933/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Auslagerung von Personalkosten an Universitäten

 

In Zeiten von knappen Budgets gibt es die Tendenz Personalkosten auszulagern und auf Personal zurückzugreifen, deren eigentliche ArbeitgeberInnen andere Unternehmen sind. Soweit das Unternehmen sind, die zur Arbeitskräfte-überlassung auch tatsächlich berechtigt sind, ist das eine mögliche Form um einen vorübergehend höheren Personalbedarf abzudecken. Wenn ArbeitnehmerInnen, die offiziell bei Unternehmen ohne Berechtigung zur Arbeitskräfteüberlassung beschäftigt sind, über viele Jahre ausschließlich an einer Universität und überhaupt nie bei ihrem tatsächlichen Arbeitgeber arbeiten, dann stellen sich eine Reihe von Fragen.

 

Diese Form von indirekter Beschäftigungsverhältnisse bringt enorme Nachteile für das Personal mit sich. Es bleibt für die einzelnen ArbeitnehmerInnen oft auch unklar, wer der oder die eigentliche ArbeitgeberIn ist und somit für die Personalangelegenheiten zuständig ist. Die Möglichkeit, die Kosten für zusätzlichen Personalbedarf auf das Sachkostenbudget zu verlagern und die benötigte Arbeitsleistung in Form von Dienstleistungen zuzukaufen, bringt massive Nachteile für die ArbeitnehmerInnen mit sich.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Unter welchen Voraussetzungen darf an einer Universität administratives Personal eingesetzt werden, das formal bei einem anderen Unternehmen beschäftigt ist?

 

2.      Unter welchen Voraussetzungen darf an einer Universität administratives Personal eingesetzt werden, das bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt ist?

 

3.      Unter welchen Voraussetzungen darf an einer Universität administratives Personal eingesetzt werden, das über eine sogenannte Drittmittelfinanzierung beschäftigt ist?

 

4.      Was wird getan, um zu verhindern, dass Personalkosten zu Sachkosten werden, in dem die Kosten für die erbrachte Arbeitsleistung des ständig und ausschließlich an der Universität tätigen, jedoch formal bei anderen Unternehmen beschäftigten Personals, von deren Unternehmen in Form von Honorarnoten abgerechnet werden?

 

5.      Welche Drittmittelfinanzierung hat es am Institut des Zentralen Informatik Dienstes der TU Wien seit dem Jahr 2000 gegeben und woher kamen diese Drittmittel?

 

6.      Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine Beschäftigung an der TU Wien im Rahmen eines Drittmittelprojektes zulässig ist?

 

7.      Welche Konsequenzen könnte eine möglicherweise illegale Beschäftigung von administrativem Personal an der TU über eine externe Leiharbeits-firma ohne entsprechende Gewerbekonzession für die verantwortlichen EntscheidungsträgerInnen an den Universitäten haben?

 

8.      Welche institutionellen Maßnahmen sieht die Universitätspolitik vor um Mobbing auch bereits präventiv entgegen zu wirken?

 

9.      Welche Konsequenzen hätte die Umgehung von öffentlichen Stellenausschreibungen an Universitätsinstituten für die verantwortlichen EntscheidungsträgerInnen?

 

10.    Wie viele öffentliche Stellenausschreibungen hat es für den Zentralen   Informatikdienst der TU Wien seit dem Jahr 2000 gegeben? Bitte listen Sie alle öffentlichen Ausschreibungen mit ihrem Erscheinungsdatum auf.

 

11.    Wie viele Neuanstellungen hat es beim Zentralen Informatikdienst seit dem Jahr 2000 gegeben? Bitte listen Sie alle neu angestellten MitarbeiterInnen namentlich auf?

 

12.    Wurde die Gleichbehandlungsstelle der TU mit allen diesen Neuanstellungen im Zentralen Informatikdienst befasst?

 

13.    Wie viele Personen wurden beim Zentralen Informatikdienst über  Drittmittelprojekte bisher beschäftigt? Bitte listen Sie alle diese MitarbeiterInnen namentlich auf.

 

14.    Wie viele Leih- oder Zeitarbeitskräfte wurden beim Zentralen Informatikdienst seit dem Jahr 2000 beschäftigt? Bitte listen Sie alle diese Leih- oder Zeitarbeitskräfte und deren Leih- oder Zeitarbeitsunternehmen namentlich auf.