857/J XXIII. GP

Eingelangt am 23.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dietmar Keck, Dr. Niederwieser
und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend „Tierschutzunterricht an Österreichs Schulen?"

Aus den Vorbelastungen gemäß § 45 Abs. 3 BHG 4.Quartal 2006 ergab sich im VA-Ansatz
1/17316 eine Belastung von 0,276 Mio. Euro. Danach gab es einen Förderungsvertrag des BMGF
mit dem Verein „Tierschutz macht Schule", um für Lehrer, Schüler und in weiterer Folge auch
für Vereine einen bundeseinheitlichen Tierschutzunterricht anzubieten. Dotiert ist dieser mit
0,276 Mio. Euro.
Das Projekt wird in der Budgetanfragebeantwortung (Nr. 365/JBA) wie folgt beschrieben:

„Entsprechend § 2 Tierschutzgesetz zur Förderung des Tierschutzes durch Bewusstseinsbildung

sieht der am 15.12.2006 abgeschlossene Fördervertrag mit dem Verein „ Tierschutz macht

Schule " im ersten Jahr 100% der Kosten, im 2.Jahr 75 % der Kosten und im 3.Jahr 50 % der

Kosten durch Fördermittel zu übernehmen vor.

Das sind im 1.Jahr insgesamt 174.702 €, im 2.Jahr 113.859 € und im 3.Jahr 74.906 €. Der

finanzgesetzlicher Ansatz ist 1/17316, VA-Post 7660 902. Die konkret geplanten Maßnahmen

sind:

Die ersten Unterrichtsmaterialen zum Thema „Heimtiere und ihre Bedürfnisse" werden ab dem

Herbstsemester 2007/08 auf der Basis von ausgearbeiteten Qualitätskriterien des BM für

Unterricht, Kunst und Kultur und nach Begutachtung von ExpertInnen aus dem Bereich des

Tierschutzes über die Homepage des Vereins „ Tierschutz macht Schule", den Beiratsmitgliedern

des Vereins, PädagogInnen, VeterinärmedizinerInnen und BiologInnen ausgearbeitet.

Es sollen auf lange Sicht alle LehrerInnen Österreichs erreicht werden."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie
und Jugend nachstehende

Anfrage:
1.   Wann werden diese Unterrichtsmaterialen für einen bundeseinheitlichen Tierschutzunterricht

durch das BMGFJ bzw. BMUKK abgenommen und im Unterricht eingesetzt werden? Welche

Unterrichtsmaterialien (Themen) sind konkret vorgesehen?


2.                Für welche Schularten und Altersgruppen (SchülerInnen) soll dieser Tierschutzunterricht
angeboten werden?

3.                Welche Absprachen und Vereinbarungen wurden bereits mit BMUKK hinsichtlich dieses
zukünftigen bundeseinheitlichen Tierschutzunterrichts getroffen?

4.                In welchem Rahmen soll dieser Tierschutzunterricht in Schulen angeboten werden? Als
eigenes Fach oder als Unterrichtsprinzip? Welche Personen sollen diesen Unterricht
durchführen?

5.                In welchem Rahmen soll dieser Tierschutzunterricht den LehrerInnen angeboten werden?

6.                Welche finanziellen Mittel werden seitens des BMGFJ für bundeseinheitliche
Gesundheitserziehung (Ernährung, Bewegung, Suchtgefahr, Adipositas, Hygiene etc.) in
Schulen aufgewendet?

7.                In welcher Budgetposition (VA-Post) sind diese Mittel für Gesundheitserziehung für die Jahre
2007 und 2008 ausgewiesen? Welche Mittel wurden dafür in den Jahren 2005 und 2006
ausgewiesen und verwendet (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?