Menschen einen Anspruch erwerben?



14)    Ist daran gedacht, die Schwerarbeiterregelung nach dem Verursacherprinzip
zu finanzieren? Das heißt, jene Unternehmen, die schwer arbeitende
Menschen besch
äftigen, zahlen einen höheren Beitrag zur Pensionsversicherung.



15) Wer konkret trägt Schuld daran, dass wirklich schwer arbeitende Menschen
von Zugang zur Schwerarbeitsregelung ausgeschlossen sind?