647/J XXIII. GP
Eingelangt am
12.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Josef Muchitsch
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Pensionen und Schwerarbeit
Die derzeit gültige Schwerarbeitsregelung bringt den
meisten schwer arbeitenden
Menschen nichts, weil sie die äußerst eng definierten
Anspruchsvoraussetzungen
nicht erreichen. Es ist daher notwendig, diese Regelung komplett zu überarbeiten
und auf die Bedürfnisse der schwer arbeitenden
Menschen abzustimmen.
Gleichzeitig müssen Maßnahmen gesetzt und Rahmenbedingungen
geschaffen
werden, um den ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit zu
geben, länger und gesund in
Beschäftigung zu bleiben.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz
nachstehende
Anfrage:
1)
Die
Hacklerregelung soll nun bis 2010 verlängert werden. Welche
Maßnahmen sind
längerfristig
geplant? Ist an eine Verlängerung der
Hacklerregelung ab
2010 gedacht?
2)
Wird es in dieser Legislaturperiode eine Anhebung des gesetzlichen
Pensionsalters geben?
3)
Wird es Maßnahmen für jene geben, die auf Grund schwerster
Arbeit und
daraus resultierender gesundheitlicher Schädigungen nicht in der Lage sind,
ihren Beruf bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter auszuüben? Werden
diese Menschen weiterhin mit Abschlägen bei der
Pension zu rechnen haben?
4)
Ist
beabsichtigt, die Zugangskriterien bei der Invaliditäts- und
Berufsunfähigkeitspension
zu verbessern oder zu verschlechtern?
5)
Welche Korrekturen werden im derzeitigen Pensionssystem durchgeführt, um
eine Vereinfachung
bzw. Transparenz bei der Pensionsberechnung zu
erreichen?
6)
Welche konkreten Maßnahmen werden zur
Entschärfung der unsozialen
Pensionsreform 2003/2004 angestrebt?
7)
Wie sollen
Anspruchsvoraussetzungen zur Schwerarbeitsregelung
ausgerichtet sein, so dass sie in der
Praxis von einem Schwerarbeiter/einer
Schwerarbeiterin erfüllt werden können?
8)
Was wird unternommen, um die Schwerarbeitsregelung so neu auszurichten,
dass schwer
arbeitende Menschen tatsächlich
die Möglichkeit haben,
Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen?
9)
Werden die Anspruchsvoraussetzungen auf ihre praktische Relevanz
überprüft und neu definiert? Werden die einzelnen
Regeln nach dem
Nachtschichtschwerarbeitergesetz dabei berücksichtigt?
10)
Wird ein früherer Pensionsantritt für
SchwerarbeiterInnen ohne Abschläge
ermöglicht werden. Auch für jene, die aus gesundheitlichen Gründen
gezwungen sind, vor dem 60. Lebensjahr aus
dem Berufsleben
auszuscheiden?
11)
Was werden die
verantwortlichen Ministerien unternehmen, um
sicherzustellen, dass schwerst arbeitende Menschen künftig während ihres
Berufslebens lang eine berufsbegleitende
Gesundheitsvorsorge in Anspruch
nehmen können und dass ihre beruflichen Belastungen möglichst
minimiert
werden?
12)
Werden
Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen, wie z. B. die von
Gewerkschaft Bau-Holz und Arbeiterkammer in
Auftrag gegeben wurde, und
die praxisorientierten Vorschläge der Sozialpartner
in die Diskussion um die
Schwerarbeitsregelung
aufgenommen. Werden sie in einer Neuregelung
Niederschlag finden?
13)
Ist es mit der neuen Schwerarbeitsregelung beabsichtigt, dass nur
wenige
schwer arbeitende Menschen einen Anspruch erwerben?
14)
Ist daran gedacht, die Schwerarbeiterregelung nach dem
Verursacherprinzip
zu finanzieren? Das
heißt, jene Unternehmen, die schwer
arbeitende
Menschen beschäftigen, zahlen einen höheren Beitrag zur Pensionsversicherung.
15) Wer konkret trägt Schuld daran,
dass wirklich schwer arbeitende Menschen
von Zugang zur
Schwerarbeitsregelung ausgeschlossen sind?