1002/J XXIII. GP
Eingelangt am 19.06.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer
Kolleginnen und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Justiz
betreffend „Neustart"
Laut einer
APA-Meldung hat die Justizministerin dem Verein „Neustart" die
Mittel
für
die Opferhilfe entzogen. Dies bedeutet, dass sich Neustart im Wesentlichen nur
noch mit Fragen des außergerichtlichen Tatausgleichs und der
Täterhilfe, also der
Betreuung bedingt verurteilter oder entlassener Personen befassen kann. Als
Begründung wird angeführt, dass Täter- und Opferhilfe nicht von
ein und derselben
Organisation angeboten werden solle.
Neustart hat
gerade in letzter Zeit seine Aktivitäten im Bereich der Opferhilfe
verstärkt
und widerspricht der Auffassung, dass Opfer- und Täterhilfe nicht von
einer
Organisation angeboten werden solle mit dem Argument, dass die Beurteilung
und
die Kenntnis von Straftätern auch für die Opferhilfe von Bedeutung
sei:
Die unterfertigten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Mit welcher
Begründung wurde Neustart die Unterstützung für Opferhilfe
entzogen?
2. Warum teilen
Sie die von Neustart ins Treffen geführte Argumentation, die
Kenntnis der Täterpsyche sei auch für die Opferhilfe von Bedeutung,
nicht?
3. Wie hoch
waren die Neustart im Jahr 2006 zugewendeten Fördermittel aus
dem Budgetkapitel Justiz?
4. Um welchen Betrag werden die Förderungen im Jahr 2007 verringert werden?
5. Welchen Organisationen sollen diese Förderungen nunmehr zufließen?
6. Haben Sie Neustart vor Ihrer Entscheidung
Gelegenheit zur Äußerung
gegeben?
- Wenn ja,
warum haben Sie den Argumenten von Neustart nicht Rechnung
getragen?
- Wenn nein, warum nicht?