779/J XXIII. GP
Eingelangt am 03.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Vollziehung der Fertigpackungsverordnung (FPVO) im Jahr 2006 -
KonsumentInnenprobleme"
Mit
der AB 4471/XXII.GP vom 28.08.2006 wurden die diesbezüglichen Fragen zur
Vollziehung
der Fertigpackungsverordnung durch den Bundesminister für das Jahr 2005
beantwortet.
Dabei wurden auch Fragen zu einer zukünftigen Rechtslage beantwortet.
Auf
Europäischer Ebene ging die Diskussion weiter. So beschloss der Rat
Wettbewerbsfähigkeit
auf seiner Tagung vom
25. September einstimmig, die
Vorschriften betreffend Packungsgrößen
für bestimmte Lebensmittel weitgehend
(mit Ausnahme solcher für Wein und geistige Getränke)
zu beseitigen. Dies führte zu heftigen Reaktionen der europäischen
Verbraucherorganisationen:
Unübersichtlichkeit und Chaos im Supermarkt prophezeiten diese so
beispielsweise die
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), wenn der Beschluss des
EU-Wettbewerbsrats zur
Freigabe der Füllmenge von Fertigpackungen Realität wird.
Täuschung, Verschleierung und
mühselige Produktvergleiche würden
an der Stelle von Transparenz und Übersichtlichkeit treten,
so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda
Müller. Gleicher Preis, weniger drin: Sehr deutlich die aktuelle
Kritik in Deutschland im Handel stehen für die KonsumentInnen immer
häufiger Verpackungen
zum Kauf bereit, die zwar dieselbe Größe und denselben Preis
haben wie zuvor, nicht aber mit
derselben Menge befüllt sind.
Auch
die Bundesarbeiterkammer lehnte einen derartigen europäischen Rechtsakt
ab.
„Kaffee in einem Supermarkt im 400 Gramm Packerl, in einem anderen
Geschäft im 550 Gramm
Packerl und im
nächsten Geschäft im 650 Gramm Packerl? Geht es nach EU-Plänen
soll bei
Fertigpackungen statt der üblichen einheitlichen
Verpackungsgrößen jede x-beliebige Menge
erlaubt werden. Würde jede Menge zulässig werden, droht ein
Verpackungschaos, für das die
Verbraucher draufzahlen werden:
unterschiedliche Größen bewirken Mehrkosten,
Preisvergleiche werden fast unmöglich und es gäbe einen
Wildwuchs an Verpackungsgrößen."
Stattdessen
sollten aus Sicht der Verbraucherorganisationen Nennfüllmengen EU-weit
harmonisiert und Mogelpackungen, die mehr
Inhalt vortäuschen als wirklich drinnen ist, verboten
werden.
Mit dieser Neuregelung wird für
KonsumentInnen ein Preisvergleich und kostenbewusster
Einkauf praktisch unmöglich gemacht. Überdies entstehen den
Unternehmern oder Abfüllern
durch unterschiedliche
Packungsgrößen Mehrkosten, die letztlich wieder die Verbraucher
zahlen
muss.
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wie in der Anfrage Nr.
4590/XXII.GP
gestellt, um die
Zahlen für das Jahr 2006 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Beschwerden
von österreichischen KonsumentInnen und UnternehmerInnen
(MitbewerberInnen) sind im Jahr 2006
bei den Eichämtern wegen nicht ausreichend gefüllter
Fertigverpackungen erhoben worden?
2. Wenn ja:
2.1
Wie viele Überprüfungen von beanstandeten Fertigverpackungen wurden
aufgrund
dessen durch die zuständigen Eichämter durchgeführt
(Aufschlüsselung auf Eichämter)?
2.2 Wie viele
Überprüfungen davon erbrachten eine Bestätigung der Beschwerden?
Wie viele
Beanstandungen der Fertigverpackungen wurden festgestellt (Aufschlüsselung
auf die
einzelnen Eichämter)?
2.3 Wurden
daraufhin behördliche Nachprüfungen bei den jeweiligen
inländischen
Abfüllbetrieben
durchgeführt? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, was ergab die
Nachprüfung?
2.4 Wurde nach
Beanstandung einer nichtösterreichischen Fertigverpackung eine
Verständigung
an die zuständige Eichbehörde des Abfüll- bzw.
Herstellungslandes
durchgeführt?
Wenn nein, weshalb nicht?
3. In welchem Umfang sind die KonsumentInnen bei dem unter das Fertigpackungsrecht
fallende Produkte durch die Richtlinie 2005/29 über unlautere Geschäftspraktiken geschützt?
