869/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.05.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Ausbau des Öffentlichen Verkehrs

 

 

Aus Gründen der Energieeffizienz, der Verkehrssicherheit und des Klimaschutzes spielt der Ausbau des Öffentlichen Verkehrs kombiniert mit einer an den Bedürfnissen der Menschen orientierten Siedlungs- und Verkehrsplanung die zentrale Rolle für die längerfristige Garantie einer nachhaltigen und kostengünstigen, leistbaren Mobilität. Sie selbst beabsichtigen einen Zuwachs im Personenverkehr der ÖBB von 15 Prozent bis 2012.

 

Dabei bilden baulichen Maßnahmen und die Anschaffung von Fahrzeugen nur einen Teil des nötigen Attraktivierungsprogramms. Zentral für die Qualität des Öffentlichen Verkehrs sind möglichst dichte Taktfahrpläne und kurze Umsteigevorgänge sowie Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Mobilitätsformen (Fahrradtransport, Park&Ride, Carsharing, ...).

 

In Form der Zahlung von Gemeinwirtschaftlichen Leistung an die ÖBB trägt der Bund bereits einen erheblichen Anteil der Finanzierung von Verkehrsdiensten. Genauso wesentlich sind auch dynamische Organisations- und Finanzierungsmodelle der Verkehrsverbünde, die von Ländern und Gemeinden finanziert werden. Für innovative Angebote, z.B. Regionalverkehrskonzepte, stellt der Bund auch in Zukunft im Rahmen des ÖPNRV-Gesetzes nur 11 Millionen Euro zur Verfügung. Wiederholt verwiesen Sie in diesem Zusammenhang auf vermehrte Mittel für den ÖV durch die Erhöhung der Mineralölsteuer (MÖSt), deren gestiegene Ertragsanteile die Länder und Gemeinden nach Ihrem Wunsch für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs verwenden sollten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


 

ANFRAGE:

 

 

1.             Wann wird die Bundesregierung die in der letzten Legislaturperiode gescheiterte Reform der Organisation und Finanzierung des Öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs vornehmen? Wann wird ein Entwurf einer Novelle des ÖPNRV-Gesetzes zur Begutachtung ausgesandt und welche Eckpunkte wollen Sie dabei einbringen?  

 

2.             Auf welche Weise werden Sie darauf dringen und mit welchen legistischen Maßnahmen werden Sie dafür sorgen, dass die Effizienzpotenziale beim Öffentlichen Verkehr ausgeschöpft werden und es zu einem transparenteren Finanzierungssystem mit mehr Eigenverantwortung der Aufgabenträger kommt?

 

3.             Wie hoch beläuft sich jeweils in Summe der nun gestiegene Ertragsanteil der Länder und Gemeinden an der MÖSt? In welcher Höhe bewegen sich die Steigerungsraten und die Zuwächse in absoluten Zahlen, wenn insgesamt 440 Millionen Euro zusätzlich aus dem Titel MÖSt eingenommen werden sollen?

 

4.             Welche Beträge fließen aus diesem Titel a) zuletzt, b) in erhöhter Form den einzelnen Bundesländern zu (bundesländerspezifische Aufschlüsselung der Ertragsanteile 2006 und der künftigen Ertragsanteile)?

 

5.             Durch welche politisch „wasserdichten“ Maßnahmen werden Sie die Länder dazu verpflichten, die gestiegenen Ertragsanteile der MÖSt für den Ausbau des Öffentlichen Verkehrs zu verwenden, wenn einzelne Länder argumentieren, bereits jetzt erheblich mehr für den ÖV aufzuwenden, als die Ertragsanteile der MÖSt ausmachen?

 

6.             Warum streben Sie nicht an, im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes eine verpflichtende Verwendung der Mittel oder eine Verpflichtung zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs in quantifizierter, evaluierbarer Form zu verankern?