707/J XXIII. GP
Eingelangt am 25.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Mag. Heribert Donnerbauer,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend
rechtswidrige Verzögerung der Vorlage
der Atomic-Akten an den
Untersuchungsausschuss Finanzmarktaufsicht durch das Justizministerium
Die Anfragebeantwortung 336/AB vom
17.4.2007 versucht, die Behinderung der
Arbeit des Untersuchungsausschusses durch
monatelange Verzögerung der Vorlage
der Atomic-Akten mit
dem beharrlichen Verweis auf eine völlig
unhaltbare und
widerlegte Rechtsansicht zu entschuldigen.
Tatsache ist
jedenfalls, dass die bis dato letzten Atomic-Akten erst am 28. März 2007
dem Parlament übermittelt wurden; das ist 4 ½ Monate
nach der Anforderung durch
den Untersuchungsausschuss.
Es stellt sich daher die Frage,
warum das Justizministerium nicht nur seit dem Jahr
1995 pflichtwidrig verabsäumt
hat, für eine ordentliche Untersuchung
der
Verdachtsmomente gegen Justizangehörige,
Masseverwalter und BAWAG-Vertreter
zu sorgen, sondern
sogar den Untersuchungsausschuss in seiner Arbeit behindert
hat. Das kann kein Zufall sein.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Sind Sie bereit, die
parlamentarischen Anfragen vom 3. April 2007 zu 633/J
betreffend „Befangenheit
und Nebengeschäfte eines Konkursrichters“ und zu
634/J
betreffend „Rechtswidrige Versicherung eines Konkursrichters“
unverzüglich beantworten und nicht erst zum
gesetzlich spätest möglichen
Zeitpunkt am 3. Juni 2007?
2.
Trifft es zu, dass Akten in der Causa Atomic bereits am 27. November
2007 im
Justizministerium eingelangt sind, aber unter der sinngemäßen, nur als
zynisch
zu bewertenden
Bemerkung, der Untersuchungsausschuss werde
gegebenenfalls schon urgieren, nicht weitergeleitet wurden;
wenn ja, wer war für diese unverständliche Vorgangsweise verantwortlich?
3. Steht die
monatelange Verzögerung der Übermittlung
der Atomic-Akten in einem
zeitlichen oder
sonstigen Zusammenhang damit, dass der für die
staatsanwaltlichen Untersuchungen der Causa Atomic im Justizministerium seit
vielen Jahren zuständige Beamte SL Dr. P. Ende 2007
gerade unmittelbar vor
einer Beförderung stand und daher öffentliches Aufsehen möglichst vermieden
werden sollte?
4.
Trifft es zu, dass - wie aus den Akten des Untersuchungsausschusses
hervorgeht - der oben
genannte Dr. P. auch der spiritus rector für die unhaltbare
Rechtsansicht war, wonach dem Untersuchungsausschuss nicht alle Atomic-
Akten vorgelegt werden sollten?
5.
Trifft es zu,
dass die Staatsanwaltschaften Salzburg und Steyr alle Anzeigen in
der Causa Atomic über
Verdachtsmomente gegen den Konkursrichter Dr. Gregor
S., gegen die
Masseverwalter Dr. V. und Dr. H.-E. und gegen BAWAG-
Angehörige ohne jede Ermittlung und
somit pflichtwidrig eingestellt haben?
6.
Wenn nein, welche konkreten Ermittlungen haben diese
Staatsanwaltschaften
gegen welchen der
genannten Verdächtigen unternommen oder
veranlasst
(Vernehmung der Verdächtigen, von Zeugen,
Hausdurchsuchungen,
Kontoöffnung,
Buchprüfung durch Sachverständige)?
7.
Wenn es solche
Ermittlungen gegeben hat, wo sind die Akten über diese
Ermittlungen, die der Untersuchungsausschuss
schon vor Monaten angefordert
hat?
8. Waren die in Frage 5 genannten Akten von Anfang an Berichtsakten?
9.
Trifft es zu, dass das Justizministerium seit 1995 über diese
rechtswidrige
Unterlassung von
Ermittlungen informiert war und dennoch nicht für eine
ordentliche Untersuchung durch die Staatsanwaltschaften gesorgt hat?
10.
Trifft es zu,
dass Dr. P. zunächst als Abteilungs-, später als Sektionsleiter
maßgebenden Anteil daran hatte, dass
keine Ermittlungen vorgenommen
wurden, sondern lediglich schriftliche
Stellungnahmen der Verdächtigen zur
Grundlage für die sofortigen Einstellungen genommen
wurden?
11.
Was genau
werden Sie wann unternehmen, um endlich eine ordentliche und
unabhängige
Untersuchung der Verdachtsmomente in der Causa Atomic durch
Staatsanwaltschaften und Gerichte sicherzustellen?