705/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
Dr. Erwin Buchinger

betreffend die Arbeitgeberschulden bei den Gebietskrankenkassen

Das Defizit einiger Gebietskrankenkassen und die seit Jahren erfolglosen Versuche der alten schwarz-orangen Bundesregierung dieses Defizit in den Griff zu bekommen, sorgen immer wieder für Diskussionen rund um die Finanzierung unseres Gesundheitssystems.

Ein Teil der Finanzierungslücke bei den Gebietskrankenkassen ist auf Zahlungsrückstände der Arbeitergeber bei den Sozialversicherungsbeiträgen zurückzuführen. Die von mir und anderen Kollegen seit Jahren durchgeführten Anfragen zur den Beitragsschulden der Arbeitgeber bei den Krankenkassen haben ergeben, dass diese Zahlungsrückstände von Jahr zu Jahr steigen. Es ist dem Ministerium bisher offensichtlich nicht gelungen, diesen Schuldenanstieg zu bremsen.

Um die für diese Entwicklung relevanten Zahlen des Jahres 2006 zu überblicken und einen Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Finanzierung des Gesundheits- und Sozialsystems zu leisten, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.) Wie hoch waren die Beitragsrückstände der Arbeitgeber bei den Gebietskrankenkassen zum Stichtag 31.12.2006?

2.) Wie viel entfallen davon auf Beiträge der Arbeitnehmer, die nicht weitergeleitet wurden (in absoluten Zahlen und nach Prozenten)?

3.) Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beiträge im Sinne der Frage 1 und 2 auf die einzelnen Gebietskrankenkassen (nach Bundesländern)?

4) Bei wie vielen der Unternehmen mit Beitragsrückständen handelt es sich um insolvente Betriebe bzw. welchen Anteil haben insolvenzverhangene Beitragsforderungen an den Rückständen (für 2006 nach einzelnen Gebietskrankenkassen)

5.) Wie hoch sind die Beitragsrückstände, die als uneinbringlich abgeschrieben werden (für das Jahr 2006 zum Stichtag 31. 12., nach absoluten Zahlen und einzelnen Gebietskrankenkassen)?


6.)  Wie  viele  Anzeigen  wegen  Verstößen  gegen   die  Vorschriften   über  die

Einbehaltung   und   Einzahlung   der   Beiträge  eines   Dienstnehmers   durch   den

Dienstgeber (§ 114 ASVG) wurden von den  einzelnen Gebietskrankenkassen im Kalenderjahr 2006 getätigt ?

7.) Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge nach Beitragsprüfungen im Jahr 2006 (nach Gebietskrankenkassen)?

8.) Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, eine höhere Mahngebühr bzw. Verrechnungsgebühr für den Verwaltungsaufwand, der durch eine verzögerte Einbringung von Krankenversicherungsbeiträgen entsteht, einzuführen?

9.) Wann könnte - Ihrer Einschätzung nach - die im Regierungsprogramm bereits paktierte Generalunternehmerhaftung in Kraft treten?

10.) Welche Überlegungen werden in Ihrem Ressort angestellt, um einen weiteren Anstieg der Arbeitgeberschulden zu bremsen bzw. die ausstehenden Beiträge für die Gebietskrankenkassen hereinzubringen?