866/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.05.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Regierungsbeauftragte

 

Die Einrichtung von Regierungsbeauftragten hat sich in den letzten Jahren steigender Beliebtheit durch die Bundesregierungen erfreut.

Während der erste namentlich bekannte Versuch der Installierung eines Regierungsbeauftragten vor allem daran scheiterte, dass er sich selbst dazu ernannt hat (Lukas Stuhlpfarrer – Euroteam, Regierungsbeauftragter für Lehrlingsfragen), hat der nächste Anwärter ( Regierungsbeauftragter für die Computerumstellung zur Jahrtausendwende – Josef Broukal) den Titel nur knapp wegen koalitionsinterner Abstimmungsprobleme verpasst.

Das neue Jahrtausend ( bzw. die schwarzblaue Koalition ) brachte aber dann auch ohne dafür verantwortlichen Regierungsbeauftragten eine wirkliche Wende - ab 2000 wurden zahlreiche Regierungsbeauftragte eingesetzt:

 

-          Maria Schaumayer für die Entschädigung von ZwangsarbeiterInnen

-          Ernst Sucharipa  für Restitutionsfragen

-          Erhard Busek für die EU-Erweiterung

-          Egon Blum für Jugendbeschäftigung und Lehrstellenförderung.

 

Diese Regierungsbeauftragten sind uns zumindest bekannt bzw. haben durch ihre Tätigkeit öffentliche Anerkennung geerntet.

Neben diesen weitum  anerkannten Regierungsbeauftragten wurden unter Schwarzblauorange aber auch noch weitere Regierungsbeauftragte installiert, die zwar teilweise auch sehr bekannt sind, allerdings nicht unbedingt aus ihrer Funktion als Regierungsbeauftragte:

 

-          Richard Schenz für den Kapitalmarkt;

-          Ernst Strasser für die Wiederaufbauhilfe in Südostasien;

-          Werner Schwarz für den Spitzensport;

-          Prof. Leibetseder für das Tiergesundheitswesen;

-          Susanne Riess-Passer für die Fussball-EM 2008.

 

Mares Rossmann wurde auch als Regierungsbeauftragte genannt (für eine EXPO-Teilnahme). Ob sie ernannt wurde bzw. die Funktion ausgeübt hat, entzieht sich unserer Kenntnis.

Unklar ist ebenfalls, ob eine Regierungsbeauftragte für E-Government und IT-Fragen, die anscheinend im Jahr 2003 heftig gesucht wurde, gefunden und ernannt worden ist. 

Ob der Kulturredakteur Hans Haider, der von Bundeskanzler Schüssel in das Planungsbüro für das Gedenkjahr 2005 entsandt wurde, als Regierungs- oder als Kanzlerbeauftragter zu betrachten ist, würde uns ebenso interessieren.

Dann gibt (oder: gab?) es noch die Regierungsbeauftragte für Pflege- und Altenbetreuung, die ehemalige steirische Landeshauptfrau Waltraud Klasnic. Anfang August 2006 wurde sie nach Medienberichten zur Pflegebeauftragten der Bundesregierung ernannt. In einem Interview mit der Zeitschrift „Berater aktuell“ (Nr. 1/2007), herausgegeben von der S-Bausparkasse, spricht Klasnic von einem zweimonatigen Arbeitsprozess, in den 145 Organisationen eingebunden waren, und von „nachhaltigen Lösungsansätzen“, die dabei erzielt wurden.

Allerdings wurde Klasnic zeitgleich auch als Leiterin des ÖVP-Pflege-Arbeitskreises genannt, hat also entweder zwei Initiativen geleitet oder doch nur eine – aber welche?

 

 

Da auch die neue Bundesregierung bzw. Sie als Bundeskanzler an die Ernennung von neuen Regierungsbeauftragten (für den Klimaschutz) gedacht  haben, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1). Auf welche gesetzliche Grundlagen stützt sich die Einrichtung von Regierungsbeauftragten?

 

2). Bedarf es zur Einsetzung von Regierungsbeauftragten eines Beschlusses der Bundesregierung?

 

3). Wenn ja, bei welchen der im Betreff genannten Regierungsbeauftragten liegt ein entsprechender Beschluss der Bundesregierung vor?

 

a)     Maria Schaumayer

b)     Ernst Sucharipa (verstorben)

c)      Erhard Busek

d)     Egon Blum

e)     Richard Schenz

f)        Ernst Strasser

g)     Werner Schwarz

h)      Prof. Leibetseder

i)        Susanne Riess-Passer

j)        Mares Rossmann

k)      Hans Haider

l)        Waltraud Klasnic

m)    N.N.,  E-Government und IT-Fragen.

 

4). Gibt es für die Einzelnen, unter 3). genannten Personen Werkverträge – und wenn ja, wie lauten diese im Einzelnen?

 

5). Bei welchen von den unter 3). genannten Personen gibt es eine aus einem Vertrag oder Beschluss resultierende Befristung ihrer Tätigkeit?

 

6). Welche der unter 3). genannten Personen üben ihre Funktion zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung aus?

 

7). Gibt oder gab es seit dem Jahr 2000 weitere Regierungsbeauftragte, die unserer Aufmerksamkeit entgangen sind?

 

8). Von welchen der unter Frage 3 genannten bzw. allenfalls durch Frage 7 ergänzten Regierungsbeauftragten wurden  Arbeitsberichte bzw. Ergebnisse über ihre Tätigkeit geliefert?

 

9). Wurden bzw. werden diese Berichte bzw. Ergebnisse dem Ministerrat vorgelegt?

 

10). Welche der unter 3 bzw. 7 genannten Personen haben für ihre Tätigkeit eine

a)     Unterstützung in Form von Abgeltung für Personal- und Sachaufwand erhalten

b)     Abgeltung ihrer persönlichen Aufwendungen

 

erhalten und wie gliedern sich diese finanziellen Aufwendungen im Einzelnen auf?

 

11). Durch welche Ansätze im Budget der Bundesregierung wurden bzw. werden diese Aufwendungen abgegolten?

 

12). Können Sie sich vorstellen, dass in Zukunft Regierungsbeauftragte ihre Berichte bzw. Arbeitsergebnisse auch dem Parlament (Nationalrat und Bundesrat) zuleiten?