859/J XXIII. GP

Eingelangt am 23.05.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Pensionssicherungsbeitrag

 

Die ÖBB haben in den letzten Jahren über diverse Maßnahmen versucht, MitarbeiterInnen  zum Ausscheiden aus dem Aktivbezug („Frühpensionierungen“) bzw. aus dem Betrieb zu bewegen.

 

Eine dieser Maßnahmen war die im Februar 2005 gestartete „Sonderabfertigungsaktion 2005“. Maßnahmen zur MitarbeiterInnenreduktion fanden aber auch schon vorher statt.

 

Mit dem Modell „Sonderabfertigungsaktion 2005“ wurden „definitiv gestellte“ MitarbeiterInnen, die aus dem Betrieb ausscheiden, abhängig vom Zeitpunkt ihres Ausscheidens und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit mit zusätzlichen Monatsentgelten abgefertigt.

Die Aktion wurde ziemlich missverständlich auch als „Golden Handshake“ propagiert, denn tatsächlich vergoldet wurde das Ausscheiden  aus der ÖBB nur Spitzenmanagern wie Rüdiger vorm Walde, der mit 1,2 Mio Euro abgefertigt wurde – und zwar unabhängig von der „Sonderabfertigungsaktion“.

 

Die Aktion, die  nach den Erwartungen des ÖBB-Personalchefs Franz Nigl für 300 bis 500  MitarbeiterInnen konzipiert war, war insofern ein „Erfolg“, als nach Darstellung des ÖBB- Bilanzberichts für 2005 1.262 MitarbeiterInnen über diese Aktion den Betrieb verließen.

 

Die ursprünglich geplanten Kosten, die mit durchschnittlich 26.000 Euro pro Person veranschlagt wurden, dürften sich allerdings nicht nur wegen der Zahl der ausscheidenden MitarbeiterInnen wesentlich erhöht haben, sondern auch wegen der offensichtlich nicht eingeplanten Kosten für die Pensionsnachzahlungen:

"Ich will nicht sagen, dass man darauf vergessen hat. Aber da bisher immer nur wenige Eisenbahner freiwillig gegangen sind, hat man die relativ geringen Beträge einfach gezahlt. Wir haben die Größenordnung einfach unterschätzt." (Franz Nigl)

 

Durch die nicht eingeplanten Kosten für die Pensionsnachzahlungen (Überweisungsbeträge nach § 311 ASVG) dürften sich die Kosten für die „Sonderabfertigungsaktion 2005“ fast verdoppelt haben: zu durchschnittlichen Kosten von 26.000 Euro für die „Sonderabfertigungsaktion 2005“ kamen noch Kosten in der Höhe von durchschnittlich 20.000 bis 25.000 Euro für die Pensionsnachzahlung dazu. Auch für  Personalabbaumaßnahmen vor 2005  musste die ÖBB noch Nachzahlungen leisten. Die ÖBB, die gegen diese Nachzahlungen Einspruch erhoben haben, wurden von der zuständigen MA 15 negativ beschieden und  wollen den Bescheid beim Verwaltungsgerichtshof anfechten.

 

Unabhängig vom Ergebnis dieser Anfechtung bzw. der Klärung der Frage, ob der Bund oder die ÖBB für die Zahlung der Überweisungsbeträge zuständig sind, ergeben sich etliche offene Probleme und Fragen:

 

-          Wie hoch sind die ursprünglich veranschlagten und die tatsächlichen Kosten der „Sonderabfertigungsaktion 2005“?

-          Wer ist verantwortlich für die unterschätzten Kosten?

-          Wer hat die Pensionssicherungsbeiträge, die ÖBB- Bedienstete neben ihren Pensionsbeiträgen bezahlen mussten, einbehalten?

-          Warum werden die Pensionssicherungsbeiträge, die ÖBB- Bedienstete, die aus den ÖBB ohne Anspruch auf einen Ruhegenuss ausgeschieden sind, nicht den Bediensteten bei der Pensionsnachzahlung (Überweisungsbetrag nach § 311) gutgeschrieben?

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1).  Wie viele MitarbeiterInnen der ÖBB haben von der „Sonderabfertigungsaktion 2005“ Gebrauch gemacht?

 

2). Gab es vor Beginn der Aktion  Schätzungen über die Anzahl der Personen und die Kosten, die diese Aktion betreffen? Wenn ja, wie lauteten diese? Wenn nein, warum nicht?

 

3). Wurde die Aktion auch nach 2005 fortgesetzt ?

 

4). Wie viele Personen und mit welchen ursprünglichen bzw. tatsächlichen Kosten haben im Jahr 2006 davon Gebrauch gemacht?

 

5). Wer ist verantwortlich für die Konzeption und Durchführung der Aktion?

 

6). Wie lautet der Bescheid der MA 15, mit dem die ÖBB zur Zahlung der Überweisungsbeträge nach § 311 verpflichtet wurden ?

 

7). Wie lautet die Eingabe bzw. der Einspruch gegen den Bescheid der MA 15, der von den ÖBB eingebracht wurde?

 

8). Welche Rechtsmeinung vertritt das BMVIT dazu?

 

9). Welche Kosten sind für die ÖBB durch Pensionsnachzahlungen (Überweisungsbeträge  nach § 311 ASVG) für ausgeschiedene Bedienstete in den Jahren

a)     2001

b)     2002

c)      2003

d)     2004

e)     2005

f)        2006

angefallen?

 

10).  Bedienstete der ÖBB, die unter den Anwendungsbereich des Bundesbahn-Pensionsgesetzes fallen, müssen neben ihren Pensionsbeiträgen auch einen Pensionssicherungsbeitrag leisten. Nach Auskünften von Sozialversicherungsträgern wurden diese Pensionssicherungsbeiträge von den ÖBB einbehalten. Nach den Bestimmungen des Bundesbahn-Gesetzes wurden bzw. werden die Pensionssicherungsbeiträge allerdings an den Bund abgeführt.

Wer hat nun im Endeffekt die Pensionssicherungsbeiträge erhalten?

 

11). Die ÖBB haben offensichtlich für die über die „Sonderabfertigungsaktion 2005“ ausgeschiedenen ÖBB-Bediensteten den nach § 311 ASVG vorgeschriebenen Überweisungsbetrag von 7 Prozent des letzten vollen Entgelts  überwiesen. Der Bestimmung  des Absatz 5, wonach auch  „besondere Pensionsbeiträge“, also Pensionssicherungsbeiträge zusätzlich berücksichtigt und einbezogen werden müssen, wurde offensichtlich nicht Rechnung getragen.

ÖBB-Bedienstete, die im Rahmen der „Sonderabfertigungsaktion 2005“ ausgeschieden sind, haben ebenfalls diese Pensionssicherungsbeiträge zusätzlich zu ihren Pensionsbeiträgen geleistet, ohne daraus einen Leistungsanspruch zu erhalten. Ihnen müssten also –ganz im Sinne des § 311 ASVG – auch  die geleisteten Pensionssicherungsbeiträge für den Überweisungsbetrag nach § 311 angerechnet werden. Das war bisher nicht der Fall. Welche Rechtsmeinung vertreten Sie dazu?