980/J XXIII. GP

Eingelangt am 18.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Vorgänge um die Wirtschaftsengineering Burgenland GmbH

Im Bericht der Volksanwaltschaft aus dem Jahr 2006 werden im Kapitel 7.1.7.4 die Vorgänge rund um die Wirtschaftsengineering Burgenland GmbH (WEBU) im Jahr 1999 behandelt. Die Abgeordneten des Freiheitlichen Landtagsklubs im Burgenland - damals unter Klubobmann Dr. Stefan Salzl - haben der Staatsanwaltschaft diesbezüglich bereits im Jahr 2004 eine Sachverhaltsdarstellung übergeben.

Zur Verwunderung der freiheitlichen Mandatare wurden die Ermittlungen aber recht schnell wieder eingestellt, obwohl auch der Burgenländische Landesrechnungshof in seinem Bericht vom Mai 2004 einige Ungereimtheiten aufgezeigt hatte.

Die Geschehnisse spielten sich rund um den Wirtschaftspark Heiligenkreuz ab:

Die deutsche Firma Glöckner GmbH stellte der WEBU eine Rechnung in der Höhe von ca. ATS 7,5 Millionen über eine Machbarkeitsstudie aus - für ein Projekt, das damals längst realisiert war. Der Landesrechnungshof qualifizierte diese Rechnung wörtlich als „Scheinrechnung". Der Rechnungsbetrag wurde von einem Organ der WEBU an eine Privatperson - einen geschäftsführenden Gesellschafter der Glöckner GmbH - ausbezahlt.

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat überprüft, ob es sich dabei um einen Fall der Untreue im Sinne des § 153 StGB handelte. Zunächst wurde seitens der WEBU behauptet, dass die Zahlung gerechtfertigt war, weil ihr sehr wohl Leistungen der Glöckner GmbH an die WEBU bzw. an die Wirtschaftspark Heiligenkreuz GmbH (WHS) zugrunde zulegen seien. Das Gutachten eines Sachverständigen ergab allerdings das Gegenteil.

Daraufhin änderten die Verantwortlichen in der WHS bzw. der WEBU ihre Rechtfertigungsstrategie und behaupteten, die Leistungen seien anderen, mit der WHS zusammenhängenden - und somit auch im Einflussbereich des Landes Burgenland bzw. der WIBAG stehenden - Firmen zugute gekommen.

Außerdem wurde behauptet, die Zahlung sei gerechtfertigt gewesen, weil sie dazu diente, die Anteile der Glöckner GmbH, die damals die Mehrheitseigentümerin der WEBU war, an die WIBAG zu übertragen. Die Glöckner GmbH war nämlich in den Konkurs geschlittert. Die Volksanwaltschaft konnte den Zusammenhang zwischen der Bezahlung der Scheinrechnung und der Übertragung der WEBU-Anteile an die WIBAG nicht nachvollziehen, da die WEBU-Anteile von einer Wirtschaftstreuhandkanzlei gehalten und erst ein Jahr später an die WIBAG abgetreten wurden.

Ermittlungen dahingehend wurden allerdings von der Staatsanwaltschaft mit Billigung des Bundesministeriums für Justiz unterlassen. Das Justizministerium berief sich darauf, dass die WIBAG bzw. das Land Burgenland als Machthaber der WHS dieser Vorgehensweise -zumindest nachträglich - zugestimmt hätten. Nach den Angaben der Volksanwaltschaft waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unzureichend, da diese nicht einmal ermittelt hat, ob eine Zustimmung des Landes überhaupt vorlag.

 

Dem Verdacht der Untreue ist die Staatsanwaltschaft den Angaben der Volksanwaltschaft zufolge also nicht ausreichend nachgegangen.

Dazu kommt noch der Verdacht des Förderungsbetruges nach § 146 f StGB. Die von der Glöckner GmbH ausgestellte Scheinrechnung wurde von der WEBU nämlich zur Erlangung von Förderungen bei der WIBAG eingereicht. Es wurde der WEBU eine Förderung in der Höhe von 77,7 % gewährt. In diesem Fall wurde von der Staatsanwaltschaft die Strafbarkeit verneint, weil angeblich noch andere Rechnungen eingereicht hätten werden können, um Förderungen zu erlangen. Die WEBU hätte demnach noch höhere Fördergelder bekommen können. Warum darauf verzichtet wurde, konnte die Volksanwaltschaft nicht nachvollziehen.

Aufgrund des Prüfungsverfahrens hat die Volksanwaltschaft eine Beanstandung sowohl wegen unzureichender Aufklärung des Untreue- als auch des Betrugsverdachtes ausgesprochen. Für die Volksanwaltschaft entstand schließlich der Eindruck, dass die Strafverfolgungsbehörden hier viel zu schnell kapituliert haben.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.              Mit welcher Begründung hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue eingestellt?

2.              Welche Weisungen wurden der Staatsanwaltschaft vom Justizministerium im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen des Verdachts auf Untreue erteilt?

3.              Welche Personen haben diese Weisungen welchen Personen erteilt?

4.              Mit welcher Begründung hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Verdachts des Förderungsbetrugs eingestellt?

5.              Welche Weisungen wurden der Staatsanwaltschaft vom Justizministerium im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen des Verdachts des Förderungsbetrugs erteilt?

6.              Welche Personen haben diese Weisungen welchen Personen erteilt?

7.              Haben Sie vor, der Staatsanwaltschaft die Weisung zu erteilen, diesen Fall neu aufzurollen und vollständig zu ermitteln?

8.              Wenn nein, warum nicht?