674/J XXIII. GP
Eingelangt am 23.04.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Zeugniserlass für SchülerInnen in Sonderschulen
Viele Kinder mit Behinderungen werden noch immer in Sonderschulen unterrichtet und bekamen bis zur Schulnachricht 2007 ein Zeugnis der „Öffentlichen Schule des Stadtschulrates für Wien“ mit dem Vermerk, dass die SchülerInnen in einem oder mehreren Gegenständen nach dem Lehrplan der allgemeinen Sonderschule und/oder nach dem Lehrplan für Schwerstbehinderte unterrichtet worden sind.
Die Schulnachricht 2007 wies allerdings zur Bestürzung vieler Eltern eine neue Kopfleiste auf, nämlich „Allgemeine Sonderschule“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Auf welchen Artikel/Paragrafen des SchUG, SchOG oder eines anderen Gesetzes beruht dieser Erlass mit dem diese Vorgangsweise festgelegt wurde?
2. Welche konkreten Überlegungen und Argumente haben zur Festlegung dieses Erlasses geführt?
3. Widerspricht es nicht dem Gleichheitsgrundsatz, dass SchülerInnen, deren Eltern sich nicht für den Weg der Integration entschieden haben oder nicht entscheiden haben können, mit dem Stempel „Sonderschule“ versehen werden, was sich besonders bei Beendigung der Schulpflicht im Hinblick auf die berufliche Laufbahn vehement negativ auswirken könnte?
4. Wie begründen Sie diese Entscheidung im Hinblick auf SchülerInnen, die nur in einem oder zwei Gegenständen nach dem Lehrplan der allgemeinen Sonderschule unterrichtet werden und in einer Sonderschule beschult werden?