924/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dietmar Keck, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend „Erfassung der Zahl von HauptschullehrerInnen in ‚ungeprüften’ Fächern"
Den
Ergebnissen und Schlussfolgerungen der letzten Pisa-Studie und der seither in
diesem
Zusammenhang
erfolgten öffentlichen Diskussion zufolge,
besteht im Bereich des
österreichischen Schulwesen
erheblicher Korrekturbedarf.
Vor allem, da man bei uns die „Ressource
Wissen" stets als einen der wichtigsten Rohstoffe
bezeichnet, erscheint es immens wichtig, allen Menschen auch in Zukunft solide,
kostenfreie
und auf höchstem Niveau erfolgende Ausbildungsmöglichkeiten anbieten zu können.
Nach einem Jahrzehnt der, nunmehr
auch durch „Pisa" dokumentierten,
Falschausrichtung
der heimischen Bildungspolitik kann dies möglicherweise durch die Implementierung
neuer
Schulformen bzw. -angebote, wie sie z.B. in Frankreich oder Finnland seit
Jahrzehnten
Anwendung finden, erreicht werden. Daneben
erscheint aber auch dringend notwendig, eine
kritische Analyse des Ist-Zustandes im Schulwesen Österreichs vorzunehmen.
Dies
befolgend, wurde bereits am 2. März 2006 eine parlamentarische Anfrage
(Ziff. 4028/J
XXII GP) betreffend „Unterricht von HauptschullehrerInnen in
fremden Fächern" an die
Bundesministerin gerichtet. Hier wurde unter anderem die Frage gestellt, wie
viele
HauptschullehrerInnen in Oberösterreich
und in Linz an Hauptschulen in Schulfächern
unterrichten, für die sie nicht geprüft sind.
In der Beantwortung
(Ziff. 3980/AB XXII GP) konnte dies jedoch nicht
beantwortet werden,
da „in der
Schulsoftware eine derartige Auswertung nicht verfügbar
ist." (Zitat Beantwortung).
Die
unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende Anfrage.
Anfrage
§
Um welche
Software handelt es sich, mit der laut parlamentarischer
Anfragebeantwortung 3980/AB XXII
GP seitens des
Bundesministeriums keine
Erhebung jener LehrerInnen in Oberösterreich
und Linz gemacht werden kann, die in
Hauptschulen in
Gegenständen unterrichten, für die sie keine Prüfung aufweisen?
Gefragt wird nach Titel der Software, Versionsnummer und Softwarehersteller.
§
Stützt sich die Ministerin bei der Beantwortung der Anfrage
auf Informationen aus
dem eigenen Hause oder auf solche aus dem Landesschulrat für Oberösterreich?
§
Handelt es sich bei der, in der Beantwortung angeführten,
Software um eine solche,
die ausschließlich in Verwendung des BMWUK steht, oder
handelt es sich dabei um
das Programmpaket
e*SA, das seit geraumer Zeit vom Landesschulrat für
Oberösterreich zur Schulverwaltung
eingesetzt wird?
§
Wie die, via
Internet öffentlich zugängliche, Bedienungsanleitung des
Programmpaketes e*SA dokumentiert, werden hiermit scheinbar nicht nur
SchülerInnendaten verwaltet, sondern
auch Daten der LehrerInnen und
Informationen über jene
Gegenstände, die in den einzelnen Schuljahren von ihnen
unterrichtet werden.
Ist dies der Bundesministerin bekannt?
§ Welche Daten werden durch e*SA erfasst?
§ Stimmt es, dass in e*SA auch exakte Angaben zur Ausbildung bzw. Qualifikation der einzelnen abgebildeten LehrerInnen erfasst werden?
§ Welche LehrerInnen-Daten werden durch e*SA erfasst?
§
Zu welchem Zweck werden Daten über die Qualifikation
der einzelnen LehrerInnen
erfasst?
§
Stimmt es, dass in e*SA erfasst wird, welcheR LehrerIn in welchem
Schuljahr
welchen
Unterrichtsgegenstand unterrichtet?
