949/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.06.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Jakob Auer,
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend verpflichtende Standardausstattung von neuen Kraftfahrzeugen mit einem Handfeuerlöscher

Allein in Oberösterreich musste die Feuerwehr im Vorjahr im Schnitt einmal pro Tag zu einem Fahrzeugbrand ausrücken. Meist enden die Fahrzeugbrände für Personen glimpflich, im heurigen Jahr starben jedoch zwei junge Frauen in den Flammen. Abgesehen von den menschlichen Tragödien, welche mit solchen Unfällen verbunden sind, verursachen Fahrzeugbrände hohe Unfallkosten.
Einer Erhebung des
ÖAMTC zufolge ist österreichweit nur jeder fünfte PKW mit einem Feuerlöscher ausgestattet. Dabei spricht für mehr als 40 Prozent aller PKW- Lenker grundsätzlich nichts gegen das Mitführen eines Feuerlöschers im Auto und mehr als zwei Drittel aller befragten Lenker erachten sogar eine gesetzliche Verpflichtung, einen Feuerlöscher mitzuführen, als sehr sinnvoll" oder eher sinnvoll".

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.             Ist Ihnen die oben genannte Problematik von Fahrzeugbränden bekannt?

2.             Welche Initiativen setzen Sie, um die schweren Unfallfolgen bei Fahrzeugbränden in Zukunft zu minimieren?

3.      Sehen Sie die Möglichkeit, bei Neuwagen die Ausstattung mit einem Handfeuerlöscher gesetzlich vorzuschreiben?
Wenn ja, in welchem Zeitraum?
Wenn nein, warum nicht?

4.   Sind Sie auch der Meinung, dass die Kosten für Anschaffung und Wartung von Handfeuerlöschern, ähnlich wie bei Verbandszeug und Pannendreieck, im


Vergleich zu den Unfallkosten bei Fahrzeugbränden sich nur im marginalen Bereich bewegen?

5.  Sehen Sie die Möglichkeit zwecks sachgemäßer Bedienung des Handfeuerlöschers eine Löschausbildung im Rahmen der Fahrschulausbildung gemeinsam mit den Feuerwehren durchzuführen?
Wenn ja, wann kann diese eingeführt werden?
Wenn nein, warum nicht?