773/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.05.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Kondomaktion am Wiener Gymnasium Hegelgasse 12

 

Am 21.3.2007 um 15:21 wurde in der APA eine OTS veröffentlicht, mit der die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, Dr. Kdolsky „die Damen und Herren von Presse, Hörfunk und Fernsehen“ für den nächsten Tag, vormittags um 10:50 zu einer Informationsveranstaltung im Bundes-Oberstufengymnasium Hegelgasse 12, 1010 Wien einlud, welche den Titel „Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten“ trug.

 

Das Ansinnen, persönlich, gemeinsam mit der Aidshilfe Wien, aktive Präventionsarbeit in Schulen zu leisten wird von den Grünen ausdrücklich unterstützt. Für solche Schulbesuche gibt es aber aus gutem Grund rechtliche Rahmenbedingungen, die parteipolitische Propaganda ausschließen sollen. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Minderjährigen ist insbesondere bei der Begleitung durch MedienvertreterInnen sicherzustellen.

 

Die Eltern der minderjährigen SchülerInnen waren weder über die Anwesenheit von Fotografen an diesem Tag noch über die Aktion selbst im Vorfeld informiert worden. Entsprechend hatten Sie auch nicht die – notwendige – Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder gegeben.

 

Medienberichten zufolge war die Aktion mit dem Leiter der Schule akkordiert, der den Stadtschulrat demnach äußert kurzfristig über den Besuch informiert hat. Auch Sie als Unterrichtsministerin sollen vom medial begleiteten Aufklärungsunterricht gewusst haben.

 

Um den genauen zeitlichen Ablauf und den Informationsstand aller Beteiligten darzulegen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.        Welche Bestimmungen gelten generell für den Besuch von PolitikerInnen an Schulen?

 

2.        Gibt es unterschiedliche Bestimmungen für den Besuch von Bundesschulen und Pflichtschulen? Wenn ja, welche?

 

3.        Welche Schulbehörden sind für die Bewilligung von Schulbesuchen durch PolitikerInnen und MinisterInnen zuständig?

 

4.        Welche Bestimmungen gelten für die Begleitung durch MedienvertreterInnen und die daraus folgende Berichterstattung?

 

5.        Müssen Eltern der Veröffentlichung von Bildaufnahmen von minderjährigen SchülerInnen zustimmen?

 

6.        Wann hat Ministerin Kdolsky bei der zuständigen Schulbehörde die Bewilligung Ihrer Aktion in der Hegelgasse 12 beantragt?

 

7.        Wann hat sie gegebenenfalls eine Antwort durch den Stadtschulrat erhalten und wie lautete diese?

 

8.        Wurden Sie von Ministerin Kdolsky im vorhinein von ihrem Besuch informiert?

 

9.        Hat Ministerin Kdolsky direkt bei Ihnen die Genehmigung dieses Schulbesuchs beantragt?

 

10.     Wenn ja, wann?

 

11.     Haben Sie gegebenenfalls diesen Schulbesuch genehmigt?

 

12.    Waren Sie für die Genehmigung des Schulbesuchs aus rechtlicher Sicht    zuständig?

 

13.    Hat Ministerin Kdolsky in Ihrem Antrag an die zuständige Schulbehörde darauf hingewiesen, dass sie bei diesem Schulbesuch von MedienvertreterInnen, insbesondere von FotografInnen begleitet wird?

 

14.    Wenn ja, welche Auflagen wurden für die Begleitung durch MedienvertreterInnen erteilt?

 

15.    Wer ist für die Bewilligung einer Begleitung durch MedienvertreterInnen zuständig?

 

16.    Wer ist für die Einholung der Zustimmung der Eltern zur Veröffentlichung von Bildaufnahmen ihrer Kinder zuständig?

 

 

17.    Verschiedene betroffene Eltern wollen nicht, dass die Fotos ihrer Kinder mit Kondomen veröffentlicht werden. Werden Sie diesem Wunsch Rechnung tragen und sicherstellen, dass diese Fotos nicht für Publikationen von Ministerien verwendet werden?

 

18.    Haben Sie mit den MedienvertreterInnen Kontakt aufgenommen und den Wunsch der Eltern nach Nichtveröffentlichung der Fotos übermittelt? Wenn nein, warum nicht?

 

19.    Hat es mittlerweile eine Aussprache mit den betroffenen Eltern gegeben? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam es dabei?

 

20.    Werden Sie konkrete Schritte setzen, damit sich auch Regierungsmitglieder an die rechtlichen Bestimmungen für Schulbesuche halten? Wenn ja, welche?