§ Wenn ja, zu welchem Zweck werden diese Daten erfasst?
§
Für den Fall, dass in e*SA beides - Daten
zur Ausbildung der LehrerInnen und
unterrichtete Fächer -
erfasst werden, warum ist es derzeit nicht möglich, aus
diesen Informationen einen Beantwortung der Frage nach der Zahl der
HS-Lehrerlnnen, die ohne
entsprechende Prüfung einen Gegenstand unterrichten
zu beantworten?
§ Ab wann wird eine Erhebung dieser Zahl mit Hilfe einer Software möglich sein?
§ Warum wurde bisher nicht Sorge dafür getragen, eine, vor allem im Hinblick auf die Qualität des Unterrichts immens wichtige, Erhebungsmöglichkeit der Zahl aller LehrerInnen, die an Hauptschulen in Fächern unterrichten, über die sie keine Prüfung verfügen, zu erhalten?
§
Warum konnte zur Beantwortung der Frage 1 der Anfrage 4028/J XXII GP keine
andere Erhebungsform
als jene mit Hilfe einer Software gewählt werden?
§ Falls eine Erhebungsmöglichkeit auf anderem Wege besteht: Wieviele LehrerInnen unterrichten in den Hauptschulen in Oberösterreich und Linz in Gegenständen, für die sie keine Prüfung haben?
§ Wieviele HauptschullehrerInnen unterrichten zum Stichtag 1. Mai 2007 in folgenden Linzer Schulen (aufgegliedert nach Schulen)
§ Wieviele HauptschullehrerInnen unterrichten zum Stichtag 1. Mai 2007 in folgenden Linzer Schulen (gegliedert nach Schulen) in Gegenständen, für die sie keine Prüfung aufweisen?
§
Hauptschule 3, Stelzhamerschule
Hauptschule 5, Otto-Glöckel-Schule
Hauptschule 10, Zeppelinschule
Hauptschule 11, Diesterwegschule
Hauptschule 12, Harbachschule
Hauptschule 14, Spalierhofschule
Hauptschule 15, Jahnschule
Hauptschule 17,
Dr.-Karl-Renner-Schule
Hauptschule 18, Dr.-Karl-Renner-Schule
Hauptschule 22, Dr.-Ernst-Koref-Schule
Hauptschule 23, Ebelsberg Schule
Hauptschule 24, Auhofschule
Hauptschule 26, Ferdinand-Hüttner-Schule
Hauptschule 27, Bertha-von-Suttner-Schule
Sporthauptschule
Hauptschule
der FranziskanerInnen
Hauptschule
der Kreuzschwestern
Übungshauptschule der Diözese
Übungshauptschule des Bundes
Freie Waldorfschule
§
Ist der
Ministerin bekannt, dass seitens der österreichischen Pädagogischen
Akademien (z.B. Pädagogische
Hochschule der Diözese Linz) Akademielehrgänge zum Erwerb eines sog. „Drittfachs" angeboten werden.
§
Wie ist es aus
Sicht der Ministerin zu rechtfertigen, dass hier umfangreiche
Voraussetzungen verlangt werden (Lehrveranstaltungen im Umfang von 40
Wochenstunden, 70h Unterrichtspraxis,
Mindeststudiendauer 4 Semester, usw.), um in einem dritten Gegenstand
unterrichten zu dürfen, während an diversen Schulen LehrerInnen zum „Ausgleich von Beschäftigungsschwankungen" in Gegenständen unterrichten dürfen, für die sie ungeprüft sind?
§ Wie ist es aus Sicht der Ministerin zu beurteilen, dass es in der Hauptschule (auch nach Auskunft in der Anfragebeantwortung 3980/AB XXII GP) üblich ist, unter gewissen Umständen LehrerInnen zum Unterricht in Gegenständen einzusetzen, für die sie keine Prüfung aufweisen, während dies in der AHS-Unterstufe unmöglich ist?