779/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Vollziehung der Fertigpackungsverordnung (FPVO) im Jahr 2006 -

KonsumentInnenprobleme"

Mit der AB 4471/XXII.GP vom 28.08.2006 wurden die diesbezüglichen Fragen zur Vollziehung
der Fertigpackungsverordnung durch den Bundesminister für das Jahr 2005 beantwortet.
Dabei wurden auch Fragen zu einer zukünftigen Rechtslage beantwortet.

Auf Europäischer Ebene ging die Diskussion weiter. So beschloss der Rat Wettbewerbsfähigkeit
auf seiner Tagung vom 25. September einstimmig, die Vorschriften betreffend Packungsgrößen
für bestimmte Lebensmittel weitgehend (mit Ausnahme solcher für Wein und geistige Getränke)
zu beseitigen. Dies führte zu heftigen Reaktionen der europäischen Verbraucherorganisationen:
Unübersichtlichkeit und Chaos im Supermarkt prophezeiten diese so beispielsweise die
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), wenn der Beschluss des EU-Wettbewerbsrats zur
Freigabe der Füllmenge von Fertigpackungen Realität wird. Täuschung, Verschleierung und
mühselige Produktvergleiche würden an der Stelle von Transparenz und Übersichtlichkeit treten,
so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Gleicher Preis, weniger drin: Sehr deutlich die aktuelle
Kritik in Deutschland im Handel stehen für die KonsumentInnen immer häufiger Verpackungen
zum Kauf bereit, die zwar dieselbe Größe und denselben Preis haben wie zuvor, nicht aber mit
derselben Menge befüllt sind.

Auch die Bundesarbeiterkammer lehnte einen derartigen europäischen Rechtsakt ab.
„Kaffee in einem Supermarkt im 400 Gramm Packerl, in einem anderen Geschäft im 550 Gramm
Packerl und im nächsten Geschäft im 650 Gramm Packerl? Geht es nach EU-Plänen soll bei
Fertigpackungen statt der üblichen einheitlichen Verpackungsgrößen jede x-beliebige Menge
erlaubt werden. Würde jede Menge zulässig werden, droht ein Verpackungschaos, für das die
Verbraucher draufzahlen werden: unterschiedliche Größen bewirken Mehrkosten,
Preisvergleiche werden fast unmöglich und es gäbe einen Wildwuchs an Verpackungsgrößen."
Stattdessen sollten aus Sicht der Verbraucherorganisationen Nennfüllmengen EU-weit
harmonisiert und Mogelpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen als wirklich drinnen ist, verboten
werden.

 


Mit dieser Neuregelung wird für KonsumentInnen ein Preisvergleich und kostenbewusster
Einkauf praktisch unmöglich gemacht. Überdies entstehen den Unternehmern oder Abfüllern
durch unterschiedliche Packungsgrößen Mehrkosten, die letztlich wieder die Verbraucher zahlen
muss.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wie in der Anfrage Nr. 4590/XXII.GP
gestellt, um die Zahlen für das Jahr 2006 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Beschwerden von österreichischen KonsumentInnen und UnternehmerInnen
(MitbewerberInnen) sind im Jahr 2006 bei den Eichämtern wegen nicht ausreichend gefüllter
Fertigverpackungen erhoben worden?

2.     Wenn ja:

2.1 Wie viele Überprüfungen von beanstandeten Fertigverpackungen wurden aufgrund
dessen durch die zuständigen Eichämter durchgeführt (Aufschlüsselung auf Eichämter)?

2.2  Wie viele Überprüfungen davon erbrachten eine Bestätigung der Beschwerden? Wie viele
Beanstandungen der Fertigverpackungen wurden festgestellt (Aufschlüsselung auf die
einzelnen Eichämter)?

2.3  Wurden daraufhin behördliche Nachprüfungen bei den jeweiligen inländischen
Abfüllbetrieben durchgeführt? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, was ergab die
Nachprüfung?

2.4  Wurde nach Beanstandung einer nichtösterreichischen Fertigverpackung eine
Verständigung an die zuständige Eichbehörde des Abfüll- bzw. Herstellungslandes
durchgeführt? Wenn nein, weshalb nicht?

3.  In welchem Umfang sind die KonsumentInnen bei dem unter das Fertigpackungsrecht

fallende Produkte durch die Richtlinie 2005/29 über unlautere Geschäftspraktiken geschützt?


