953/J XXIII. GP
Eingelangt am 12.06.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Broukal
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Studienbeihilfe
Der
Nationalrat beschloss am 6. Juni 2007 eine Erhöhung der Studienbeihilfe um
12 %. Laut
Aussendung des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vom 8. Juni 2007
erhält derzeit ein(e) StudienbeihilfenempfängerIn im Durchschnitt
monatlich € 275,- und ab
September 2007 € 308,- monatlich. Wer beispielsweise derzeit eine
Studienbeihilfe von
€ 606,- erhält, bekommt ab September 2007 eine monatliche
Studienbeihilfe von € 679,-.
Jährlich beträgt die Beihilfe dann € 8.148,-, dazu kommt wie
bisher der Ersatz der
Studienbeiträge in Höhe von € 726,72.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Forschung
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Personen bekamen im letzten ausbezahlten Monat eine
Studienbeihilfe oder
einen Studienzuschuss
- bitte getrennt bekannt geben?
2.
Bei wie vielen Personen wurde im Rahmen der Berechnung des
Auszahlungsbetrages
nach § 30 StudFG
keine Familienbeihilfe abgezogen?
3. Wie hoch war der durchschnittliche tatsächlich ausbezahlte Betrag an Studienbeihilfe?
4. Wie hoch war der durchschnittliche tatsächlich ausbezahlte Betrag an Studienzuschuss?
5.
Wie hoch war
der tatsächlich ausbezahlte Betrag an Studienbeihilfe, wenn die
Auszahlungen der Höhe nach geordnet
und dann nach Dezilen unterteilt werden, im
Durchschnitt jedes Dezils?