871/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.05.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend SchwerarbeiterInnenpension

 

Die von Ihrer Amtsvorgängerin bzw. der ÖVP-FPÖ-BZÖ-Koalition eingeführte Schwerarbeiterpension ist seit 1.1.2007 in Kraft.  Nach Ihren Angaben im Budgetausschuss hat es bis zum April 2007  rund 100 Anträge bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und ca. 80 Anträge bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) gegeben.

 

Einer Meldung des ORF- Radios zufolge hat es im Frühjahr 2007 auch tatsächlich der erste Versicherte geschafft, die Schwerarbeitspension zu erhalten.

 

Wenn man bedenkt, dass die Schwerarbeiterpension eigentlich schon 2005 in Kraft treten sollte (Werner Amon, ÖVP :“Es ist nicht erklärbar, warum die Schwerarbeiterregelung erst mit 2006 in Kraft treten soll!“) bzw., dass ursprünglich daran gedacht war, den Andrang mit 5 Prozent der Neuzugänge zu begrenzen (was je nach Interpretation 6.000 oder mehr Schwerarbeiterpensionen ermöglicht hätte), dann sollten wir ja vielleicht schon erfreut sein, dass es die „Leichtarbeiter“ des BZÖ überhaupt geschafft haben,  eine Schwerarbeiterpensionsregelung zuwege zu bringen.

 

Allerdings hat sich auch die neue Bundesregierung zur Schwerarbeiterpension Ziele gesetzt:

 

„Es wird geprüft, ob die Lebenserwartung einiger Schwerarbeitergruppen signifikant geringer ist als die anderer Arbeitnehmergruppen. Für den Fall des Nachweises eines deutlichen Unterschiedes sollen Schwerarbeiterpensionen dahingehend neu gestaltet werden, dass bei Einbeziehung der Lebenserwartung ein abschlagsfreier Pensionsantritt ermöglicht wird.“ 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 


ANFRAGE:

 

 

1). Wie viele Personen haben bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung einen Antrag auf Schwerarbeiterpension gestellt?

 

2). Wie viele Personen haben bis zum 1.1.2007 einen Antrag auf Schwerarbeiterpension gestellt?

 

3).  Wie vielen Personen wurde bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung eine Schwerarbeiterpension zuerkannt?

 

4).  Nach welchen Berufsgruppen gegliedert wurden

a)     Anträge gestellt,

b)     Schwerarbeiterpensionen zuerkannt?

 

5). Wie viele Anträge auf Schwerarbeiterpension wurden abgelehnt?

 

6). Wie viele Anträge auf Schwerarbeiterpension wurden abgelehnt, weil die Schwerarbeitsjahre vor dem 40. Lebensjahr absolviert wurden?

 

7). Wie viele Versicherte haben um Prüfung angesucht, ob Schwerarbeitspension vorliegt?

 

8). Welche Mängel der bisherigen Regelung wurden durch die Pensionsversicherungsträger festgestellt?

 

9). Haben Sie den Prüfauftrag betreffend unterschiedlicher Lebenserwartung bereits vergeben?

 

10). Wenn ja, wie und durch wen soll die unterschiedliche Lebenserwartung bezüglich bestimmter Berufsgruppen erhoben werden?

 

11).  Welche Änderungen der SchwerarbeiterInnenregelung beabsichtigen Sie – unabhängig von der unterschiedlichen Lebenserwartung von Berufsgruppen?

 

12). Gibt es eine Arbeitsgruppe oder Kommission, welche die Schwerarbeiterregelung laufend evaluiert? Wenn ja, wie setzt sich diese zusammen? Wenn nein, warum nicht?

 

13). Planen Sie Änderungen der Schwerarbeiterregelung, die Frauen vor 2010 eine Zugangsmöglichkeit zu einer SchwerarbeiterInnenpension schafft?

 

14). Planen Sie sonstige Änderungen der Schwerarbeiterpension?

 

15). Wurde eine Untersuchung über die Lebenserwartung von SchwerarbeiterInnen  gemäß Koalitionsabkommen von Ihnen in Auftrag gegeben? Wenn ja, wie lautet der Arbeitsauftrag?

 

16). Wer wurde mit der Untersuchung beauftragt?

 

17). Wann ist mit den Ergebnissen der Untersuchung zu rechnen?