992/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Etappenplan Bundesbauten

 

Im  § 8 Abs.2 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet sich der Bund, die geeigneten und konkret erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen. Insbesondere hat er bis zum 31. Dezember 2006 nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen (Etappenplan Bundesbauten).

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1)     Wurde von ihrem Ministeriums bereits ein Etappenplan zum Abbau baulicher Barrieren für Gebäude, die in den  Bereich Ihres Ministeriums fallen, erstellt?

Wenn ja, an wen wurde der Etappenplan zur Abnahme übermittelt?

Wenn nein, warum nicht?

 

 

2)     Sind Sie bereit, diesen Etappenplan auch dem Parlament zur Verfügung zu stellen?

Wenn ja, bitte um Beilage zur Anfragebeantwortung.

Wenn nein, warum nicht?