949/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Jakob Auer,
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
verpflichtende Standardausstattung von neuen Kraftfahrzeugen mit einem Handfeuerlöscher
Allein
in Oberösterreich musste die Feuerwehr im Vorjahr im Schnitt
einmal pro Tag zu einem Fahrzeugbrand ausrücken. Meist
enden die Fahrzeugbrände für Personen glimpflich, im heurigen Jahr
starben jedoch zwei junge Frauen in den Flammen. Abgesehen von den menschlichen
Tragödien, welche mit solchen Unfällen verbunden sind, verursachen
Fahrzeugbrände hohe Unfallkosten.
Einer Erhebung des ÖAMTC zufolge ist österreichweit nur jeder fünfte PKW mit einem Feuerlöscher ausgestattet. Dabei spricht für mehr als 40 Prozent aller PKW- Lenker
grundsätzlich nichts gegen das Mitführen eines Feuerlöschers im Auto und mehr als zwei Drittel aller befragten Lenker erachten sogar
eine gesetzliche Verpflichtung, einen Feuerlöscher mitzuführen, als „sehr sinnvoll" oder „eher sinnvoll".
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen die oben genannte Problematik von Fahrzeugbränden bekannt?
2. Welche Initiativen setzen Sie, um die schweren Unfallfolgen bei Fahrzeugbränden in Zukunft zu minimieren?
3. Sehen Sie
die Möglichkeit, bei Neuwagen die Ausstattung mit einem
Handfeuerlöscher gesetzlich vorzuschreiben?
Wenn
ja, in welchem Zeitraum?
Wenn nein, warum
nicht?
4. Sind Sie auch der Meinung, dass die Kosten für Anschaffung und Wartung von Handfeuerlöschern, ähnlich wie bei Verbandszeug und Pannendreieck, im
Vergleich zu den Unfallkosten bei Fahrzeugbränden sich nur im marginalen Bereich bewegen?
5. Sehen Sie die Möglichkeit zwecks
sachgemäßer Bedienung des Handfeuerlöschers
eine Löschausbildung im Rahmen der Fahrschulausbildung gemeinsam mit den Feuerwehren
durchzuführen?
Wenn ja, wann kann
diese eingeführt werden?
Wenn nein, warum nicht?