925/J XXIII. GP
Eingelangt am
06.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dietmar Keck, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend „Stundenkontingente
für die Linzer
Pflichtschulen"
Die
derzeitige Diskussion über die Implementierung neuer Schulformen
ist ein Ansatz
für die notwendigen Reformen im österreichischen Schulsystem. Nicht erst
seit
Beginn dieser Debatte steht fest: Das Bildungsangebot muss besser den aktuellen
Bedürfnissen der Gesellschaft
angepasst werden. Nur so kann allen Kindern ein
chancengleicher Zugang zu Bildung ermöglicht werden. Eine fundierte, umfassende
Ausbildung soll die individuellen Talente und Begabungen jeder/jedes einzelnen
Schülerin hervorheben und fördern, denn sie bilden unser Arbeitskräftepotential von
morgen und sind damit auch künftigen
Stützen unserer Gesellschaft.
Ein effizienter und
bildungspolitischen Erfordernissen entsprechender Einsatz der
verfügbaren
Ressourcen, Stundenkontingente, ist daher von besonderer Wichtigkeit.
Diesem
Grundsatz folgend, wurde im Linzer Gemeinderat bereits am 30. Juni 2005
eine Resolution an
den Landesschulrat für OÖ betreffend die Gewährung von
Informationen über zugewiesene Stunden- und
Sonderstundenkontingente an die
OÖ. Pflichtschulen bzw. an jene der
Stadt Linz einstimmig verabschiedet.
Nachdem der
Landesschulrat für OÖ der Stadt Linz
dennoch keine Informationen zur
Verfügung stellte, wurde in weiterer Folge am
21. September 2005 eine
parlamentarische Anfrage mit dem Titel „Zugewiesene Stunden- und
Sonderstundenkontingente an die oö.
Pflichtschulen - Auswirkungen auf
Raumbedarf"
(Ziff. 3435/J - NR/2005) an die damalige Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur gerichtet.
Ihr wurde unter anderem die Frage
gestellt, wie hoch die zugewiesenen Stunden-
und Sonderstundenkontingente für
den Bezirk Linz Stadt gegliedert nach Schultyp
pro Schülerin sowie für jede einzelne Linzer Pflichtschule im
Detail seien. In der
Beantwortung (Ziff. 3403/AB XXII GP) wurde
dies jedoch nicht beantwortet, da es „im
Pflichtschulbereich
keine Zuweisung von Stundenkontingenten gibt". Weiters heißt
es, dass der Gesamtstellenplan (d.h. es gibt keine Trennung nach Schularten)
aufgrund der Vereinbarungen zum
Finanzausgleich von den Ländern vorgelegt wird.
Gemäß Gesetzeslage arbeitet der Landesschulrat
für Oberösterreich jedoch als
Schulbehörde des
Bundes und unterliegt damit der Auskunftspflicht gegenüber der
zuständigen Bundesministerin.
Die
unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Unterricht,
Kunst und Kultur nachstehende Anfrage.
Anfrage
Wie
hoch sind pro Linzer Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnischer Schule im
Schuljahr 2006/07
gegliedert nach Schulstufen
■ die Stundenkontingente für normalen Unterricht?
■ die Stundenkontingente für Muttersprachlichen Unterricht?
■ die Stundenkontingente für Besondere Sprachförderung?
■ die
Stundenkontingente für die seit Herbst 06 bestehende neue
Sprachförderung?
■ die Stundenkontingente für die Nachmittagsbetreuung?
■ die
Stundenkontingente für andere Maßnahmen, die
noch nicht gesondert
angeführt wurden?