937/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sylvia Rinner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend das Gefahrenzeichen „Achtung Falschfahrer" („Geisterfahrer")

Am 26. September 2006 trat mit der Änderung der StVO 1960, BGBl I Nr. 152/2006 das Gefahrenzeichen „Achtung Falschfahrer" („Geisterfahrer"), siehe Abb., in Kraft.

Es steht zu befürchten, dass dieses Gefahrenzeichen zu gefährlichen Missverständnissen hinsichtlich seiner Bedeutung führt und eine gefahrengerechte Reaktion verhindert. So konnten SchülerInnen einer Fahrschule, wie der ORF in der Sendung „Wie bitte?" vom 23. April 2007 berichtete, die Bedeutung des Verkehrszeichens nicht bzw. nicht richtig lösen. Das Gefahrenzeichen wurde als „das schaut so aus, als ob das [Auto] von oben kommt" beschrieben, eine Darstellung, die, auch im Hinblick auf die vom Volksmund geführte Bezeichnung „Achtung, vom Himmel fallende Autos", nicht gänzlich unerwartet ist.

Auf die Frage, wie laut diesem Schild richtig zu reagieren wäre, gaben die FahrschülerInnen an, dass der Geisterfahrer, gemäß der Abbildung, zwischen den beiden Autos durchzulassen wäre. Richtigerweise ist aber auf die rechte Fahrspur zu wechseln, um eine Kollision zu vermeiden.

Weiters ist Österreich international in der Anwendung dieses Gefahrenzeichens isoliert, da in keinem anderen Staat ein auch nur ähnliches Verkehrszeichen im Zusammenhang mit Geisterfahrern gebräuchlich ist.

Auch hier werden gefährliche Missverständnisse insbesondere für ausländische Verkehrsteilnehmer gefördert, die gezeigte Konstellation der drei Autos auf dem Schild international nur einer Situation entspricht, nämlich der Bildung einer Rettungsgasse, also der Räumung der Mitte der Richtungsfahrbahn für die Durchfahrt von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen.

Trotzdem soll das Gefahrenzeichen in Österreich flächendeckend in elektronische Überkopfanzeigen eingebaut werden, bzw. ist es in Tirol bereits installiert. Die ASFINAG warnte bereits vor Einführung, dass die Umrüstung mit beträchtlichen Kosten verbunden sein werde.


Das Verkehrszeichen ist, ebenso wie der von Ihnen bereits eingestellte Pilotversuch zur Einführung von Tempo 160 km/h, auf eine Initiative Ihres Amtsvorgängers zurückzuführen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.   Werden Sie das Gefahrenzeichen „Achtung Falschfahrer" einer Evaluierung unterziehen?

2.                          Wie beurteilen Sie die Erkennbarkeit einer Geisterfahrer-Situation auf dem Gefahrenzeichen „Achtung Falschfahrer"?

3.                          Wie beurteilen Sie den Umstand, dass das Gefahrenzeichen „Achtung Falschfahrer" international nicht gebräuchlich ist bzw. offensichtlich falsch verstanden wird?

4.            Welche Kosten sind bereits durch die Umrüstung der elektronischen Überkopfanzeigen entstanden und welche werden bei der geplanten flächendeckenden Umrüstung entstehen?

5.                          Werden Sie weitere Maßnahmen Ihres Amtsvorgängers einer Evaluierung unterziehen?