946/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag a Melitta Trunk, Drin Sabine Oberhauser und

GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend Vergabe von Kassenverträgen an Gynäkologinnen "

Die freie Wahl, ob eine Frau zu einem Kassengynäkologen oder einer Kassengynäkologin gehen kann, ist derzeit nicht gewährleistet. Es gibt zwar Privatärztinnen, es wäre jedoch notwendig, bei der Vergabe von Kassenstellen verstärkt darauf zu achten, dass Gynäkologinnen zu Planstellen kommen. Derzeit ist es von den finanziellen Möglichkeiten der Frauen abhängig, ob sie sich den Wunsch, zu einer Gynäkologin zur Untersuchung zu gehen erfüllen können.

Um allen Menschen die gleichen Möglichkeiten zu geben am Gesundheitswesen teilzuhaben, ist es notwendig, Ärztinnen in diesem sensiblen Bereich stärker zu fördern.

Die Verordnung des BMSG über die Reihung der ärztlichen und zahnärztlichen BewerberInnen um Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern wurde 2005 soweit geändert, dass nun auf die Geschlechterquote im jeweiligen Fachgebiet Rücksicht genommen werden muss. Dennoch ist die Versorgung mit Gynäkologinnen in manchen Bundesländern absolut unzufriedenstellend.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.   Wie viele Gynäkologinnen mit Kassenvertrag gab es - aufgelistet nach Bundesländern und Sozialversicherungsträgern (inklusive Prozentsatz an allen GynäkologInnen des Bundeslandes) - in den Jahren 2004, 2005 und 2006?

2.   Wie viele Gynäkologinnen mit Kassenvertrag gibt es - aufgelistet nach Bezirks- und Landeshauptstädten und Sozialversicherungsträgern - in den Jahren 2004, 2005 und 2006 in Österreich?


 

3.   Hat die Änderung der Reihungskriterien-Verordung in den verschiedenen Fachgebieten und im Speziellen bei GynäkologInnen den erwünschten Effekt gebracht?

4.             Wenn ja, welche?

5.             Wenn nein, welche Schritte werden Sie veranlassen?