1002/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer

Kolleginnen und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Justiz

betreffend „Neustart"

Laut einer APA-Meldung hat die Justizministerin dem Verein „Neustart" die Mittel
für die Opferhilfe entzogen. Dies bedeutet, dass sich Neustart im Wesentlichen nur
noch mit Fragen des außergerichtlichen Tatausgleichs und der Täterhilfe, also der
Betreuung bedingt verurteilter oder entlassener Personen befassen kann. Als
Begründung wird angeführt, dass Täter- und Opferhilfe nicht von ein und derselben
Organisation angeboten werden solle.

Neustart hat gerade in letzter Zeit seine Aktivitäten im Bereich der Opferhilfe
verstärkt und widerspricht der Auffassung, dass Opfer- und Täterhilfe nicht von
einer Organisation angeboten werden solle mit dem Argument, dass die Beurteilung
und die Kenntnis von Straftätern auch für die Opferhilfe von Bedeutung sei:

Die unterfertigten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.  Mit welcher Begründung wurde Neustart die Unterstützung für Opferhilfe
entzogen?

2.  Warum teilen Sie die von Neustart ins Treffen geführte Argumentation, die
Kenntnis der Täterpsyche sei auch für die Opferhilfe von Bedeutung, nicht?

3.  Wie hoch waren die Neustart im Jahr 2006 zugewendeten Fördermittel aus
dem Budgetkapitel Justiz?

4.           Um welchen Betrag werden die Förderungen im Jahr 2007 verringert werden?

5.  Welchen Organisationen sollen diese Förderungen nunmehr zufließen?


6.  Haben Sie Neustart vor Ihrer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung
gegeben?

-   Wenn ja, warum haben Sie den Argumenten von Neustart nicht Rechnung
getragen?

-   Wenn nein, warum nicht?