953/J XXIII. GP

Eingelangt am 12.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Broukal

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Studienbeihilfe

Der Nationalrat beschloss am 6. Juni 2007 eine Erhöhung der Studienbeihilfe um 12 %. Laut
Aussendung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vom 8. Juni 2007
erhält derzeit ein(e) StudienbeihilfenempfängerIn im Durchschnitt monatlich € 275,- und ab
September 2007 € 308,- monatlich. Wer beispielsweise derzeit eine Studienbeihilfe von
€ 606,- erhält, bekommt ab September 2007 eine monatliche Studienbeihilfe von € 679,-.
Jährlich beträgt die Beihilfe dann € 8.148,-, dazu kommt wie bisher der Ersatz der
Studienbeiträge in Höhe von € 726,72.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Forschung nachstehende

Anfrage:

1.   Wie viele Personen bekamen im letzten ausbezahlten Monat eine Studienbeihilfe oder
einen Studienzuschuss - bitte getrennt bekannt geben?

2.                            Bei wie vielen Personen wurde im Rahmen der Berechnung des Auszahlungsbetrages
nach § 30 StudFG keine Familienbeihilfe abgezogen?

3.                            Wie hoch war der durchschnittliche tatsächlich ausbezahlte Betrag an Studienbeihilfe?

4.                            Wie hoch war der durchschnittliche tatsächlich ausbezahlte Betrag an Studienzuschuss?

5.                            Wie hoch war der tatsächlich ausbezahlte Betrag an Studienbeihilfe, wenn die
Auszahlungen der Höhe nach geordnet und dann nach Dezilen unterteilt werden, im
Durchschnitt jedes Dezils?