730/J XXIII. GP
Eingelangt am 26.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Graf
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Vernichtung von relevanten Unterlagen für die Untersuchungsausschüsse
betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weiterer
Finanzdienstleister sowie hinsichtlich der Beschaffung von Kampfflugzeugen durch
das BMF
Ihrem Ministerium wurde am 15. November 2006 - gemäß § 25 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse - der Beschluß des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister übermittelt, wonach sämtliche für den Untersuchungsgegenstand relevanten Unterlagen Ihres Ministeriums dem Ausschuß vorzulegen wären. Hierzu zählten jedenfalls auch Unterlagen des Ministerbüros, welche EDV-mäßig verarbeitet werden.
Im Rahmen des vorgenannten Untersuchungsausschusses gab am 14. März 2007 Herr Mag. Gerhard Wallner, welcher seitens des BMF dafür zuständig ist, daß angeforderte Akten zur Verfügung gestellt werden, zu Protokoll:
.... Auch das ist Praxis bei uns: Wenn ein Ministerwechsel ist, werden sämtliche
Festplatten, wird alles von dem jeweiligen Minister gelöscht.
... Es ist bei uns EDV-mäßig vorgesehen, daß Festplatten von Ministersekretären, Ministerbüros nach einem Wechsel total gelöscht werden. Wenn aus diesem Grund nichts da ist, dann können wir nichts machen. ..."
Aus diesem Grund konnten für oben genannten Untersuchungsausschuß relevante Akten nicht vorgelegt werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Ist es im Bundesministerium für Finanzen üblich, Daten vor einer Amtsübergabe zu löschen?
2. Wenn ja, warum?
3. Wenn ja, welche Art von Daten werden gelöscht?
4. Welche Daten wurden vor Ihrer Amtsübernahme gelöscht?
5. Wann wurden die angeforderten Akten gelöscht?
6. Wer führt eine Vernichtung dieser Daten durch?
7. Auf wessen Veranlassung werden und wurden Daten gelöscht?
8. Welche Akten wurden im Zeitraum 15. November 2006 bis zu Ihrer Amtsübernahme am 11. Jänner 2007 gelöscht?
9. Warum wurden Daten in diesem Zeitraum, trotz Vorliegen oben genannten Beschlusses des Untersuchungsausschusses zur Aktenvorlage gelöscht?
10. Liegt im dargestellten Verhalten der Akten- und Unterlagenvernichtung im Ministerbüro Ihrer Ansicht nach der Tatbestand des Mißbrauchs der Amtsgewalt gemäß § 302 StGB vor?
11. Wenn ja, wie gedenken Sie gegen die Verantwortlichen vorzugehen?