Wann
liegt aus Sicht des Ressorts eine unlautere Geschäftspraxis in Sinne
dieser RL vor? Wo
findet
sich die entsprechende Regelung im Begutachtungsentwurf zur Änderung des
UWG?
4. Wie oft hat die Eichbehörde im Jahr 2006 gemäß § 63 Abs. 2 Eichgesetz gegen
Straferkenntnisse
oder Einstellungsverfügungen der Bezirksverwaltungsbehörden berufen
(Aufschlüsselung
auf Jahre und Bundesländer)? Zu welchem Ergebnis führten diese
Berufungen? Wie viele Verfahren sind insgesamt noch offen?
5. Wie ist der aktuelle Diskussionsstand innerhalb der
EU für ein harmonisiertes Berichtswesen
hinsichtlich der nationalen Kontrollen in den Mitgliedsstaaten? Ist die
Diskussion über einen
webbasierenden
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten bereits
abgeschlossen? Wenn ja, welche Vorschläge oder Entscheidungen liegen vor?
6.
Sie haben bereits in der Anfragebeantwortung 2701/AB XXI GP
begrüßt, wenn zum Schutz
der KonsumentInnen zwischen den Mitgliedsstaaten eine Informations- bzw.
Warnsystem -
analog zum RAPEX
(Gefährliche Produkte) - eingeführt wird. Derzeit erfolgt der
Informationsaustausch noch inoffiziell. Wie ist der Stand der Diskussion?
7.
Wurde im Rahmen der technischen Arbeitsgruppe WG 6 der WELMEC von den
Vertretern
der Mitgliedsstaaten
schon eine Lösung erarbeitet, um die Vergleichbarkeit von
Kontrollergebnissen sicherzustellen? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein,
wie ist der
Stand der Diskussionen?
8.
Wie viele Personen waren 2006 mit der Kontrolle von Fertigverpackungen
nach der FPVO
betraut?
9. Wie viele sind 2007 damit betraut?
10.
Wie viele Betriebe wurden 2006 auf Einhaltung der Bestimmungen nach der
FPVO überprüft
(Ersuche
um Aufschlüsselung auf die einzelnen Eichämter)?
11. Wie viele Betriebe sollen 2007 überprüft werden? Wie sieht der Jahreskontrollplan aus?
12.
Wie viele
Fertigverpackungen wurden nach der FPVO im Jahr 2006 in Österreich
kontrolliert (Ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Eichämter, sowie jeweils nach:
flüssige Lebensmittel,
nichtflüssige Lebensmittel, Erzeugnisse in offenen Packungen sowie
fertig abgepackte Produkte
unterschiedlicher Inhaltsmengen)?
13.
Wie viele Fertigverpackungen sollen 2007 kontrolliert werden? Wie sieht
der
Jahreskontrollplan aus?
14.
Wie viele Fertigverpackungen mit unterschiedlichen Füllmengen
wurden im Jahr 2006
kontrolliert
(Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Eichämter)?
15.
Wie viele Fertigverpackungen mit unterschiedlichen Füllmengen
sollen im Jahr 2007
kontrolliert
werden? Wie sieht der Jahreskontrollplan für 2007 aus?
16.
Wie viele Anzeigen im Zuge der Fertigverpackungskontrollen
festgestellten Übertretungen
von
Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes und der FPVO wurden im Jahr 2006
getätigt
(Ersuche
um Aufschlüsselung auf die einzelnen Eichämter)?
17.
Wie viele und welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden im Jahr
2006 in Österreich
durch
die Bezirksverwaltungsbehörden verhängt (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre und
die
einzelnen Eichämter)?
18.
Welche Produktgruppen bzw. Branchen waren im Jahr 2006 von Beanstandungen,
Anzeigen
etc.
nach der FPVO besonders getroffen (Ersuche um detaillierte Auflistung)?
19.
Wo sehen Sie derzeit die größten Probleme bei der Vollziehung
bzw. Kontrollen des MEG
bzw. FPVO?
20.
Welche Auswirkungen sehen Sie bei der Umsetzung der RL 75/106 EWG
über die Abfüllung
bestimmter
Flüssigkeiten nach Volumen in Fertigpackungen in Österreich?
21.
Soll aus Sicht des Ressorts im Zuge der Umsetzung des zit.
EU-Rechtsaktes auch die die
Grundpreisauszeichnung
verschärft werden? Wenn nein, warum nicht?
22. Wie beurteilt das Ressort diesen EU-Rechtsakt (EU-Richtlinie)?
23.
Sind Sie auch der Meinung, dass diese Regelungen einen Preisvergleich
und
kostenbewussten
Einkauf praktisch unmöglich machen? Wenn nein, warum nicht?