707/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Mag. Heribert Donnerbauer,
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend rechtswidrige Verzögerung der Vorlage der Atomic-Akten an den
Untersuchungsausschuss Finanzmarktaufsicht durch das Justizministerium

Die Anfragebeantwortung 336/AB vom 17.4.2007 versucht, die Behinderung der
Arbeit des Untersuchungsausschusses durch monatelange Verz
ögerung der Vorlage
der Atomic-Akten mit dem beharrlichen Verweis auf eine völlig unhaltbare und
widerlegte Rechtsansicht zu entschuldigen.

Tatsache ist jedenfalls, dass die bis dato letzten Atomic-Akten erst am 28. März 2007
dem Parlament
übermittelt wurden; das ist 4 ½ Monate nach der Anforderung durch
den Untersuchungsausschuss.

Es stellt sich daher die Frage, warum das Justizministerium nicht nur seit dem Jahr
1995 pflichtwidrig verabs
äumt hat, für eine ordentliche Untersuchung der
Verdachtsmomente gegen Justizangeh
örige, Masseverwalter und BAWAG-Vertreter
zu sorgen, sondern sogar den Untersuchungsausschuss in seiner Arbeit behindert
hat. Das kann kein Zufall sein.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.  Sind Sie bereit, die parlamentarischen Anfragen vom 3. April 2007 zu 633/J
betreffend
Befangenheit und Nebengeschäfte eines Konkursrichters“ und zu
634/J betreffend Rechtswidrige Versicherung eines Konkursrichters“
unverzüglich beantworten und nicht erst zum gesetzlich spätest möglichen
Zeitpunkt am 3. Juni 2007?

2.               Trifft es zu, dass Akten in der Causa Atomic bereits am 27. November 2007 im
Justizministerium eingelangt sind, aber unter der sinngem
äßen, nur als zynisch
zu bewertenden Bemerkung, der Untersuchungsausschuss werde
gegebenenfalls schon urgieren, nicht weitergeleitet wurden;

wenn ja, wer war für diese unverständliche Vorgangsweise verantwortlich?

 

3.    Steht die monatelange Verzögerung der Übermittlung der Atomic-Akten in einem
zeitlichen oder sonstigen Zusammenhang damit, dass der für die
staatsanwaltlichen Untersuchungen der Causa Atomic im Justizministerium seit
vielen Jahren zust
ändige Beamte SL Dr. P. Ende 2007 gerade unmittelbar vor
einer Bef
örderung stand und daher öffentliches Aufsehen möglichst vermieden
werden sollte?


4.               Trifft es zu, dass - wie aus den Akten des Untersuchungsausschusses
hervorgeht - der oben genannte Dr. P. auch der spiritus rector für die unhaltbare
Rechtsansicht war, wonach dem Untersuchungsausschuss nicht alle Atomic-
Akten vorgelegt werden sollten?

5.               Trifft es zu, dass die Staatsanwaltschaften Salzburg und Steyr alle Anzeigen in
der Causa Atomic
über Verdachtsmomente gegen den Konkursrichter Dr. Gregor
S., gegen die Masseverwalter Dr. V. und Dr. H.-E. und gegen BAWAG-
Angeh
örige ohne jede Ermittlung und somit pflichtwidrig eingestellt haben?

6.               Wenn nein, welche konkreten Ermittlungen haben diese Staatsanwaltschaften
gegen welchen der genannten Verdächtigen unternommen oder veranlasst
(Vernehmung der Verd
ächtigen, von Zeugen, Hausdurchsuchungen,
Konto
öffnung, Buchprüfung durch Sachverständige)?

7.               Wenn es solche Ermittlungen gegeben hat, wo sind die Akten über diese
Ermittlungen, die der Untersuchungsausschuss schon vor Monaten angefordert
hat?

8.               Waren die in Frage 5 genannten Akten von Anfang an Berichtsakten?

9.               Trifft es zu, dass das Justizministerium seit 1995 über diese rechtswidrige
Unterlassung von Ermittlungen informiert war und dennoch nicht für eine
ordentliche Untersuchung durch die Staatsanwaltschaften gesorgt hat?

10.       Trifft es zu, dass Dr. P. zunächst als Abteilungs-, später als Sektionsleiter
ma
ßgebenden Anteil daran hatte, dass keine Ermittlungen vorgenommen
wurden, sondern lediglich schriftliche Stellungnahmen der Verd
ächtigen zur
Grundlage für die sofortigen Einstellungen genommen wurden?

11.       Was genau werden Sie wann unternehmen, um endlich eine ordentliche und
unabh
ängige Untersuchung der Verdachtsmomente in der Causa Atomic durch
Staatsanwaltschaften und Gerichte sicherzustellen?