775/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.05.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Rechtsbereinigung aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2006

 

Seit 1. Jänner 2006 ist das sgn. Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Aufgrund dieses Gesetzes sind auch jene Diskriminierungen zu beseitigen, die im geltenden Bundesrecht noch immer vorhanden sind. In Ihrer Anfragenbeantwortung 317/AB der XXIII. GP.-NR haben Sie als Antwort auf Anfragenbeantwortungen aus der XXI. bzw. XXII. GP.-NR Da Sie in Ihren Verweisen noch nicht auf Fragen der XXIII. GP.-NR noch nicht antworten konnten, ist selbstverständlich.

Die von mir in der XXIII. GP.- NR bezog sich ausschließlich auf das Jahr 2006. 

Textpassage:

„Seit 1. Jänner 2006 ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Aufgrund dieses Gesetzes sind auch jene Diskriminierungen zu beseitigen, die im geltenden Bundesrecht noch immer vorhanden sind. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage“.

Es ist daher davon auszugehen, das es aufgrund Ihres Lesefehlers zu den großteils nicht beantworteten Fragen betreffend dem Jahr 2006 gekommen ist.

Um sicherzustellen, dass Sie die Anfragenbeantwortung für das Kalenderjahr 2006 erfüllen können, verweise ich auch nochmals auf den 

Gesamtbericht der Arbeitsgruppe zur Durchforstung der österreichischen Bundesrechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen

(auch abrufbar unter: http://www.bizeps.or.at/info/bka/texte/gesamt.doc)

 

welcher eine der Grundlagen für die Beantwortung darstellt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

  ANFRAGE

 

1.       Welche behindertenbenachteiligende Bestimmungen, die im obigen Bericht in Ihrem Bereich festgehalten wurden, sind im Jahr 2006 beseitigt worden?