992/J XXIII. GP
Eingelangt am 19.06.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Etappenplan Bundesbauten
Im § 8 Abs.2 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet sich der Bund, die geeigneten und konkret erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen. Insbesondere hat er bis zum 31. Dezember 2006 nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen (Etappenplan Bundesbauten).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wurde von ihrem Ministeriums bereits ein Etappenplan zum Abbau baulicher Barrieren für Gebäude, die in den Bereich Ihres Ministeriums fallen, erstellt?
Wenn ja, an wen wurde der Etappenplan zur Abnahme übermittelt?
Wenn nein, warum nicht?
2) Sind Sie bereit, diesen Etappenplan auch dem Parlament zur Verfügung zu stellen?
Wenn ja, bitte um Beilage zur Anfragebeantwortung.
Wenn nein, warum nicht?