772/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.05.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Kondomaktion am Wiener Gymnasium Hegelgasse 12

 

 

Am 21.3.2007 um 15:21 wurde in der APA eine OTS veröffentlicht, mit der Sie „die Damen und Herren von Presse, Hörfunk und Fernsehen“ für den nächsten Tag, vormittags um 10:50 zu einer Informationsveranstaltung im Bundes-Oberstufengymnasium Hegelgasse 12, 1010 Wien einluden, welche den Titel „Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten“ trug.

 

Das Ansinnen, persönlich, gemeinsam mit der Aidshilfe Wien, aktive Präventionsarbeit in Schulen zu leisten wird von den Grünen ausdrücklich unterstützt. Für solche Schulbesuche gibt es aber aus gutem Grund rechtliche Rahmenbedingungen, die parteipolitische Propaganda ausschließen sollen. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Minderjährigen ist insbesondere bei der Begleitung durch MedienvertreterInnen sicherzustellen.

 

Die Eltern der minderjährigen SchülerInnen waren weder über die Anwesenheit von Fotografen an diesem Tag noch über die Aktion selbst im Vorfeld informiert worden. Entsprechend hatten Sie auch nicht die – notwendige – Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder gegeben.

 

Medienberichten zufolge war die Aktion mit dem Leiter der Schule akkordiert, der den Stadtschulrat demnach äußert kurzfristig über den Besuch informiert hat. Auch die Unterrichtsministerin soll vom medial begleiteten Aufklärungsunterricht gewusst haben.

 

Um den genauen zeitlichen Ablauf und den Informationsstand aller Beteiligten darzulegen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

1.          Wann haben Sie mit der Planung dieser Aktion begonnen?

 

2.          Ist die Initiative zur Kondomverteilung von Ihnen ausgegangen oder hat Ihnen der Schuldirektor diesen Vorschlag unterbreitet?

 

3.          Wann fand der erste Kontakt mit dem Schuldirektor wegen dieses Schulbesuchs statt?

 

4.          Wann wurde der Schulbesuch zwischen Ihnen und dem Schuldirektor vereinbart?

 

5.          Haben Sie sich mit dem Stadtschulrat hinsichtlich der Genehmigung des Schulbesuchs in Verbindung gesetzt?

 

6.          Wenn ja, wann genau haben Sie den Besuch beantragt?

 

7.          Wann haben Sie gegebenenfalls eine Antwort durch den Stadtschulrat erhalten und wie lautete diese?

 

8.          Haben Sie Unterrichtsministerin Schmied im vorhinein von Ihrem Besuch informiert?

 

9.          Haben Sie direkt bei Unterrichtsministerin Schmied die Genehmigung dieses Schulbesuchs beantragt?

 

10.       Wenn ja, wann?

 

11.      Wann haben Sie gegebenenfalls die Genehmigung durch Unterrichtsministerin Schmied erhalten und wie lautete diese?

 

12.      Haben Sie in Ihrem Antrag zur Bewilligung des Schulbesuchs bekanntgegeben, dass sie von JournalistInnen, insbesondere von FotografInnen begleitet werden?

 

13.       Wenn nein, warum nicht?

 

14.      Wenn ja, welche Auflagen wurden für die Begleitung durch  MedienvertreterInnen erteilt?

 

15.      Wurden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass es für Veröffentlichung des Bildmaterials bei Minderjährigen der Zustimmung der Eltern bedarf?

 

16.      Haben Sie die VertreterInnen der Medien darüber informiert, dass dieser Schulbesuch bewilligt wurde und ob eine Zustimmung für die Veröffentlichung des Bildmaterials vorliegt?

 

17.      Haben Sie die VertreterInnen der Medien darüber informiert, dass sie für Einholung einer Zustimmung für die Veröffentlichung der Fotos selbst verantwortlich sind? Wenn nein, warum nicht?

 

18.      Sind Sie ernsthaft der Meinung, dass die JournalistInnen selbst eine Bewilligung einholen hätten können, obwohl die Aktion erst am Nachmittag des Vortags um 15:21 in der APA angekündigt wurde?

 

19.      Warum schieben Sie die Verantwortung für die Nichteinholung der Zustimmung zur Veröffentlichung der Fotos auf die JournalistInnen ab?

 

 

20.      Sind Sie nach der von Eltern geübten Kritik und nach Ihrem heutigen Informationsstand der Auffassung, dass Sie alle für eine solche Aktion erforderlichen Schritte vor diesem Schulbesuch gesetzt haben?

 

21.      Wenn nein, was haben Sie konkret verabsäumt und welche Konsequenzen  ziehen Sie daraus?

 

22.      Verschiedene betroffene Eltern wollen nicht, dass die Fotos ihrer Kinder mit Kondomen veröffentlicht werden. Werden Sie diesem Wunsch Rechnung tragen und sicherstellen, dass diese Fotos nicht für Publikationen Ihres Ministeriums verwendet werden?

 

23.      Haben Sie mit den MedienvertreterInnen Kontakt aufgenommen und den Wunsch der Eltern nach Nichtveröffentlichung der Fotos übermittelt? Wenn nein, warum nicht?

 

24.      Hat es mittlerweile die angekündigte Aussprache mit den betroffenen Eltern gegeben? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam es dabei?