Wann liegt aus Sicht des Ressorts eine unlautere Geschäftspraxis in Sinne dieser RL vor? Wo
f
indet sich die entsprechende Regelung im Begutachtungsentwurf zur Änderung des UWG?

4. Wie oft hat die Eichbehörde im Jahr 2006 gemäß § 63 Abs. 2 Eichgesetz gegen

Straferkenntnisse oder Einstellungsverfügungen der Bezirksverwaltungsbehörden berufen
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)? Zu welchem Ergebnis führten diese
Berufungen? Wie viele Verfahren sind insgesamt noch offen?

5. Wie ist der aktuelle Diskussionsstand innerhalb der EU für ein harmonisiertes Berichtswesen
hinsichtlich der nationalen Kontrollen in den Mitgliedsstaaten? Ist die Diskussion über einen
webbasierenden Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten bereits
abgeschlossen? Wenn ja, welche Vorschläge oder Entscheidungen liegen vor?

6.                    Sie haben bereits in der Anfragebeantwortung 2701/AB XXI GP begrüßt, wenn zum Schutz
der KonsumentInnen zwischen den Mitgliedsstaaten eine Informations- bzw. Warnsystem -
analog zum RAPEX (Gefährliche Produkte) - eingeführt wird. Derzeit erfolgt der
Informationsaustausch noch inoffiziell. Wie ist der Stand der Diskussion?

7.                    Wurde im Rahmen der technischen Arbeitsgruppe WG 6 der WELMEC von den Vertretern
der Mitgliedsstaaten schon eine Lösung erarbeitet, um die Vergleichbarkeit von
Kontrollergebnissen sicherzustellen? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, wie ist der
Stand der Diskussionen?

8.                    Wie viele Personen waren 2006 mit der Kontrolle von Fertigverpackungen nach der FPVO
betraut?

9.                    Wie viele sind 2007 damit betraut?

10.             Wie viele Betriebe wurden 2006 auf Einhaltung der Bestimmungen nach der FPVO überprüft
(Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Eichämter)?

11.             Wie viele Betriebe sollen 2007 überprüft werden? Wie sieht der Jahreskontrollplan aus?

 


12.             Wie viele Fertigverpackungen wurden nach der FPVO im Jahr 2006 in Österreich
kontrolliert (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Eichämter, sowie jeweils nach:
flüssige Lebensmittel, nichtflüssige Lebensmittel, Erzeugnisse in offenen Packungen sowie
fertig abgepackte Produkte unterschiedlicher Inhaltsmengen)?

13.             Wie viele Fertigverpackungen sollen 2007 kontrolliert werden? Wie sieht der
Jahreskontrollplan aus?

14.             Wie viele Fertigverpackungen mit unterschiedlichen Füllmengen wurden im Jahr 2006
kontrolliert (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Eichämter)?

15.             Wie viele Fertigverpackungen mit unterschiedlichen Füllmengen sollen im Jahr 2007
kontrolliert werden? Wie sieht der Jahreskontrollplan für 2007 aus?

16.             Wie viele Anzeigen im Zuge der Fertigverpackungskontrollen festgestellten Übertretungen
von Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes und der FPVO wurden im Jahr 2006 getätigt
(Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Eichämter)?

17.             Wie viele und welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden im Jahr 2006 in Österreich
durch die Bezirksverwaltungsbehörden verhängt (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
die einzelnen Eichämter)?

18.             Welche Produktgruppen bzw. Branchen waren im Jahr 2006 von Beanstandungen, Anzeigen
etc. nach der FPVO besonders getroffen (Ersuche um detaillierte Auflistung)?

19.             Wo sehen Sie derzeit die größten Probleme bei der Vollziehung bzw. Kontrollen des MEG
bzw. FPVO?

 

20.     Welche Auswirkungen sehen Sie bei der Umsetzung der RL 75/106 EWG über die Abfüllung
bestimmter Flüssigkeiten nach Volumen in Fertigpackungen in Österreich?

21.     Soll aus Sicht des Ressorts im Zuge der Umsetzung des zit. EU-Rechtsaktes auch die die
Grundpreisauszeichnung verschärft werden? Wenn nein, warum nicht?

 


22.             Wie beurteilt das Ressort diesen EU-Rechtsakt (EU-Richtlinie)?

23.             Sind Sie auch der Meinung, dass diese Regelungen einen Preisvergleich und
kostenbewussten Einkauf praktisch unmöglich machen? Wenn nein, warum nicht?